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Ist es so einfach auszuziehen?

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H

hilfe?!?!

Gast
Warum heißt es dann noch Sorgerecht bis 18?!
Ich komme darauf, weil hier so ein Thema ist, indem ein 15-jähriges Mädchen zu ihrem Freund gezogen ist.

Man hat ja nicht umsonst ein Sorgerecht oder?!
Wenn ich mal Kinder hätte, die sowas machen würden, würde ich das Jugendamt einschalten oder so.. wozu gibts Heime für Schwererziehbare? So weit sollte es natürlich nie kommen aber ich mein ja nur.
Es gibt doch oft Reibereien zwischen Jugendlichen und Eltern?!
Wenns so wäre könnte ja jeder jugendlcihe sagen, der nen freund oder Freundin vll. so über 18 hat.. och ich zieh bei ihm/ihr ein. Fertig. Sozialhilfe... Tolles Leben...
Ich mein das kanns nicht sein... oder hab ich da was falsch verstanden?
 
hilfe?!?! meinte:
Warum heißt es dann noch Sorgerecht bis 18?!
Ich komme darauf, weil hier so ein Thema ist, indem ein 15-jähriges Mädchen zu ihrem Freund gezogen ist.

Man hat ja nicht umsonst ein Sorgerecht oder?!
Wenn ich mal Kinder hätte, die sowas machen würden, würde ich das Jugendamt einschalten oder so.. wozu gibts Heime für Schwererziehbare? So weit sollte es natürlich nie kommen aber ich mein ja nur.
Es gibt doch oft Reibereien zwischen Jugendlichen und Eltern?!
Wenns so wäre könnte ja jeder jugendlcihe sagen, der nen freund oder Freundin vll. so über 18 hat.. och ich zieh bei ihm/ihr ein. Fertig. Sozialhilfe... Tolles Leben...
Ich mein das kanns nicht sein... oder hab ich da was falsch verstanden?

Sie meinen nicht das Sorgerecht.

Hier geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sich aus der Personensorge gemäß § 1631 BGB ergibt. Wenn die Eltern es nicht ausüben, sind sie doch selbst dran schuld. Sozialamt bzw. Jugendamt dürfte dann auch nicht leisten. Es sei denn, es gibt einen Grund, der in der Familie des Jugendlichen zu finden ist.
 
ab 16 darf man mit der zustimmung der eltern ausziehen, wie es davor ist weiss ich nicht, aber du musst es auch mal so sehen, dass nicht alle kinder ein schönes zu hause haben und sich die familäre lage bessert, wenn man nicht immer auf einander hockt. ich wollte schon mit 14 ausziehen.
 
Ich glaube, du beziehst dich auf den Thread von Andy58. Wie du dort lesen kannst, versucht er verzweifelt etwas zu unternehmen, um seine Tochter wieder nach Hause zu bekommen. Leider hat er dabei seitens verschiedener Behörden keine wirkliche Hilfe erhalten.

Er schreckt vor dem letzten Weg, einen Beschluss zu erwirken, mit dem seine Tochter heimgeführt würde, nur zurück, weil er Angst hat, evtl. seine Tochter ganz zu verlieren.

Ich denke, um die ganze Sache zu be- oder auch zu verurteilen muss man sich schon selbst in dieser Situation befinden
 
Stimmt nicht ganz. Denn genauso, wie die Eltern einen Beschluss beim Vormundschaftsgericht erwirken können, dass Kinder nach Hause kommen müssen, können Jugendliche diesen Weg auch gehen um ausziehen zu können. Da wird dann u.U. eine Einwilligung der Eltern durch das Gericht ersetzt. Allerdings nur, wenn das Gericht keine Gefährdung des Kindeswohles sieht.
 
Micky II meinte:
[..]
Da wird dann u.U. eine Einwilligung der Eltern durch das Gericht ersetzt. Allerdings nur, wenn das Gericht keine Gefährdung des Kindeswohles sieht.

na dann bleibt mir nur zu hoffen, dass im meinen Fall das Gericht die Gefärdung des Kindeswohles sieht.

Gruß
Andy
 
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