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Ist mein Arbeitszeugnis als mittelmäßig oder eher schlecht anzusehen?

das Urteil ist ersteinmal uninteressant, da wir den genauen Wortlaut der Beurteilung nicht kennen

......ich finde es doch ein wenig eigenartig, das Gast mit kein Wort auf die Begründung der Kündigung eingangen ist, denn das ist doch der "springende Punkt"

mal ganz davon abgesehen, ist eine Beurteilung nicht überzubewerten, denn viele Arbeitgeber verlangen keine, aber die Frage warum eine Kündigung ausgesprochen ist das wirklich Wesentliche in diesem Fall

Hat sie doch geschrieben. Sie sei zu empfindlich ("kein genügend dickes Fell") und zu vergesslich.
 
Ich meine auch, dass das eine verhaltensbedingte Kündigung war.
Ich glaube, personenbedingt ist, wenn man wegen langer Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird?
So lag aber das Problem eher in meiner Leistung.
Jedenfalls hat es keine Abmahnung gegeben. Gekündigt werden konnte mir wohl wegen dieser banalen Gründe, weil es sich um einen kleinen Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern handelte. Wie ich im Internet gelesen habe, greift bei einer so kleinen Mitarbeiterzahl der übliche Kündigungsschutz nicht. :-(
 
Ok - ich persönlich kenne mich auch nicht so detailiert im Arbeitsrecht aus
......und ob ein Rechtstreit dann wirklich sinnvoll wäre, bezweifel ich

zumindest scheint Dieser Job nicht der Richtige für Dich gewesen zu sein - wie schaut es denn mit einer Umschulung aus, die mehr auf Dich "zugeschnitten" ist ?

Solltest Du Dich zwischenzeitlich irgendwo bewerben, dann erwähne nicht im Lebenslauf Deine Kündigung - sondern nur die Zeit, wie lange Du wo garbeitet hast und sollte es zu einem Bewerbungsgespräch kommen und die Frage danach taucht auf, dann sage: Dein Verhältnis zum Chef war nicht stimmig - Punkt. Weitere Auskünfte musst Du dazu nicht geben und am besten im Vorfeld Informationen über diese Firma einholen und an dem Punkt diplomatisch und selbstbewusst das Thema auf jene Firma wechseln.
 

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