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Keine Chance mehr am Arbeitsmarkt ? (Existenzangst)

  • Starter*in Starter*in Donar
  • Datum Start Datum Start
Teilhabe zum Arbeitsleben wird nach §33 SGB 9 gewährt und hier heißt es:



Da auch schon eine Bedrohung ausreichend ist und es sehr schwammig ist, wäre ein vorhandener GdB eher von Vorteil, denn dann hat man eine festgestellte Behinderung ohne wenn und aber, während man eine Bedrohung eben so oder so auslegen kann.

Mit GdB wird man aber auch schnell ŕuntergestuft, weg gesiebt.
 
Habe Romanistik und Slawistik studiert, aber nie in diesem Bereich gearbeitet. Bin über Umwege dann in die IT gekommen, wo ich dann bis zu meiner Erkrankung in verschiedenen Bereichen gearbeitet habe. Verfüge allerdings dort über keinerlei Ausbildung.

Und in welchem Bereich hast Du Dich wohl und auch Leistungsfähig gefühlt? (Falls ich zu konkret frage, gerne auch per PN.)


LG
Landkaffee
 
Mit GdB wird man aber auch schnell ŕuntergestuft, weg gesiebt.

Kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Aktuell habe ich bei meiner Teilhabe am Arbeitsleben eine Dame, die das so macht und mich eher als Minderbemittelt ansieht und nicht ernst nimmt. Die vorherigen Sachbearbeiterinnen waren hier anders und haben mit mir gemeinsam nach realistischen Möglichkeiten gesucht.
 
Kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Aktuell habe ich bei meiner Teilhabe am Arbeitsleben eine Dame, die das so macht und mich eher als Minderbemittelt ansieht und nicht ernst nimmt. Die vorherigen Sachbearbeiterinnen waren hier anders und haben mit mir gemeinsam nach realistischen Möglichkeiten gesucht.

Also: Nie aufgeben!

"Realistische Möglichkeiten"?


Liebe Grüsse!
Landkaffee
 
Es wird dabei geschaut, was für Defizite bestehen.

Zum Beispiel bei mir war man bisher aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens der Meinung, es würden vollkommen überholte Einschränkungen zu meiner Erkrankung gelten. Hat sich mittlerweile als Quatsch herausgestellt, ich darf aufgrund der Eigen- und Fremdgefährdung nur noch an Arbeitsplätzen arbeiten, welche der Bildschirmarbeitsplatzverordnung entsprechen.

Das bedeutet alle anderen Berufe sind mit meiner Erkrankung nicht vertretbar, aufgrund der Berufssicherheitsvorschriften.
 
Es wird dabei geschaut, was für Defizite bestehen.

Zum Beispiel bei mir war man bisher aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens der Meinung, es würden vollkommen überholte Einschränkungen zu meiner Erkrankung gelten. Hat sich mittlerweile als Quatsch herausgestellt, ich darf aufgrund der Eigen- und Fremdgefährdung nur noch an Arbeitsplätzen arbeiten, welche der Bildschirmarbeitsplatzverordnung entsprechen.

Das bedeutet alle anderen Berufe sind mit meiner Erkrankung nicht vertretbar, aufgrund der Berufssicherheitsvorschriften.

Berufssicherheitsvorschriften.... .

Nachdenliche Grüsse!
Landkaffee
(Die jetzt überlegt, wem nun welcher Beruf gesichert ist.)
 
Hat was mit den Unfallsversicherungen und dessen Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherheit zu tun, daher entschuldige, Berufssicherheitsvorschriften ist hier wohl das falsch gewählte Wort.
 

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