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Jugendamt nahm meine Zwillinge

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Wenn eine Mutter ins Krankenhaus muss, bekommt sie doch danach nicht automatisch die Kinder entzogen.

Irgendwas lässt du hier aus.
Wenn die Mutter im Krankenhaus ist, es keine Familie außer der des Täters gibt, die keine Gewalt verhindert, wo sollen die Kinden denn sonst hin?

Und jetzt ist die TE in einer Notunterkunft, auch dort ist es kein guter Ort für die Kids.

Da muss man nichts auslassen, das reicht völlig.
 
Wenn die Mutter im Krankenhaus ist, es keine Familie außer der des Täters gibt, die keine Gewalt verhindert, wo sollen die Kinden denn sonst hin?

Und jetzt ist die TE in einer Notunterkunft, auch dort ist es kein guter Ort für die Kids.

Da muss man nichts auslassen, das reicht völlig.
Das sehe ich anders. Wenn die Mutter selbst keine Gefährdung für die Kinder darstellt, sollte es möglich und erste Priorität sein, sie gemeinsam mit den Kindern so unterzubringen, dass sie weiterhin stillen und viel Kontakt haben, sich aber auch gleichzeitig erholen kann. Das schließt sich nicht gegenseitig aus.
 
Das sehe ich anders. Wenn die Mutter selbst keine Gefährdung für die Kinder darstellt, sollte es möglich und erste Priorität sein, sie gemeinsam mit den Kindern so unterzubringen, dass sie weiterhin stillen und viel Kontakt haben, sich aber auch gleichzeitig erholen kann. Das schließt sich nicht gegenseitig aus.
Das ist ein sehr frommer Wunsch und eine Idealvorstellung. Ich wüsste jetzt nicht, in welcher Klinik die Bedingungen das hergeben würden, dass Mutter medizinisch versorgt wird und sich ausruhen kann und zeitgleich zwei Babys bei ihr sind, die jederzeit von anderen betreut werden können, wenn erforderlich.
 
Wenn die Mutter im Krankenhaus ist, es keine Familie außer der des Täters gibt, die keine Gewalt verhindert, wo sollen die Kinden denn sonst hin?
Und jetzt ist die TE in einer Notunterkunft, auch dort ist es kein guter Ort für die Kids.

Da muss man nichts auslassen, das reicht völlig.
Nein das reicht nicht.

Eine obdachlose Mutter bekommt nicht automatisch ihre Kinder weggenommen.

KI:
Nein, allein die Obdachlosigkeit oder Wohnungsnot einer Mutter ist für das Jugendamt kein rechtlicher Grund, ihr das Kind wegzunehmen. Eine Inobhutnahme passiert nur bei einer akuten, schweren Kindeswohlgefährdung (zum Beispiel bei Misshandlung, Vernachlässigung oder schwerer Gewalt). Reine Armut oder der Verlust der Wohnung reichen hierfür nicht aus. [1]

Oder eben die psychischen Sachen, warum die TE auch eine Betreuerin hat


Ich wäre echt geschockt gewesen würde man Müttern in Not ihre Kinder wegnehmen.

Deshalb gehe ich auch nochmals darauf ein.
 
Liebe TE,
in deinen anderen Fäden scheinst du von komplett anderen Schwiegereltern zu schreiben. Ich meine hauptsächlich den Faden, den du in "Closed" umbenannt hast. Die Beiträge lassen sich immer noch lesen.
Magst du die Widersprüche kurz erklären?
 
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