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zoom1986

Gast
Ich habe am 01.08.05 zusammen mit einem anderem Azubi eine Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen in einem Sport und Reha Zentrum angefangen. Während unserer Probezeit war eigentlich alles in Ordnung, obwohl wir da schon öfters von 13:00 bis 22:00 Uhr Arbeiten mussten und am nächsten Tag schon wieder 07:00 Uhr anfangen.
Zwar hat es sich jetzt schon etwas geändert, so dass wir am nächsten Tag dann erst um 08:00 Uhr anfangen müssen, dennoch finden wir es sehr anstregend.

Meine Frage dabei ist schon mal, dürfen Azubis überhaupt einen Abenddienst machen, wenn keine Person anwesend ist, die uns etwas zeigen könnte, so wie es eigentlich in der Ausbildung sein sollte?

Dann ist es bei uns so, das wir jeden Tag eine andere Arbeitszeit haben. Dass macht uns schon auf dauer etwas fertig, da wir auch jeden Freitag Berufsschule haben. Und da müssen wir um 05:00 Uhr aufstehen. Ein Privatleben hatten wir schon lange nicht mehr, weil wenn wir mal pünktlich feierabend haben sind wir einfach nur erschöpft.

Besonders viel verdienen tun wir auch nicht und alle vier Wochen müssen wir Samstags Arbeiten, wo auch kein Ausbilder anwesend ist. :-/ ?

In der Berufsschule sind die Noten auch nicht gerade die besten, laut unserer Lehrerin schaffen wir die Ausbildung auf dieser Art nicht!

Was sollen wir machen??
 
Hallo.

Wendet euch so schnell wie möglich an die zuständige Kammer (müßte Handwerk sein - oder?) oder ans Gewerbeaufsichtsamt oder an die zuständige BG.
Soweit ich weiß ist es bundeseinheitlich geregelt und so im Arbeitsschutz festgelegt, daß zwischen letztem Feierabend und dem neuen Arbeitsbeginn 11 Stunden liegen müßen.
Die Arbeitszeiten dagegen sind - in gewissen Grenzen - variabel.
Das hängt auch davon ab, wie alt ein Azubi ist. Unter 18 greifen stregnere Reglungen.
Ab 18 (oder sogar früher - wenn es zum Betriebsablauf gehört -) sind auch Spätschichten erlaubt. Allerdings wiederrum mit Auflagen.
und dazu gehört auch, daß immer wenigstens eine "Aufsichtsperson" da sein muß. Bzw. ein vom Betreib befugter Verantwortlicher.
Wobei es da auf Landesebene auch Abweichungen gibt. Da müßt ihr Euch vor Ort kundig machen.
Erster Anlaufpunkt sollte aber immer die Kammer sein.
Gruß
 
Zwar sind wir schon über 18 Jahre (sind jetzt 19) aber ich finde trotzdem dass auch bei über 18 Jährigen Azubis gewisse Grenzen gibt! Wie sol man sonst eine gescheite Ausbildung absolvieren, was ja von uns verlangt wird.
 
Nein, das dürft ihr natürlich nicht.

Außerdem sind Eure Arbeitszeiten viel zu lang.

Wendet Euch and die zuständige Kammer.

Welche das ist könnt Ihr dem Stempel auf Eurem Ausbildungsvertrag entnehmen, denn die Kammer muss diesen genehmigen.

Darin könnt Ihr auch die Arbeitszeiten und Urlaubstage ersehen.

Außerdem könnt ihr auch mal im Internet nachsehen .

Gruß. kasiopaja
 

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