°°°abendtau°°°
Sehr aktives Mitglied
Hier wird das Besuchrecht ermöglicht, dass ist alles. Wenn man das als urlaub sehn möcht, bitte. Ist für mich falsch.Die erste Reise, steht auch in dem Artikel, wurde bezahlt.
Jetzt hat vielleicht mal ein arbeitender Bürger mitbekommen, was das für ein Wahnsinn ist, so dass die zweite Urlaubsreise evtl. nicht bezahlt wird. Aus Angst vor berechtigten Protesten. Aber das bedeutet für den werten Herrn mindestens ein zinsloses Darlehen. Bekommt der Arbeiter das auch?
PS:
Dort steht „Bei der Eilentscheidung spielte eine Rolle, dass ihm das Kind rechtswidrig entzogen worden sein könnte“,
Wenn dem so ist, wird man sich das Reisegeld beim Verusacher holen. 😉