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Kann man die Qualität seines Fachanwaltes prüfen oder Prüfen lassen ?

FrSt

Neues Mitglied
Könnte dieses Szenario unter Umständen möglich sein, oder hat so etwas Ähnliches schon jemand erlebt ?


Wenn ein Fachanwalt seine Mandanten für juristisch unwissend hält, dass er dann unter Umständen den Ablauf des Verfahrens durch unterlassen, wie zum Beispiel unzureichende Zeugenbefragungen der Zeugen der Gegenseite oder andere Unterlassungen, damit das Ergebnis des Verfahrens negativ zu beeinflussen, so dass damit unter Umständigen ein ungünstigeres Urteil gefällt wird, und mit dem dann der Mandant nicht zufrieden ist, und dieser Fachanwalt dieses Urteil dann komischerweise auch nicht versteht und es dann auf die Richterliche Entscheidung schiebt aber dann vorschlägt, man kann ja in Berufung gehen, und damit eine weitere Instanz mit erheblichen Kosten für den Mandanten geführt würde und damit weiteren wirtschaftlichen Umsatz erzielt wird ?
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Sie sind bestimmt Lehrer. Nehmen sie sich einen anderen Anwalt und probieren sie es mit Anwaltsregress. Ich hoffe, dass der Kollege genügend Vermerke gemacht hat um sich abzusichern.
 
G

Gast

Gast
Sie sind bestimmt Lehrer. Nehmen sie sich einen anderen Anwalt und probieren sie es mit Anwaltsregress. Ich hoffe, dass der Kollege genügend Vermerke gemacht hat um sich abzusichern.
Ich nehme mal an, Sie halten dies auch für möglich.
Da es Situationen gibt bzw. wenn die Entscheidung durch den Richter durch Beschluss schon getroffen wurde. Und an diesem Punkt man einfach keine vernünftige Erklärung für diesen Richterlichen Beschluss hat bzw. auch keine Erklärung vom eigenen Anwalt kommt, weshalb dieser Richterliche Beschluss so verfaßt wurde.

Habe ich meinem Anwalt diese Frage gestellt, natürlich kam dazu auch nur die Antwort, Sie haben keine juristischen Sachverstand.

Demzufolge frage ich mich, hat ein Fachanwalt genügend juristischen Sachverstand um möglicherweise das laufende Verfahren negativ zu beeinflussen ?

Da das gegebenfalls nicht zu beweisen ist, was kann man dann tun in dieser Situation, weshalb begründet ein Fachanwalt gegenüber dem Mandanten seine Entscheidungen bzw. sein nicht Handeln nicht ?

Bei der Verantwortung die er gegenüber dem Mandanten hat.

Ich habe auch schon bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgefragt, aber die haben anscheinend nur Interesse, dass die Rechtsanwälte Ihre Kammerbeiträge pünktlich bezahlen.

Ganz einfach, ich suche nur Wege um dieses Verhalten des Fachanwaltes nach zu vollziehen, sofern es diese gibt !

Weil mir kommt es so langsam vor, das dieses Verhalten gängige Praxis ist, nach dem Motto wenn 2 sich streiten freuen sich die Juristen, dann haben Sie einfaches Spiel um wirtschaftliche Gewinne zu erzielen.

Also wie schützt man sich als Mandant ? Wenn man vertrauensvoll zu einem Anwalt geht und hofft aus Lösung der Probleme !
 

FrSt

Neues Mitglied
Sie sind bestimmt Lehrer. Nehmen sie sich einen anderen Anwalt und probieren sie es mit Anwaltsregress. Ich hoffe, dass der Kollege genügend Vermerke gemacht hat um sich abzusichern.
Nehmen wir mal an ein Fachanwalt hat genügend juristischen Sachverstand.
Wenn ich das richtig verstehe, dann könnte dies so möglich sein.
Und wenn dem so ist. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so etwas zu erkennen und zu beweisen.
Meiner Meinung nach nicht, es ist unmöglich so etwas zu beweisen !
Also was kann ein Mandant tun.
Nach diesen Möglichkeiten suche ich, sofern es diese gibt.
Es wäre traurig wenn man im Namen des Volkes unter den gewissen Umständen, den Fachanwälten ausgeliefert zu sein.

Bei der Rechtsanwaltskammer habe ich schon nachgefragt, aber ich Glaube die haben mehr Interesse an den Mitgliedsbeiträgen Ihrer Mitglieder.
 

FrSt

Neues Mitglied
http://belljangler.files.wordpress.com/2011/06/bild-zur-email-05-juni-2011.jpg

Neben Abmahnungswellen offensichtlich ein gängiges Geschäftsmodell..
Interessante Karrikatur, Danke für diesen Hinweis, sehr vielversprechend !
http://belljangler.files.wordpress.c...-juni-2011.jpg

Vielleicht gibt es noch mehr solcher Begegnungen.

Es wäre interessant zu erfahren, das gleiche gilt auch für :

Bei einer Streitsumme über 5000 Euro, besteht Anwaltszwang !
Da ja der Mandant ein juristischer Laie ist.

Aber wenn ein Fachanwalt die Sachlage bewußt oder unbewußt falsch auslegt und dadurch Nachteile für den Mandant entstehen.
Dann muss aufeinmal der Mandant dem jeweiligen Fachanwalt den Fehler, nicht irgendein Fehler, sondern der Fehler der zum Schaden geführt hat beweisen !

Mich würde mal interessieren wem solche Paragraphen einfallen.

Gibt es in ganz Deutschland eine Stelle oder Behörde wo man da Hilfe bekommt ?

Vielleicht hat irgendjemand Ideen wie man Anwaltsfehler erkennen kann ?
 

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