M
Mrs zealand
Gast
Sorry das ich jetzt noch ein Thread aufmache, habe aber diesbezüglich eine Anfrage.
Ich möchte mich mit folgenden Anliegen an euch wenden und weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Es geht um folgendes Problem.
Und zwar mache ich zur Zeit einen 1 €ur Job in einer Küche. Und seit geraumer Zeit hege ich den Wunsch eine Ausbildung zur Köchin /Bei Köchin zu absolvieren.
Nun ist es so, das mir Angeboten wurde in einem Bildungswerk eine Ausbildung zur Bei Köchin zu machen, diese Idee kam von meiner Ansprechpartnerin die für mich in der Zeit wo ich meinen 1 € Job mache Verantwortlich ist.
Dieses Bildungswerk ist für Menschen die eine Behinderung haben (Näheres kann hier eingesehen werden: www.tsbw.de/
Nun kurz zu meiner Person. Seit meiner Geburt habe ich eine Lernbehinderung. Vom Verhalten her nicht wie eine 31 Jährige eigentlich sein sollte. In meiner Kindheit bin ich sehr oft beim Gesundheitsamt gewesen, wurde darauf geprüft und es wurde auch festgestellt das ich diese Behinderung habe. Es kommt noch hinzu das ich an meinem rechten Ohr schwerhörig bin.
Nun zum eigentlichen Punkt. Vom Gesundheitsamt, Kinderarzt und Ohrenarzt müssen eigentlich Akten vorhanden sein, wo genau Protokolliert wurde, was ich habe. In diesen Akten muss die Berufsberatung/Arge Einsicht haben, um Überhaupt eine Ausbildung zu genehmigen. Meine Ansprechpartnerin und ich haben ausgemacht, dass ich mich nach diesen Akten erkundige, vielmehr Schlau mache, ob man dort Einsicht bekommen könnte, vielmehr das Arbeitsamt / Die Berufsberatung.
Meine Frage nun wenn ich dem Arbeitsamt, der Berufsberatung nachweisen kann, das Ich eine Behinderung habe, dürfen die mir die Ausbildung in diesem Bildungswerk verweigern?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich möchte mich mit folgenden Anliegen an euch wenden und weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Es geht um folgendes Problem.
Und zwar mache ich zur Zeit einen 1 €ur Job in einer Küche. Und seit geraumer Zeit hege ich den Wunsch eine Ausbildung zur Köchin /Bei Köchin zu absolvieren.
Nun ist es so, das mir Angeboten wurde in einem Bildungswerk eine Ausbildung zur Bei Köchin zu machen, diese Idee kam von meiner Ansprechpartnerin die für mich in der Zeit wo ich meinen 1 € Job mache Verantwortlich ist.
Dieses Bildungswerk ist für Menschen die eine Behinderung haben (Näheres kann hier eingesehen werden: www.tsbw.de/
Nun kurz zu meiner Person. Seit meiner Geburt habe ich eine Lernbehinderung. Vom Verhalten her nicht wie eine 31 Jährige eigentlich sein sollte. In meiner Kindheit bin ich sehr oft beim Gesundheitsamt gewesen, wurde darauf geprüft und es wurde auch festgestellt das ich diese Behinderung habe. Es kommt noch hinzu das ich an meinem rechten Ohr schwerhörig bin.
Nun zum eigentlichen Punkt. Vom Gesundheitsamt, Kinderarzt und Ohrenarzt müssen eigentlich Akten vorhanden sein, wo genau Protokolliert wurde, was ich habe. In diesen Akten muss die Berufsberatung/Arge Einsicht haben, um Überhaupt eine Ausbildung zu genehmigen. Meine Ansprechpartnerin und ich haben ausgemacht, dass ich mich nach diesen Akten erkundige, vielmehr Schlau mache, ob man dort Einsicht bekommen könnte, vielmehr das Arbeitsamt / Die Berufsberatung.
Meine Frage nun wenn ich dem Arbeitsamt, der Berufsberatung nachweisen kann, das Ich eine Behinderung habe, dürfen die mir die Ausbildung in diesem Bildungswerk verweigern?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?