_cloudy_
Urgestein
das Urteil ist ersteinmal uninteressant, da wir den genauen Wortlaut der Beurteilung nicht kennen
......ich finde es doch ein wenig eigenartig, das Gast mit kein Wort auf die Begründung der Kündigung eingangen ist, denn das ist doch der "springende Punkt"
mal ganz davon abgesehen, ist eine Beurteilung nicht überzubewerten, denn viele Arbeitgeber verlangen keine, aber die Frage warum eine Kündigung ausgesprochen ist das wirklich Wesentliche in diesem Fall
Hat sie doch geschrieben. Sie sei zu empfindlich ("kein genügend dickes Fell") und zu vergesslich.