HappyDreams
Aktives Mitglied
Habe nächsten Monat eine Verhandlung beim OLG.
Betreffend einer Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug
Das Fragwürdige jedoch ist, warum meine Kinder (3) und (4)
auch vom Senat vorgeladen und angehört werden.
Das Älteste Kind hat nie bei mir gelebt und meine Jüngste
war ein halbes Jahr alt als sie zu Pflegeeltern kam.
Sie kann sich nicht mehr an mich erinnern,
weil ihre liebe Pflegemutter die Kontakte strikst verweigert hat
und ihrer Beruflichkeit neben der Pflegeelternschaft
auch noch anerkannte Phsychologin ist,
hat sie es sehr leicht die Jugendämter zu beraten.
Was fällt Euch dazu ein?
Betreffend einer Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug
Das Fragwürdige jedoch ist, warum meine Kinder (3) und (4)
auch vom Senat vorgeladen und angehört werden.
Das Älteste Kind hat nie bei mir gelebt und meine Jüngste
war ein halbes Jahr alt als sie zu Pflegeeltern kam.
Sie kann sich nicht mehr an mich erinnern,
weil ihre liebe Pflegemutter die Kontakte strikst verweigert hat
und ihrer Beruflichkeit neben der Pflegeelternschaft
auch noch anerkannte Phsychologin ist,
hat sie es sehr leicht die Jugendämter zu beraten.
Was fällt Euch dazu ein?