K
kasiopaja
Gast
Jetzt mal kurz was zur Todesstrafe:
Es kam und kommt immer wieder vor, dass es Fehlurteile gab und gibt.
Und es gibt genügend Fälle aufgrund derer dann Todesurteile vollstreckt wurden, bei denen sich die Todeskanditaten / vom Staat getöteten post mortem tatsächlich als unschuldig herausstellen.
Das kann niemand wieder gut machen.
Und nur ein einziger solcher Fall , rechtfertigt schon, dass man diese barbarische Strafe nicht anwendet.
Es kam und kommt immer wieder vor, dass es Fehlurteile gab und gibt.
Und es gibt genügend Fälle aufgrund derer dann Todesurteile vollstreckt wurden, bei denen sich die Todeskanditaten / vom Staat getöteten post mortem tatsächlich als unschuldig herausstellen.
Das kann niemand wieder gut machen.
Und nur ein einziger solcher Fall , rechtfertigt schon, dass man diese barbarische Strafe nicht anwendet.