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Jobcenter-Schikane

A

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Re: Jobcenter-Schikane
Hallo Mandrayke,

schau mal hier:
Jobcenter-Schikane. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Du hast es geschafft nach China zu reisen.

Nicht. China.

Dann ist Dir auch zuzutrauen, bei einem Umzug das nun zuständige Amt herauszufinden.

Das ja - aber wenn man nicht mal weiß, dass sich überhaupt was ändert, weil man immer noch im selben Landkreis wohnt - wie auch? - wie soll man es dann angehen?

Ich sehe da keine Schikane, wenn schon irgendetwas außer Bequemlichkeit, Nachlässigkeit, dann mangelnde Eigenverantwortung Selbstsabotage.

Okay, keine Schikane.
Okay, Nachlässigkeit auf meiner Seite.

Panik dass ich nichts mehr zu essen hab habe ich trotzdem...
Und wenn man dann frustriert ist, weil man nach 2 Jahren immer noch nicht wieder Teil der leistenden Gesellschaft ist, obwohl man nichts mehr möchte als sicher wieder etwas aufzubauen,
(...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Öhm....also vielleicht könnte ihr das Thema mal etwas freundlicher und respektvoller diksutieren? Muss ja hier nicht zugehen, als wäre man auf einem wilden Affen durch die Kinderstube geritten, oder?
Das hier ist NICHT das Gesellschaftsforum, sondern der Bereich für persönliche Probleme und Hilfesgesuche. Achtet also bei euren Beiträge darauf, dass sie hilfreich sind und zum Thema passen. Es kann hier nicht darum gehen, einander zu sagen, für was für einen Honk man den anderen hält.
Kleiner Tip: Auch kritische Worte kann man repsketvoll formulieren...
 
Öhm....also vielleicht könnte ihr das Thema mal etwas freundlicher und respektvoller diksutieren? Muss ja hier nicht zugehen, als wäre man auf einem wilden Affen durch die Kinderstube geritten, oder?
Das hier ist NICHT das Gesellschaftsforum, sondern der Bereich für persönliche Probleme und Hilfesgesuche. Achtet also bei euren Beiträge darauf, dass sie hilfreich sind und zum Thema passen. Es kann hier nicht darum gehen, einander zu sagen, für was für einen Honk man den anderen hält.
Kleiner Tip: Auch kritische Worte kann man repsketvoll formulieren...

Danke schön, ich weiß es zu schätzen. 😏
 
Seit zwei Jahren bewerbe ich mich auf alles, das meinem Studium und meiner Arbeitserfahrung entspricht

Hm.

Ich hatte schon mehrere Interviews - hat eben bisher nicht geklappt.

Es geht also immer im persönlichen Gespräch schief, das ist doch ein Ansatzpunkt.

Das frustriert, weil man seinen Fähigkeiten entsprechend arbeiten möchte.

Die der Markt aktuell evtl. anders bewertet als Du?

Auf Jobs, die ein Leben in Würde ermöglichen und die meinem Studium und meiner Erfahrung entsprechen.

Dass ich mich als Studierter mit vielen Jahren Auslandserfahrung nicht bei Amazon bewerbe oder auf der Baustelle, dürfte klar sein - oder?

Nein, das ist nach 2 Jahren vergeblicher Bewerbungen überhaupt nicht klar! Nicht, wenn man arbeiten will.

Und zwischen Wunschjob und Amazon liegt so einiges dazwischen.

Ich denke, jedes Leben mit einem Einkommen über Hartz4-Satz ist "würdiger" als nur mit Hartz4-Satz.
Manchmal führen Umwege, gezeigtes Engagement, zu besseren Jobs und steigendem Einkommen.
In meinem Umfeld gibt es Menschen mit abgeschlossenem Studium, die vorübergehend in Lagertätigkeiten landeten, als Bestatter tätig waren, im Verkauf...weil sie eben arbeiten wollten und diese Möglichkeiten ergriffen haben.


Ich bin frustriert, weil unsicher - jemand anderem die Schuld gebe ich nicht.

Das tust Du bereits im Titel...aber Du scheinst jetzt ja umzudenken.

