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Kann man das reklamieren?

B

BernadetteB

Gast
Hallo,

ich habe mir vor einigen Wochen ein Paar Schuhe bei einem Versandhandel bestellt.
Nun habe ich sie das erste Mal angehabt und mir prompt beide Knöchel aufgerieben.. weil sich dort ein Reißverschluss befindet.
Zu dem habe ich nun beim tragen der Schuhe bemerkt, dass sie mir einen Ticken zu groß sind und der blanke Schaft meine Beine aufreibt.

Das alles konnte ich beim anprobieren nicht bemerken..
Aber heute war ich etwas mehr als eine Stunde mit ihnen einkaufen und nun tun mir beide Füße weh..unterhalb der Knöchel haben sich Blasen gebildet..

Nun frage ich mich, ob ich die Schuhe deshalb reklamieren könnte?
 

Doratio

Aktives Mitglied
Versuchen kann man es.
Normalerweise hat man 14 Tage Rückgaberecht, allerdings nur bei unbenutzter Ware. Anprobieren darf man natürlich, aber nur so, dass keine Gebrauchsspuren entstehen.
Manche Händler sind aber sehr kulant.
Am besten das Problem beschreiben, und evtl. mit Fotos ergänzen.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Ja, du kannst sie reklamieren.
Jeder Schuh muss erstmal eingetragen werden. Zieh sie in ein paar Tagen nochmal an, vllt. ist das Problem dann weg.
Das sie zu groß sind hättest du gleich bemerken können.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Versuchen kann man es.
Normalerweise hat man 14 Tage Rückgaberecht, allerdings nur bei unbenutzter Ware. Anprobieren darf man natürlich, aber nur so, dass keine Gebrauchsspuren entstehen.
Manche Händler sind aber sehr kulant.
Am besten das Problem beschreiben, und evtl. mit Fotos ergänzen.
Bei Bekleidung hat man ebenso 2 Jahre Gewährleistung. Wenn der Schuh reklamiert wird musst du keine Bilder machen. Wenn du die Schuhe Retoure schickst dann vermerke das die Schuhe bereits getragen ist. So kann gleich aussortiert werden.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Bei Bekleidung hat man ebenso 2 Jahre Gewährleistung. Wenn der Schuh reklamiert wird musst du keine Bilder machen. Wenn du die Schuhe Retoure schickst dann vermerke das die Schuhe bereits getragen ist. So kann gleich aussortiert werden.
Die Frage ist doch, haben die Schuhe einen Mangel?
Nur dann greift die Gewährleistung.
Das der Schuh zu groß ausfällt, hätte man gleich feststellen können. Ob der Reißverschluss mangelhaft verarbeitet wurde, so das er am Knöchel scheuert, kann ich nicht beurteilen.
Könnte aber auch daran liegen, das der Fuß im zu großen Schuh rutscht.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Reklamation kann man vergessen. Das Problem ist nicht der Schuh. Ich würde sie nicht zurücknehmen. Stell Dir mal vor, jeder kommt mit seinem Kram in den Laden, den er wochenlang getragen hat. Warum kaufst Du keine dickeren Socken? Gibt doch tolle Wandersocken mit Frottee, damit kann man das Problem ausgleichen. Ich persönlich kann nur Schuhe von bestimmten Marken tragen. Bei Sportschuhen kaufe ich z.B. nur New B., weil es die besonders breit geschnitten gibt. Hausschuhe nur Birkenstock original und Sicherheitsschuhe nur von Puma. Normale Herrenschuhe nur Rieker. Mit anderen Marken komme ich einfach nicht parat.
 
N

Nosveräter

Gast
Liegt wohl nicht an den Schuhen, ist ja kein Sachmangel!
Da muss man durch. das ist bei neuen Schuhen nun mal so.
Bei der Bundeswehr gab es einen Trick, bei neuen Stiefeln die Blasenbildung zu verringern.
Da dies aber etwas unappetitlich ist, möchte ich es lieber nicht schildern.
Haben Sie die Schuhe bereits getragen, müssen Sie einen Sachmangel nachweisen. Denn in diesem Fall greift die Gewährleistungspflicht des Händlers.
Dabei hat der Händler zunächst das Recht auf zweimalige Nacherfüllung. Das bedeutet, dass er die Ware nochmals liefern oder reparieren lassen kann.
Sollte der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlagen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz.
Sollten Sie getragene Schuhe lediglich umtauschen wollen, weil Ihnen die Schuhe nicht mehr gefallen, sind Sie auf die Kulanz des Verkaufspersonals angewiesen.
 

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