Profana
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Du hast keine dezentrale Heizung, oder? Nun, ich habe die Wahl zwischen permanenten Gas Verbrauch weil der nette Boiler immer den Tank warm haben möchte oder ihm zu sagen: nö, ich will nix warm.Also ich denke Du hast ja mehrere Möglichkeiten, jemanden zu finden, der sich offiziell um Deine Existenzsicherung durch das Amt kümmert, so daß Dir unliebsame Nachzahlungen erspart bleiben.
Es gibt caritative Vereine die bieten sogenannte freiwillige Betreuungsverträge an, da ist im Gegensatz zur gerichtlich angeordneten Betreuung der unterschied das jeder Du , sowohl auch der Verein den Vertrag jederzeit wieder kündigen kann. Diese Vereine haben oft Ehrenamtler, die sich mit der Thematik sehr gut auskennen, die regeln das und zeigen Dir wie Du da Ordnung reinbekommst, wenn Du es wissen willst.
Dann hast Du die Möglichkeit auf dem zuständigen Amtsgericht vorstellig zu werden - rufe erst mal da an - und spreche mit der zuständigen Rechtsabteilung für den Prozeßkostenbeihilfegutschein , da schilderst Du Dein Poblem einem Rechtspfleger " Ich denke ich bekomme zuwenig Geld vom Amt " und der gibt Dir dann den Prozeßkostenbeihilfegutschein, damit gehst Du dann zu einem Anwalt am besten für Sozialrecht , frag , ob er Dich annimmt als Mandantin und wenn der das macht berechnet der das richtig und schreibt dem Jobcenter einen netten Brief , das gute ist - da Du bedürftig bist kostet Dich der Gutschein maximal 10 Euro. Den brauchst Du pro Rechtsfall auch nur einmal holen.
So günstig kommt man sonst nicht an einen Anwalt.
Schalte das warme Wasser wieder ein, Dein Kind ist 2 Jahre oder ? Na und erzähle so einen Blödsinn niemals beim Jugendamt.....
Wenn ich den kleinen in die Badewanne stopfte, Heiz ich es natürlich... Aber für den Rest des Tages und in der Nacht... Wozu? Also, kein Blödsinn, Energiesparen pur und Umwelt schonen.