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Insolvenz

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,

also, ich habe vom Treuhänder am 05.07.2008 ein Schreiben bekommen, datiert auf den 04.07.2008, in dem bekannt gegeben wurde, dass die Insolvenzeröffnung schon am 27.05.2008 war.
Beigefügt war dem Schreiben eine Forderungsmeldung, die spätestens zum 04.7.2008.
Ich habe das Schreiben vom Treuhänder einfach zu spät erhalten.
Somit habe ich keine Frist zur Nachmeldung versäumt, sondern es liegt beim Treuhänder.
Die sogenannte Gute hat die Schulden an mich absichtlich verschwiegen.

Aber die Schwägerin schreibt mir am 25.06.2008, dass sie mir eine monatl. Ratenzahlung anbietet, so, dessen Angebot ich natürlich angenommen habe. Hauptsache ich kam an mein Geld.
Da ich dachte, dass ich das Geld nun bekomme, war für mich alles ok. Nur die Frau zahlte nur einmal eine Doppelrate.

Der Treuhänder telefonierte die Tage mit mir und meinte, dass ich das erhaltene Geld höchstwahrscheinlich zurückbezahlen müsse, da es in den Topf für die Gläubiger kommt. Des weiteren meinte er, dass die Frau aus der Insolvenz fliegt und die RSB eh dann passé ist.
Ich werde es erfahren. Wenn nichts passiert, dann wende ich mich ganz klar an die Gläubiger und die haben sicherlich Rechtsanwälte an der Seite, wie Quelle oder City-Bank.

Ja, da hoffe ich mal, dass das wirklich Quatsch ist, dass ich das erhaltene Geld zurückzahlen muss. Das wäre wirklich ärgerlich.
Kennen Sie da ein Gesetz, das dem widerspricht?

Viele Grüße

andolina
 
Hallo andolina,

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Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Aber die Schwägerin schreibt mir am 25.06.2008, dass sie mir eine monatl. Ratenzahlung anbietet, so, dessen Angebot ich natürlich angenommen habe. Hauptsache ich kam an mein Geld.
Da ich dachte, dass ich das Geld nun bekomme, war für mich alles ok. Nur die Frau zahlte nur einmal eine Doppelrate.
Eine Schuldanekenntnis unterschreiben lassen mit sofortiger Unterwerfung.
Falls Sie dies nicht tun Mahnbescheid, wie angedeutet.
Dies ist der einzige Weg.Alles andere ist Humbug
 

andolina

Mitglied
Hallo,

momentan ist mit Mahnbescheid gar nichts zu machen, da sie derzeit "noch" in der Insolvenz ist.
Weiß jemand, ob ich die 150,- € zurückzahlen muss oder nicht? Gibt es da eine gesetzliche Bestimmung?
Die Schwägerin hatte mir in der Insolvenz 150,- € bevorzugt einmalig eine Rate gezahlt.

Viele Grüße

andolina
 

andolina

Mitglied
Hallo Cosma,

die beiden sind kurz vor der Scheidung, zum Glück, und reden kaum noch ein Wort miteinander, weil diese Frau doch einige Menschen abgezogen hat, nicht nur mich. Mein Bruder ist über alles informiert.
Kannst Du mir noch sagen, was das bedeutet bis zu 6 Wochen? Sind das 6 Wochen bis zur Insolvenzeröffnung?

Viele Grüße

andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
6 Wochen ist ja nicht ganz richtig.
Der IV kann Lastschriften bis zum letzten Rechnungsabschluß vor Eröffnung widerrufen.
Das können auch ein paar Wochen mehr sein.

Alles was nach Eröffnug ist, kann er nicht zurückrufen, da dadurch Neuverbindlichkeiten für den Schuldner begründet würden.
 

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,

am 27.05.2008 war die Eröffnung und am 09.09.2008 bezahlte sie mir eine Rate, das hieße, dass ich nichts zurückbezahlen muss? Haben Sie da irgendwelche Gesetzestexte, Paragrafen; oder so, wo ich mal nachschauen kann?

Viele Grüße

andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
könnte es sein, dass Sie die 135,- verbraucht haben?

Versuchen Sie es mit einem Schreiben an das Inso-Gericht.

Wenn die auch auf die wissentliche Bevorteilung nach 138 Inso pochen, müssen Sie den harten weg gehen.

(über andere Gläubiger; falsche Angaben im Antrag; Versagung der RSB, ihre Forderung titulieren; 30 Jahre Gültigkeit)
 

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,

wie meinen Sie das , mit 135,- € verbraucht?
Die 135,- € habe ich als Gebühr für das Verfahren meiner Forderung an das Amtsgericht bezahlt. Da die Insolvenz der Person besteht, wurde das Verfahren eingefroren und somit auch das Geld.

Dem Insolvenzgericht habe ich schon geschrieben, aber es interessiert sie nicht. Sie geben mir auch keinerlei Infos, Ratschläge oder dgl. Ich muss irgendwie alles über den Treuhänder machen.
Antrag auf Versagung der RSB habe ich nun gestellt.
Die Forderung titulieren bedeutet einen Mahnbescheid schicken?
Und dies hat 30 Jahre Gültigkeit, auch bei Insolvenz?

Viele Grüße

Andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
gut habe ich mit der Rate verwechselt; wie hoch war die denn?

Da Sie nicht in der Tabelle stehen, können Sie ihre Forderung nur außerhalb des Insolvenzverfahrens aufrecht erhalten.
Dies wiederun geht nur über eine Titulierung der Forderung.

Wird die RSB dennoch erteilt, haben Sie Pech
Wird die RSB versagt, können Sie den Titel nutzen, wenn irgend wann mal was zu holen ist.

Sie selber können als Nichttabellengläubiger keinen Antrag stellen.
Das kann, wenn überhaupt nur ein Gläubiger, der in der Tabelle aufgenommen ist.
 

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