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Insolvenz

andolina

Mitglied
Hallo,

meine Noch-Schwägerin hat bei mir seit Jahren Schulden. Nun ist sie im Insolvenzverfahren, gab die Schulden an mich absichtlich nicht an. Nach meiner Forderung an sie, machte sie mir den schriftlichen Vorschlag, mir die Schulden in Raten zu zahlen, also nach der Insolvenzeröffnung. Dies leistete sie auch einmalig, danach ignorierte sie jeglige Anfragen meinerseits und wurde sogar aggressiv und ungehalten.
Was kann ich tun? Besteht doch irgendwie eine Chance an mein Geld zu kommen? Wie verhält es sich mit der Begünstigung von Gläubiger?
Kann ich schriftlich beim Amtsgericht beantragen, dass eine Restschuldbefreiung nicht erfolgt?
Mir geht es darum, dass ich sehr wütend über diese Frau bin. In den letzten Jahren stellte sich heraus, dass die Frau aufgrund einer Verschwendung zu dieser Schuldenmasse gekommen ist.
Ich hörte nun auch von ihren Kindern, dass sie nie Geld haben, da die Frau ständig privat Geld zurückzahlen muss, d.h. dass sie das Spiel gerade weiter so treibt.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann.
 
Hallo andolina,

schau mal hier: Insolvenz. Hier findest du was du suchst.

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,

meine Noch-Schwägerin hat bei mir seit Jahren Schulden. Nun ist sie im Insolvenzverfahren, gab die Schulden an mich absichtlich nicht an. Nach meiner Forderung an sie, machte sie mir den schriftlichen Vorschlag, mir die Schulden in Raten zu zahlen, also nach der Insolvenzeröffnung. Dies leistete sie auch einmalig, danach ignorierte sie jeglige Anfragen meinerseits und wurde sogar aggressiv und ungehalten.
Was kann ich tun? Besteht doch irgendwie eine Chance an mein Geld zu kommen? Wie verhält es sich mit der Begünstigung von Gläubiger?
Kann ich schriftlich beim Amtsgericht beantragen, dass eine Restschuldbefreiung nicht erfolgt?
Mir geht es darum, dass ich sehr wütend über diese Frau bin. In den letzten Jahren stellte sich heraus, dass die Frau aufgrund einer Verschwendung zu dieser Schuldenmasse gekommen ist.
Ich hörte nun auch von ihren Kindern, dass sie nie Geld haben, da die Frau ständig privat Geld zurückzahlen muss, d.h. dass sie das Spiel gerade weiter so treibt.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann.
Würde die Bekannte Zahlungen an Sie leisten würde sie Gläubigerbevorzugung begehen und aus der RSB herausfallen.

Ich würde mir die Forderungen erstmal "Betiteln" lassen. Das heisst einen Gerichtlichen Mahnbescheid (den man in jedem Schreibwarengeschäft bekommt) zusenden lassen und dann einen Vollstreckungsbescheid.
Dannach hat man einen Titel.
Dies ist der effektivste und günstigste Weg.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Sie kennen den Namen und das zuständige Amtsgericht.
Dann sollten Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erstmal bei Detailsuche nachsehen, ob noch die Möglichkeit besteht, die Forderung anzumelden.

Dies ist bis zum Schlußtermin möglich.

War dieser bereits, sieht es für ihre Altforderungen (vor Eröffnung) schlecht aus.
Diese werden nämlich im Zuge der RSB mit erlassen.

Hier könnte nur ein Gläubiger, der am Verfahren teilnimmt wegen unrichtiger oder falscher Angaben im Insolvenzantrag noch etwas richten.

Neuschulden (nach Eröffnung) können ganz normal durchgeklagt werden.
Allerdings ist es wegen des Verfahrens etwas komplizierter an sein Geld zu kommen.
 

andolina

Mitglied
Vielen Dank für Eure Antworten, also sie hat nachweislich eine Rate an mich bezahlt, im Sept. 2008, nach dem Schlusstermin, der war Ende Mai 2008 und dann keine Zahlung mehr geleistet.
Des weiteren habe ich erst nach dem Schlusstermin ein Schreiben vom Treuhänder erhalten, nachdem ich die Forderung über das Amtsgericht machte. Allerdings machte mir die Ex-Schwägerin zeitgleich einen Vorschlag über eine Ratenzahlung. So habe ich die Forderungsmeldung gelassen, weil ich der Annahme war, dass die Frau mir mein Geld bezahlt. Nachdem sie dann doch nicht bezahlte und sehr ungehalten und aggressiv wurde, habe ich wieder an das Amtsgericht geschrieben. Die kassierten erstmal eine Gebühr von 135,- € für das Verfahren. Heute erfuhr ich, dass ich mich an den Treuhänder wenden muss und dass das Gericht nichts für mich tun kann. Somit ist auch dieses Geld von 135,- € futsch, wobei ich da die dt. Rechtsprechung nicht verstehe. Wie ich gehört habe, muss ich da auch bezahlen, damit er überhaupt reagiert.

