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Jugendamt - EX - Verleumdung! §185-187, 164 StGb

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Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gast Stan

Gast
Diese durch den TE gestellten Fragen würde ich nur einem Anwalt zur Beantwortung übergeben, da es meiner bescheidenen Meinung nach in den Bereich der Rechtsberatung gerät, die ein Forum nicht leisten kann und darf.

Daher keine weiteren Statements von mir zu der Angelegenheit, außer, einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Angelegenheit betrauen, denn der ist in der Regel auch versichert und haftet für falsche Auskünfte.
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Guck doch mal bei Google unter Rechtsberatung, da sind reichlich Adressen und Nummern, wo du eine Rechtsberatung für wenig Geld bekommen kannst.
Die können dir dann genau sagen, was du tun kannst, oder ob du dafür überhaupt einen Anwalt brauchst, manches kann man vielleicht auch bei der Polizei direkt anzeigen.
Will mich da aber nicht festlegen, lass dich beraten, da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
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