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Job kündigen für Ausbildung

eternalsummer

Aktives Mitglied
Hallo, ich hab ne Frage die mir im Gespräch mit jemanden kam.
Und zwar bin ich aktuell noch Student bis 30.9. Habe seit August einen Vollzeitjob angenommen befristet bis April. Und fang ab Oktober eine Ausbildung an. (die Ausbildung hab ich bis jetzt nicht erwähnt, weil der Arbeitgeber jemand für längere Zeit sucht.)
Wenn ich nun selbst kündige, aber falls ich die Probezeit der Ausbildung nicht überstehen sollte, kann mir dann das Arbeitsamt eine Sperre verhängen?
Oder wäre es geschickter den jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten? ich hatte es bisher noch nicht dass ich von mir aus kündigen musste.
 
Hallo eternalsummer,

zunächst wäre zu Prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest, was direkt nach dem Studium in der Regel nicht der fall ist. Voraussetzung ist, dass du dich bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldest und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig (also Arbeitslosenversicherung von deinem Gehalt abgezogen wurde) gearbeitet hast. Bei vielen Praktika und Werkstudententätigkeiten ist das nicht der Fall. Dann wäre das Jobcenter für dich zuständig und es ginge um Harz IV.

Nun zum Thema Sperrzeit. Die wird grob gesagt, immer dann verhängt, wenn du verantwortlich für deine Arbeitslosigkeit bist. In der Regel also, wenn du selbst kündigst oder auch einen Aufhebungsvertrag unterschreibst (das ist ja auch deine Entscheidung, weil es ein zweiseitiger Vertrag ist - zwingt dich niemand, den zu unterschreiben. Der AG könnte dir auch kündigen) - und übrigens auch bei verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigungen (ist ja dann auch "deine Schuld", dass dir gekündigt wurde).

Es gibt aber auch Ausnahmen, wobei die meist im "Ermessen" des Sachbearbeiters liegen. Wurdest du z.B. in deinem Job gemobbt und bist dadurch erkrankt oder der Job ist aus anderen Gründen für dich nicht mehr zumutbar, die du ausreichend begründen und belegen kannst, kann (muss aber nicht) der Sachbearbeiter entscheiden, dass keine Sperrzeit zu verhängen ist.

Meistens (nicht immer) wird - wenn du einen Job kündigst, um einen anderen anzunehmen - die "Sperrzeit" von 3 Monaten auf den neuen Job angerechnet. Soll heißen, wenn du beim neuen Job nach 2 Monaten entlassen wirst, hättest du noch einen Monat Sperrzeit. Wenn du selbst wieder kündigst gilt das oben stehende von Neuem.

Zum Thema Ausbildung: Hier gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Azubis (leider meist erst nach der Probezeit). Die Probezeit darf aber "nur" maximal vier Monate lang sein.

Wenn du die Ausbildung machen willst und es etwas ist, was dich interessiert, solltest du sie meiner Meinung nach auf jeden Fall machen - unabhängig von irgendwelchen Möglichen Sperrzeiten. Da wäre ja "nur" das Geld eine Ausrede. Wenn du jedoch den Schwerpunkt jetzt Geld verdienen legst, dann macht die Ausbildung keinen Sinn, da du sicher in deinem jetzigen Vollzeitjob mehr verdienen wirst als deine Ausbildungsvergütung sein wird.

Viele Grüße
Homesick
 

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