Könnte dieses Szenario unter Umständen möglich sein, oder hat so etwas Ähnliches schon jemand erlebt ?
Wenn ein Fachanwalt seine Mandanten für juristisch unwissend hält, dass er dann unter Umständen den Ablauf des Verfahrens durch unterlassen, wie zum Beispiel unzureichende Zeugenbefragungen der Zeugen der Gegenseite oder andere Unterlassungen, damit das Ergebnis des Verfahrens negativ zu beeinflussen, so dass damit unter Umständigen ein ungünstigeres Urteil gefällt wird, und mit dem dann der Mandant nicht zufrieden ist, und dieser Fachanwalt dieses Urteil dann komischerweise auch nicht versteht und es dann auf die Richterliche Entscheidung schiebt aber dann vorschlägt, man kann ja in Berufung gehen, und damit eine weitere Instanz mit erheblichen Kosten für den Mandanten geführt würde und damit weiteren wirtschaftlichen Umsatz erzielt wird ?
Wenn ein Fachanwalt seine Mandanten für juristisch unwissend hält, dass er dann unter Umständen den Ablauf des Verfahrens durch unterlassen, wie zum Beispiel unzureichende Zeugenbefragungen der Zeugen der Gegenseite oder andere Unterlassungen, damit das Ergebnis des Verfahrens negativ zu beeinflussen, so dass damit unter Umständigen ein ungünstigeres Urteil gefällt wird, und mit dem dann der Mandant nicht zufrieden ist, und dieser Fachanwalt dieses Urteil dann komischerweise auch nicht versteht und es dann auf die Richterliche Entscheidung schiebt aber dann vorschlägt, man kann ja in Berufung gehen, und damit eine weitere Instanz mit erheblichen Kosten für den Mandanten geführt würde und damit weiteren wirtschaftlichen Umsatz erzielt wird ?