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Ist mein Arbeitszeugnis als mittelmäßig oder eher schlecht anzusehen?

..........die Kunden standen bei ihr stets an letzter Stelle

Die Reihenfolge "Vorgesetzte, Kollegen und Kunden" ist so schon richtig. Wenn der Vorgesetzte nicht als erstes genannt wird, bedeutet das, das der Arbeitnehmer ein Querulant war.


Nicht umsonst ist Zeugnisse verklausolieren eine Kunst, auf die Chefs spezialisiert haben. Das zu entschlüsseln lernt man nicht indem man sich mal eben etwas ergoogelt.
Ich habe es während meiner Tätigkeit in einer Personalabteilung gelernt. Und Du?
Das Zeugnis ist höchstens eine vier. Ihr da Hoffnung zu machen ist fahrlässig. Spätestens wenn sie sich damit bewirbt kommt sie in der Wirklichkeit an.
Im übrigen ist die TE selbstkritisch genug, sich richtig einzuschätzen. Somit ist die Einschätzung von Petra und mir wohl gar nicht so verkehrt🙂
Im übrigen sollte man nicht die Ebenen verwechseln. Petra und ich haben uns nicht auf jemanden gestürzt und ihn schlecht beurteilt.
Wir haben (weil wir das können - ohne google zu bemühen) ein Zeugnis übersetzt, nicht mehr und nicht weniger.
Wer sich davon angegriffen fühlt hat ein Problem auf persönlicher und nicht auf sachlicher Ebene.

Das kann ich alles so unterschreiben. Das Zeugnis ist auf gar keinen Fall eine "2 - 3". Und ja, ich habe beruflich seit geraumer Zeit mit dem Thema zu tun und kenne mich aufgrunddessen damit ganz gut aus.


Ich glaube, es würde wenig Sinn machen, auf Nachbesserung dieses Zeugnisses zu bestehen. :-(

Die Note 3 kannst Du sogar einklagen, soweit ich weiß. Wenn der Arbeitgeber auf einer schlechteren Note besteht, dann muß er Dir nachweisen, daß Du schlechte Leistungen erbracht hast (was schwierig werden dürfte). Ein Anwalt könnte Dich da beraten. Wie lange warst Du denn in der Firma? Und hast Du eine Arbeitsrechtschutzversicherung?
 
Das Arbeitszeugnis ist o.k. Das einzige was fehlt, ist warum gekündigt wurde. War es eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung. Das wird jeder neue Arbeitgeber erstmal nachfragen.
 
Die Reihenfolge "Vorgesetzte, Kollegen und Kunden" ist so schon richtig. Wenn der Vorgesetzte nicht als erstes genannt wird, bedeutet das, das der Arbeitnehmer ein Querulant war.

..........Priorität hat immer das Verhältnis zum Kunden, der Kunde ist es, der das Unternehmen am Leben erhält.
Der Chef kommt als letztes Glied, denn er steht hinter allen.
Die Mitarbeiter sind in der Mitte zu platzieren, das sie das Bindeglied zwischen Kunde und Chef sind.

Steht der Kunde am Anfang heißt es: Kundenorientiert.
Steht der Chef am Anfang bedeutet das - er/sie ist ein "Arschkriecher".
Würden die Mitarbeiter am Anfang stehen: der Arbeitnehmer ist sehr mitteilsam und verquatscht lieber seine Zeit, anstatt sie arbeitsmäßig sinnvoll zu nutzen
 
Die Reihenfolge "Vorgesetzte, Kollegen und Kunden" ist so schon richtig. Wenn der Vorgesetzte nicht als erstes genannt wird, bedeutet das, das der Arbeitnehmer ein Querulant war.

Die Note 3 kannst Du sogar einklagen, soweit ich weiß. Wenn der Arbeitgeber auf einer schlechteren Note besteht, dann muß er Dir nachweisen, daß Du schlechte Leistungen erbracht hast (was schwierig werden dürfte). Ein Anwalt könnte Dich da beraten. Wie lange warst Du denn in der Firma? Und hast Du eine Arbeitsrechtschutzversicherung?

Den ersten Teil hat Petra schon richtig gestellt. Wenn jemand Querulant ist, steht das ganz woanders

Aber welche "Note" willst Du denn einklagen?
Gegen ein Arbeitszeugnis kannst Du Widerspruch erheben wenn Sachverhalte falsch dargestellt sind.

Nebenbei: als AG habe ich immer beim vorherigen AG angerufen, "Zeugnisnote" hin oder her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Arbeitgeber ist sich bewusst, das eine offensichtlich schlechte Beurteilung zur Klage führen kann.
Dies ist wohl auch der Hauptgrund, warum dieser Beurteilungscode zum Leben erweckt wurde.
Obwohl man allegemein weiß, wie man ihn zu verstehen hat, ist es dennoch Interpretations-, also Auslegungssache und von daher nicht gerichtlich anfechtbar.
Ein Gericht beurteilt nach Faktenlage und nicht auf Vermutungen hin, die nicht beweisbar sind.