(bezug entfernt)
 
Hi Mandrayke,
Du bist ja aufgrund Deiner Auslandserfahrungen, des Studiums etc nicht "aus der Welt", wie man es von Leuten erwartet, die sich komplett von der Gesellschaft abgewendet haben und alleine aus Prinzip keine anderen Meinungen gestatten.
Insofern erlaube ich mir einfach mal, zu der Situation meine Ansicht mitzuteilen - und auf eigene Erfahrungen als Beispiel zurück zu greifen.

Als ich Mitte 30 war, hatte ich eine Scheidung mit Kindern plus Kosten am Hals, leider auch einen unkündbaren Job. Dies führte allein zu Unterhaltszahlungen (abgesehen von Anwalts- und Gerichtskosten), bei denen ich rund 300 Euro monatlich zum Leben gehabt hätte.
Erst die (wiederum kostenpflichtige) Berufung erbrachte meinen Mindestselbstbehalt - abzüglich natürlich aufgelaufener Kosten...
Überstunden wurden nicht angeordnet, ein Nebenjob hätte durch das Arbeitszeitgesetz vielleicht maximal 200 Euro einbringen können - minus weiteren Unterhalts aufgrund der gesteigerten Unterhalsverpflichtungen Minderjährigen gegenüber, die jegliches Einkommen zu Grunde legen.
Nach deutschem Recht hatte ich also genau keine Chance , und das ganze ausgestattet mit einem Körper, der locker täglich 12 Stunden am Tag Arbeit zulässt.

Bei mir kam dann auch die Frage auf, ob ich -in Würde - unterzugehen habe.
Ich habe mich dazu entschieden, meiner Würde eine Absage zu erteilen und bin dadurch nicht untergegangen.

Lass uns das ganze mal auf Deine Situation umsetzen.

Mit Hilfe der Allgemeinheit kann jemand mit Bezug am unteren Rand der Würde leben. Ich hatte keinen Bezug sondern Einkommen, konnte es daher nicht!

Daher liegt es für mich nahe, dass jemand mit Bezug, der also tagtäglich "frei" hat, diese Zeit nutzt.

Anscheinend liegt der Freibetrag, den man bei Hartz 4 anrechnungsfrei hinzu verdienen darf, bei rund 100 Euro monatlich, so dass dies unter Betrachtung des Mindestlohns genau einem langen Samstag Arbeit entspricht.

Selbst beim halben "Sklavenlohn" ( 5 Euro die Stunde), den man durch so ziemlich jegliche Arbeit erzielen wird, liegt der monatliche(!) Zeitaufwand bei 20 Stunden.
Umgerechnet bedeutet dies, eine halbe Stunde früher am Tag aufzustehen, bevor man frei hat.
Es bedeutet beispielsweise, der Vermieterin anzudienen, dass man täglich morgens im Nebenverdienst das Treppenhaus wischt.
Hierdurch erzielst Du ein Einkommen von insgesamt 1030 Euro , somit einen Stundenlohn für Deine Arbeitsleistung in Höhe von sage und schreibe über 50 Euro netto.

Nun definiere bitte noch mal neu, welchen Stundenlohn Du benötigst, um in Würde zu leben. Unter hochgerechnet 8700 Euro netto kannst du Dich -zu schlechteren Konditionen - ja kaum beworben haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE sollte sich nicht vom dem Inkassobüro ins Bockshorn jagen lassen. Schon merkwürdig, dass eine Behörde ein Inkasso einschaltet. Die Behörde hat nach einer Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz einen Rückforderungsbescheid zu erlassen, der sogar vollstreckbar ist. Dafür bedarf es keines Inkasso. Aber der TE sollte nicht vergessen, das Inkasso muss einen Vollstreckungstitel bei Gericht beantragen und was nutzt das? Nichts! Denn aufgrund der Pfändungsfreigrenzen ist der Te nicht pfändbar. Also viel Aufregung wegen nichts.

Ich möchte für den TE einfach meinen eigenen Beitrag zitieren, da der wohl bei der fachlichen Diskussion untergegangen ist.
 

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