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Kann man Antrag zurück ziehen und wieder beantragen?

Poros

Mitglied
Danke kann man keine Strafe bekommen für das zurück ziehen wie Bußgeld jemand hat das mit erzählt?
Für das Zurückziehen eines Antrages gibt es keinen Ärger und auch kein Bußgeld und es kann nach Klärung der Situation auch wieder ein Antrag gestellt werden.

Bußgelder können Jobcenter tatsächlich auch verhängen. Dies allerdings nur, wenn Änderungen (z.B. Jobaufnahme) dem Jobcenter nicht oder zu spät mitgeteilt werden und dies Anlass zu einer Rückforderung gibt. Ist bei dir aber nicht der Fall.
 

Natha

Mitglied
Für das Zurückziehen eines Antrages gibt es keinen Ärger und auch kein Bußgeld und es kann nach Klärung der Situation auch wieder ein Antrag gestellt werden.

Bußgelder können Jobcenter tatsächlich auch verhängen. Dies allerdings nur, wenn Änderungen (z.B. Jobaufnahme) dem Jobcenter nicht oder zu spät mitgeteilt werden und dies Anlass zu einer Rückforderung gibt. Ist bei dir aber nicht der Fall.
Danke für die super Erklärung 🙂
 

Piepel

Aktives Mitglied
(Zu #2 von Kasiopaja) Du hats im Antrag Angaben machen müssen.
Ich denke mal zur Wohnung, Einkommen, Arbeitsstelle etc.

Wenn sich die damaligen Angaben vom heutigen Stand unterscheiden, sollte man dies mitteilen.
Es sind die Angaben, die bekannt sind und nach derzeitigem Stand. Es handelt sich also nicht um Pläne für später, denn die sind noch nicht eingetreten.

Also könntest Du einen Brief schreiben, in dem Du Dich auf Deinen Antrag beziehst:
Seit... wohne ich bei...; seit .. habe ich einen Minijob...
 

kasiopaja

Urgestein
(Zu #2 von Kasiopaja) Du hats im Antrag Angaben machen müssen.
Ich denke mal zur Wohnung, Einkommen, Arbeitsstelle etc.

Wenn sich die damaligen Angaben vom heutigen Stand unterscheiden, sollte man dies mitteilen.
Es sind die Angaben, die bekannt sind und nach derzeitigem Stand. Es handelt sich also nicht um Pläne für später, denn die sind noch nicht eingetreten.

Also könntest Du einen Brief schreiben, in dem Du Dich auf Deinen Antrag beziehst:
Seit... wohne ich bei...; seit .. habe ich einen Minijob...
Die TE will den Antrag ja komplett zurückziehen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ja, weil sich was geändert hat.
Man könnte Änderungen mitteilen und die Entscheidung der Behörde überlassen.
Ergeben sich wieder Änderungen der Änderungen, muss halt noch mal nach - entschieden werden.
 

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