Also, mit dem gerichtlichen Mahnbescheid, das kann ich selbst ausfüllen und ihr zuschicken? Und was ist mit dem Vollstreckungsbescheid? Geht das auch bei Insolvenz?

Ich würde mich auch hier um eine Rückmeldung freuen. Danke.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Für Forderungen vor der Inso lohnt das ganze Primborium mit MB und VB erts mal nicht.
Erinnern Sie die Exschwägerin mit Übergabeeinschreiben.
Das genügt erst mal zur Aufrechterhaltung.
Spätestens Ende 2010 sollten Sie weitere Schritte überlegen.

Ich würde alle Nachweise die ich habe zusammensuchen und dem TH zur Stellungnahme übergeben.

Da Sie die Anmeldung (nachträgliche) ignoriert haben, können Sie auch nicht mehr am Verfahren teilnehmen.

Kennen Sie einen Gläubiger der am Verfahren teilnimmt, könnte man den ja auch informieren.
 

andolina

Mitglied
Hallo,
auch Dir, Cosma, vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe es dem Treuhänder schon gemeldet und auch den Vorschlag meiner Noch-Schwägerin der Ratenzahlung sowie einen Kontoauszug, dass sie eine Ratenzahlung im Insolvenz geleistet hatte, zugeschickt. Er rief mich heute an und sagte, dass ich die Ratenzahlung sogar zurückzahlen muss, da ich vom Insovenz wusste. Allerdings kann die Noch-Schwägerin aus der Insolvenz herausfallen, da sie sich nicht ordnungsgemäß verhält.
Wie dem auch sei, ich werde wohl nicht viel von meinem Geld mehr sehen.
Aber weiß jemand, wie es ist, wenn sie aus der Insovenz herausfällt, was sie dann zahlen muss und wie das funktioniert? Danke.

Grüße

andolina
 

andolina

Mitglied
Hallo paps 1959,

ich habe Adressen von anderen Gläubiger. Also, wenn da gar nichts passiert, werde ich die anderen Gläubiger ganz klar auch informieren.
Was meinst Du mit Übergabeeinschreiben?

Viele Grüße

andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
Wenn die RSB aus diversen Gründen nicht greift, sollten Sie die Forderung aufrecht erhalten.
Das können Sie nur, wenn Sie nicht in die Verjährungsfalle tappen.

Deshalb immer mal regelmäßig per Nachweis an die Forderung erinnern.
 

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,

kann mir da an den Karren gefahren werden, wenn ich Kontakt mit den anderen Gläubiger aufnehme und sie über die Bevorzugung aufkläre?

Hallo Cosmos,

soll ich die Forderung immer an die Noch-Schwägerin schicken? So wie ich sie einschätze, wird sie den Brief nicht annehmen oder sofort vernichten. Oder soll die Forderung an den Treuhänder geschickt werden?

Viele Grüße

andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
Die Forderung geht nicht mehr an den Th, so wie ich es verstanden habe, haben Sie die Frist zur Nachmeldung verstreichen lassen.

Somit können Forderungen, die vor der Inso entstanden sind nur bei Scheitern der RSB durchgesetzt werden.

Wer sollte ihnen an die Karre p.. schließlich wurde ihre Forderung nur deshalb nicht aufgenommen, weil die Gutste es einfach verschwiegen hat.

Manche GL sind dankbar für solche Hinweise, insbesondere dann, wenn der Schuldnernicht wirklich ehrlich arbeitet.

Im Übrigen ist eine Rückzahlung der an Sie gezahlten Raten nach Eröffnung Quatsch.
Wenn der Schuldner aus seinem pfändungsfreien an Sie zahlt.
Lediglich der Schuldner muß sich von anderen GL Benachteiligung vorwerfen lassen.
 

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