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Kann einer helfen

Patzeli

Neues Mitglied
Guten Abend zusammen.Ich habe mal hier gelesen und mitbekommen das ihr euch auskennt und ich dringend Hilfe brauche.

Ich habe einen GdS von 50% kann seit 3 Jahren nicht mehr zu meiner Therapeutin da meine Arbeitszeit 42 Std. Plus Überstunden beträgt.Ich wurde damals dort als Bürokraft eingestellt nur mittlerweile mache ich mehr und sitze zusätzlich im Verkauf was für mich belastend ist.Ich wurde damals für den Beruf Verkauf Arbeitsunfähig geschrieben und habe eine neue Ausbildung gemacht.

Bei dieser Arbeit will ich nicht mehr bleiben aber auch nicht Kündigen da ich da ein Finanzielles Problem bekomme.Da mir da Geld fehlen würde genauso beim Krankengeld aber ich merke ich drehe mich zur Zeit im Kreis und möchte nicht das meine Familie mehr leidet.Kann mir von euch einer sagen wie es anstelle ohne meine Anstellung zu verlieren. Bewerbungen laufen auf aber noch nix gescheites raus gekommen.Weis ich schreibe hier bestimmt falsch aber bräuchte Info ob ihr euch auskennt oder ich lieber nächste Woche auf dem OEG Amt anrufe.Denn Intergrationsamt hat mir heute nur das gesagt was ich schon wusste.LG
 
Lass Dich beraten bei einem loyalen Anwalt für Opferschutz/Arbeitsrecht Sozial und Schwerbehindertenrecht.
Lass Dich wenns an deine Substanz geht vom Arzt krankschreiben und ebenfalls beraten.
 
Hallo Patzelli,

Du schreibst:

"Ich habe einen GdS von 50% kann seit 3 Jahren nicht mehr zu meiner Therapeutin da meine Arbeitszeit 42 Std. Plus Überstunden beträgt.Ich wurde damals dort als Bürokraft eingestellt nur mittlerweile mache ich mehr und sitze zusätzlich im Verkauf was für mich belastend ist.Ich wurde damals für den Beruf Verkauf Arbeitsunfähig geschrieben und habe eine neue Ausbildung gemacht"

Zunächst nehme ich an, dass Du einen Behinderungsgrad- also GdB- von 50% hast. Damit bist Du schwerbehindert und man kann Dich zu Überstunden nur verpflichten, wenn Du ausdrücklich zustimmst. Eine Verpflichtung zu Überstunden widerspricht grundsätzlich den Schutzregelungen für Schwerbehinderte.

Du kannst Dich erst einmal an die Behindertenvertretung in Deinem Betrieb wenden. Falls Du dort kein Gehör findest, wende Dich an das zuständige Integrationsamt Deiner Stadt oder Gemeinde.

Ich wünsche Dir Erfolg!

Burbacher
 
Hallo,

für Arztbesuche MUSS der Arbeitgeber Dich freistellen. Gleiches gilt für Therapien.

gute Besserung
 

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