Hi Mandrayke,
Du bist ja aufgrund Deiner Auslandserfahrungen, des Studiums etc nicht "aus der Welt", wie man es von Leuten erwartet, die sich komplett von der Gesellschaft abgewendet haben und alleine aus Prinzip keine anderen Meinungen gestatten.
Insofern erlaube ich mir einfach mal, zu der Situation meine Ansicht mitzuteilen - und auf eigene Erfahrungen als Beispiel zurück zu greifen.
Als ich Mitte 30 war, hatte ich eine Scheidung mit Kindern plus Kosten am Hals, leider auch einen unkündbaren Job. Dies führte allein zu Unterhaltszahlungen (abgesehen von Anwalts- und Gerichtskosten), bei denen ich rund 300 Euro monatlich zum Leben gehabt hätte.
Erst die (wiederum kostenpflichtige) Berufung erbrachte meinen Mindestselbstbehalt - abzüglich natürlich aufgelaufener Kosten...
Überstunden wurden nicht angeordnet, ein Nebenjob hätte durch das Arbeitszeitgesetz vielleicht maximal 200 Euro einbringen können - minus weiteren Unterhalts aufgrund der gesteigerten Unterhalsverpflichtungen Minderjährigen gegenüber, die jegliches Einkommen zu Grunde legen.
Nach deutschem Recht hatte ich also genau keine Chance , und das ganze ausgestattet mit einem Körper, der locker täglich 12 Stunden am Tag Arbeit zulässt.
Bei mir kam dann auch die Frage auf, ob ich -in Würde - unterzugehen habe.
Ich habe mich dazu entschieden, meiner Würde eine Absage zu erteilen und bin dadurch nicht untergegangen.
Lass uns das ganze mal auf Deine Situation umsetzen.
Mit Hilfe der Allgemeinheit kann jemand mit Bezug am unteren Rand der Würde leben. Ich hatte keinen Bezug sondern Einkommen, konnte es daher nicht!
Daher liegt es für mich nahe, dass jemand mit Bezug, der also tagtäglich "frei" hat, diese Zeit nutzt.
Anscheinend liegt der Freibetrag, den man bei Hartz 4 anrechnungsfrei hinzu verdienen darf, bei rund 100 Euro monatlich, so dass dies unter Betrachtung des Mindestlohns genau einem langen Samstag Arbeit entspricht.
Selbst beim halben "Sklavenlohn" ( 5 Euro die Stunde), den man durch so ziemlich jegliche Arbeit erzielen wird, liegt der monatliche(!) Zeitaufwand bei 20 Stunden.
Umgerechnet bedeutet dies, eine halbe Stunde früher am Tag aufzustehen, bevor man frei hat.
Es bedeutet beispielsweise, der Vermieterin anzudienen, dass man täglich morgens im Nebenverdienst das Treppenhaus wischt.
Hierdurch erzielst Du ein Einkommen von insgesamt 1030 Euro , somit einen Stundenlohn für Deine Arbeitsleistung in Höhe von sage und schreibe über 50 Euro netto.
Nun definiere bitte noch mal neu, welchen Stundenlohn Du benötigst, um in Würde zu leben. Unter hochgerechnet 8700 Euro netto kannst du Dich -zu schlechteren Konditionen - ja kaum beworben haben.