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KFZ Zulassung trotz Pfändung??

G

GrayBear

Gast
@63er, bitte nicht nur Andeutungen machen, die verunsichern. Wenn Du eine Information hast, die der TE weiterhelfen kann, dann werde bitte konkret. Es geht hier um Hilfestellungen und keine Leidensvermutungen.
 
6

63er

Gast
Wenn man nicht mehr zahlungsfähig ist, eine EV abgegeben hat, und man nimmt wieder ein Darlehen in Anspruch, dann kann es bei Zahlungsverzug zum Vorwurf des Eingehungsbetruges kommen.

Und wenn die TE mit dem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist die Kreditgewährung durch den Arbeitgeber sittenwidrig, da er sich eine Leistung (Rückzahlung) versprechen lässt, die die TE nicht einhalten kann, da unter der Pfändungsfreigrenze. Somit wäre der Kreditvertrag nichtig.

Wenn der Arbeitgeber evtl. keine Pfändungen aus dem Lohn abführt, den Lohn niedriger rechnet, als er ist, kann auch ein gerichtlich verwertbarer Vorwurf begründet werden. Unterschlagung von Pfändungsmitteln an Gläubiger.

Hoffe es ist jetzt verständlich.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Ich war auch alleine Erziehend und habe gearbeitet,allerdings nur auf Teilzeit,entsprechend gering ist der Lohn.

Ich hatte immer ein Auto, damit ich zur Arbeit komme und entsprechend für mein Kind Sorgen kann.

Wenn es ein altes Auto ist,ohne großen Wert,nimmt ein keiner das Auto weg,weil es zum Überleben und Wirtschaften hilft.
Finanzamt,Schufa, und Jobcenter wussten es,man muss es ja mit angeben.

Auch habe ich mir ein Privates Darlehen geliehen,um das Auto über den TÜV zu bringen oder habe ein neues altes Auto mit TÜV gekauft.
Das Darlehen war auch von mein Chef,aber natürlich nicht über seine Geschäftskonten,sondern von seinen Privat Konto,was ich natürlich abzahlte.Auch wenn es sehr Knapp war die Monate für mich.
Es ist völlig Legetim.
Hinzu konnte ich damit meine Schufa Beiträge Abzahlen.Das der Sinn der Sache.

Die TE kann das Fahrzeug ohne Probleme anmelden,wenn es ein gewissen Wert nicht übersteigt.

Ich glaube,die einmalige Grenze liegt ca bei 3.000- Euro für ein Auto,wenn es der Wirtschaft hilft, bin aber nicht sicher,da es bei mir schon länger her ist.
Da könnte man sich aber auch Erkundigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Katti_0815

Neues Mitglied
Guten Morgen!
Ich gehe auch "nur" Teilzeit arbeiten. Dementsprechend verdiene ich (leider) knapp weniger, als die Pfändungsgrenze.
Das Gehalt wurde nicht "heruntergerechnet". Es liegt Brutto im üblichen Bereich für meinen Job.

Nochmals danke für eure Antworten!
LG.
 

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