hasilein75
Mitglied
Ja und weil scheinbar bei dem Bruder aufgrund des Substanzgebrauches Schuldunfähigkeit sicher ist oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann ist er in der Forensik (Massregelvollzug nach §64)Er ist aufgriund von Substanzmißbrauch in der Forensik
Zu unterscheiden vom §63 Massregelvollzug