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Kann ich die Hauptverhandlung irgendwie abwenden?

G

Gelöscht 83299

Gast
Hallo guten Tag !!

Niemand wird vor Gericht keinen Beistand erhalten.. Du hast die Möglichkeit, dir einen Beratungsschein bei Gericht zu holen im schlimmsten Fall als Beschuldigter einen Pflichtanwalt zu bekommen.

Wichtig ist, das Gericht muss davon erfahren wie du da stehst sonst kann dir niemand helfen. Also mach dich auf und mache dich bemerkbar..
 

Stachel

Aktives Mitglied
Das ist so nicht ganz korrekt.

Der rechtliche Beistand vor Gericht mit dem sog. Beratungsschein gilt nur für zivilrechtliche Fälle. AIm Strafrecht steht einem das nicht zu, auch nach der Änderung des Gesetzes dieses Jahr kann man sich damit nur eine entsprechende Beratung holen, aber keinen Beistand . Ein Pflichtverteidiger wird ebenfalls nur gestellt bei erheblicher Strafandrohung die schwerwiegend ist. Und im Gegensatz zu dem was viele annehmen, muss man diesen Anwalt letztlich auch bezahlen.

Das klingt jetzt erst einmal furchtbar, ist aber nur halb so wild.


Wegen so einem Mist fährt garantiert niemand ins Gefängnis. Ich nehme an du bist unter 20 Jahre alt, also ist es Jugendstrafrecht. Du kriegst dann auch die Jugendgerichtshilfe zugeteilt. Wenn du älter wärst, würdest du deshalb nicht mal vor Gericht müssen. Bei Jugendlichen ist man da noch etwas strenger, auch aufgrund des Erziehungsauftrages. Aber keine Sorge, dir wird da niemand den Kopf abreißen.

Selbst wenn du verurteilt wirst, wird es maximal ein paar Sozialstunden geben (und selbst das halte ich für unwahrscheinlich, eher wird es ein paar ermahnende Worte vom Richter geben) und Jugendstrafen erscheinen NICHT im Führungszeugnis. Wenn es kein Sexualdelikt ist auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.

Also ganz locker dabei. Allerdings solltest du versuchen, sofern es dir möglich ist, das Geld vorher zurück zu zahlen. Das zeugt von gutem Willen. Und allgemein solltest du zusehen, dass du aus den Schulden raus kommst. Sonst wird dein Start ins Leben ganz schwer.
 
G

Gelöscht 83299

Gast
Das ist so nicht ganz korrekt.

Der rechtliche Beistand vor Gericht mit dem sog. Beratungsschein .
Ja gebe ich dir Recht. Aber der Tenor heißt, den Hintern bewegen und Hilfe beantragen. Die Leute am Gericht geben Auskunft und Helfen.
Sonst wird sie ja keine andere Wahl haben, Also gleich los fahren.
 

ryouffy

Neues Mitglied
Hallo,

Ich danke euch wegen der vielen Antworten.

Ich habe mich jetzt an das Inkassounternehmen gewandt und konnte eine Ratenzahlung ausmachen.
Jedoch bisher nur auf deren Internetseite.
Aber ich werde das Inkassounternehmen morgen anrufen.
Vielleicht kann ich schon eine leichte Anzahlung leisten und so die Gerichtsverhandlung vermeiden, sobald ich mit dem Inkasso gesprochen habe. :(

Und leider bin ich schon über 20 - Ich bin 26 um genau zu sein.
 
G

Gelöscht 83299

Gast
Hinweis da ich deine Unbedarftheit mag.
Genau da liegt der Hase begraben, von nichts kommt nichts, daher weiß man nicht ohne Dokumente, ob die Angaben Richtig sind.
Daher habe ich den Rat gegeben, den Hintern hoch zubekommen um mal Tätig zu werden und die Angst zu nehmen mit den Leuten zu reden. Vergiss aber nicht hier mitzuteilen wie die Sache ausgegangen ist.

Das wäre sehr Lehrreich !!
 

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