Allerdings, wie schon an anderer Stelle erwähnt, kann eine Kündigung angefochten werden, wenn die Begründung (eine Kündigung muss immer begründet werden, sonst ist sie unwirksam) zweifelhaft ist.
 
Dass ein Arbeitszeugnis nicht negativ formuliert sein darf, heißt ja nicht, dass der Arbeitgeber immer positiv bewerten muss.

Wenn eine Arbeit nicht gut war oder die Zusammenarbeit nicht geklappt hat, würde ich als AG das auch so schreiben. Schon deshalb, weil ich nicht Schuld sein möchte, wenn der nächste AG Schwierigkeiten bekommt, wenn der AN dort beginnt, um es überspitzt zu sagen.

Hier ist der Fall ja etwas anders gelagert, denn der AG hat nicht anständig eingearbeitet und es gab Probleme mit dem Arbeitsklima. Da der AN keine Beweise wie schriftliche Aufzeichnungen, Zeugenaussagen oder einen Einarbeitsplan hat, dürfte der Nachweis eher schwierig werden.

Ich würde überlegen, ob ich mir einen Kampf mit meinem ehemaligen AG liefere, ohne, dass ich die Sicherheit habe, dass etwas dabei herauskommt. Ich meine, ist denn sicher, dass sich überhaupt jemand an dem Arbeitszeugnis stört?

Man sollte versuchen, seinen AG immer im Guten zu verlassen und auch gut aussehen zu lassen.

Naja, eine Rechtsberatung hilft ja immer. Ich würde damit zu einer Gewerkschaft gehen, bevor ich einen Anwalt frage. Die haben auch Fachleute für Arbeitszeugnisse und diesbezügliche Rechtsberatung.
 
Die TE:

Danke für die weiteren Antworten.
Die Mehrheit von euch sieht es ja so wie ich, dass das Zeugnis wohl eher der Note "ausreichend" entspricht und demzufolge negativ ist.

Ich hätte gern eine Nachbesserung, so dass meine Leistungen als "befriedigend" beurteilt würden.
Doch ich glaube nicht, dass sich mein ehemaliger Arbeitgeber darauf einlassen wird. Denn bei Ausspruch der Kündigung sagte mir der Chef noch, dass meine Kollegen mich am liebsten schon eher losgeworden wären. :-(
Ich habe dort 9 Monate gearbeitet.

Eine Freundin meinte, ich solle das Zeugnis beim Jobcenter prüfen lassen.
Aber was soll das bringen?
Dass es schlecht ist, weiß ich doch eh.
 
Hallo TE,
Du solltest einen Anwalt einschalten, ein Zeugnis bis zur Note befriedigend kannst du auf jeden Fall einklagen. Dieses Zeugnis wird dich dein komplettes Arbeitsleben lang begleiten!
2013 gelang es sogar einer Arbeitnehmerin ein gutes Zeugnis einzuklagen.

Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung ...



[h=3]Urteil[/h]
Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber letztendlich dazu, die Gesamtbeurteilung der Klägerin aufzuwerten von “zur vollen Zufriedenheit” (befriedigend) zu “stets zur vollen Zufriedenheit” (gut).
Wieso der Arbeitgeber in diesem Fall in die Beweislast gefallen ist nachzuweisen das die Klägerin nicht besser als “befriedigend” bewertet werden sollte, begründete das Arbeitsgericht folgendermaßen:
Angesichts aktueller empirischer Erkenntnisse, wonach mittlerweile in 86,6 v.H. der erteilten Arbeitszeugnisse “gute” oder bessere Leistungen bescheinigt werden, kann dem Arbeitnehmer nicht länger der Nachweis dafür auferlegt werden, er sei in die Gruppe der schwächsten 13,4 v.H. aller Beschäftigten zu Unrecht eingereiht worden.
Neues Urteil zur Gesamtbeurteilung von Arbeitszeugnissen | aktuelles Wirtschaftsrecht
 
das Urteil ist ersteinmal uninteressant, da wir den genauen Wortlaut der Beurteilung nicht kennen

......ich finde es doch ein wenig eigenartig, das Gast mit kein Wort auf die Begründung der Kündigung eingangen ist, denn das ist doch der "springende Punkt"

mal ganz davon abgesehen, ist eine Beurteilung nicht überzubewerten, denn viele Arbeitgeber verlangen keine, aber die Frage warum eine Kündigung ausgesprochen ist das wirklich Wesentliche in diesem Fall
 

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