Das ist so nicht ganz korrekt.
Der rechtliche Beistand vor Gericht mit dem sog. Beratungsschein gilt nur für zivilrechtliche Fälle. AIm Strafrecht steht einem das nicht zu, auch nach der Änderung des Gesetzes dieses Jahr kann man sich damit nur eine entsprechende Beratung holen, aber keinen Beistand . Ein Pflichtverteidiger wird ebenfalls nur gestellt bei erheblicher Strafandrohung die schwerwiegend ist. Und im Gegensatz zu dem was viele annehmen, muss man diesen Anwalt letztlich auch bezahlen.
Das klingt jetzt erst einmal furchtbar, ist aber nur halb so wild.
Wegen so einem Mist fährt garantiert niemand ins Gefängnis. Ich nehme an du bist unter 20 Jahre alt, also ist es Jugendstrafrecht. Du kriegst dann auch die Jugendgerichtshilfe zugeteilt. Wenn du älter wärst, würdest du deshalb nicht mal vor Gericht müssen. Bei Jugendlichen ist man da noch etwas strenger, auch aufgrund des Erziehungsauftrages. Aber keine Sorge, dir wird da niemand den Kopf abreißen.
Selbst wenn du verurteilt wirst, wird es maximal ein paar Sozialstunden geben (und selbst das halte ich für unwahrscheinlich, eher wird es ein paar ermahnende Worte vom Richter geben) und Jugendstrafen erscheinen NICHT im Führungszeugnis. Wenn es kein Sexualdelikt ist auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.
Also ganz locker dabei. Allerdings solltest du versuchen, sofern es dir möglich ist, das Geld vorher zurück zu zahlen. Das zeugt von gutem Willen. Und allgemein solltest du zusehen, dass du aus den Schulden raus kommst. Sonst wird dein Start ins Leben ganz schwer.