Landkaffee
Urgestein
Teilhabe zum Arbeitsleben wird nach §33 SGB 9 gewährt und hier heißt es:
Da auch schon eine Bedrohung ausreichend ist und es sehr schwammig ist, wäre ein vorhandener GdB eher von Vorteil, denn dann hat man eine festgestellte Behinderung ohne wenn und aber, während man eine Bedrohung eben so oder so auslegen kann.
Mit GdB wird man aber auch schnell ŕuntergestuft, weg gesiebt.