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Insolvenz -wer bekommt die Steuererstattung

B

BULGARI

Gast
Hallo,
wer kann mir bitte helfen. Mein Mann ist insolvent seit 2004. Ich habe ihn erst 2006 geheiratet. Nun haben wir den Steuerbescheid 2006 erhalten. Es soll eine Erstattung an uns erfolgen. Wir sind zusammen veranlagt worden.Die Erstattung hat sich der Insolvenzverwalter gänzlich geschnappt. Darf er das tun, ohne vorher Rücksprache mit uns zu halten??? Da ich selbst gut verdiene (mehr als mein Mann) , müßte das meiste der Erstattung auf mich entfallen. Ich finde es ungerecht, dass er mich auch noch auffordert, nachzuweisen, dass ein Teil der Erstattung mir gehört.
Ich danke für jede Antwort und für jeden Hinweis. Gruß BULGARI
 
L

lumiere_de_ciel

Gast
Die Steuerrückerstattung ist kein Arbeitseinkommen und daher voll pfändbar.

Wie das jetzt bei euch aussieht, da du ja nicht im Inso bist weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

lumiere_de_ciel

Gast
Ha sorry jetzt erst gesehen dadurch dass das andere so fett geschrieben war


Da ich selbst gut verdiene (mehr als mein Mann) , müßte das meiste der Erstattung auf mich entfallen. Ich finde es ungerecht, dass er mich auch noch auffordert, nachzuweisen, dass ein Teil der Erstattung mir gehört.
Es ist nicht ungerecht dich aufzufordern es nachzuweisen, dass ein Teil der Erstattung deines ist.
DU willst doch deinen Teil der Erstattung zurück haben, also würde ich dem Folge leisten.

Vor allem erkundige dich, ob ihr euch getrennt veranlagen lassen könnt in diesem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:

paps1959

Aktives Mitglied
Am einfachsten wäre es, 50% zu verlangen, da bei der gemeinsamen Veranlagung rechnerisch davon ausgegangen wird, dass beide gleichviel verdienen.:cool:
----------------------------
Prinzipiell wäre zu klären, in welcher Phase der Mann ist.
Wurde das verfahren beendet und die Restschuldbefreiung angekündigt, gehört die Steuererstattung nicht zur Masse.
Es ist eben kein Arbeitseinkommen, dass von der Abtretungserklärung erfasst ist.
(Außnahme; es wurde eine nachtragsverteilung beantragt)

Dem Bescheid widersprechen und das FA auffordern, getrennt die Steuererstattung zu berechnen.
Gleichzeitig würde ich anfragen, warum dies nicht automatisch gemacht wurde. Da das FA an den TH ausgezahlt hat, muß es ja wissen, dass ein Ehepartner insolvent ist.
Dem FA gegenüber erklären, dass ihr Anteil auf Konto xy zu überweisen ist.

Eine Kopie des Schreibens ans Inso-Gericht z.K.

Die gertrennte Berechnung* kann m.E. auch noch nachgeschoben werden. Mit dieser Berechnung hätten Sie den genauen Anteil der ihnen zusteht.

Dies sollte aber ein guter Treuhänder wissen.
Ich gehe mal davon aus, dass mit ihrem Unwissen gerechnet wird.

* z, Erklärung:
getrennte Berechnung ist keine getrennte Veranlagung, sondern aus einem bestimmten Verteilerschlüssel (Steuern, Werbungskosten u.Ä.) wird berechnet, wieviel aus der sonst üblichen 50% Regelung, tatsächlich jedem einzelnen zustehen.

Dass Sie mehr verdienen, bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine höhere Rückerstattung bekommen.
Hier spielen Steuerklassen und insbes. Werbungskosten eine große Rolle.
 
L

lumiere_de_ciel

Gast
Prinzipiell wäre zu klären, in welcher Phase der Mann ist.
Wurde das verfahren beendet und die Restschuldbefreiung angekündigt, gehört die Steuererstattung nicht zur Masse.
Er ist seit 2004 insolvent, wenn es sich um eine Privatinso handelt dürfte also die Resschuldbefreiung noch nicht ausgesprochen sein.


Dies sollte aber ein guter Treuhänder wissen.
Ich gehe mal davon aus, dass mit ihrem Unwissen gerechnet wird.
Ja, solche Treuhänder gibt es leider, aber sie handeln ja nun mal im Sinne der Gläubiger.
Von daher habe ich zB. die Möglichkeit wahrgenommen, ich zahle meinem Anwalt der mich ins Verfahren begleitet hat, jeden Monat eine kleine Summe, aber wenn irgendwas schief läuft von der Seite des Treuhänders her, habe ich rechtliche Beratung, bzw rechtlichen Beistand.

Prüfe mal ob den Mann dies auch gemacht hat wenn ja wendet euch an euren Anwalt, der wird euch dann sagen was ihr machen könnt.
 
B

BULGARI

Gast
Hallo Paps,

wenn wir uns getrennt veranlagen hätten wir kräftig nachzahlen müssen. Ich habe das durchrechnen lassen.
LG
BULGARI
 
B

BULGARI

Gast
Sorry Paps, jetzt habe ich das mit dem Trennen verstanden.
Trennen heißt nich getrennte Veranlagung.
Schönen Dank
 

paps1959

Aktives Mitglied
Er ist seit 2004 insolvent, wenn es sich um eine Privatinso handelt dürfte also die Resschuldbefreiung noch nicht ausgesprochen sein.
Das ist ja der Knackpunkt.
Ist nun noch im Verfahren oder wurde das verfahren nach §200 InsO beendet und die RSB angekündigt?

Dann ist nähmlich auch eine Steeuererstattung u.U. an den Schuldner auszuzahlen.
siehe Obliegenheiten §295 InsO.
 
B

BULGARI

Gast
Danke Paps,
die Restschuldbefreiung ist leider noch nicht erfolgt.
Erst im Jahr 2010. Folglich kann er die Steuererstattung, die auf meinen Mann entfällt voll pfänden. Meine hingegen nicht. Was ich eben nicht akzeptiere ist, dass er zunächst versucht die gesamte Steuererstattung zu pfänden (incl. des sehr hohen Anteils, der auf mich entfällt) und von mir den Beweis will, dass etwas davon mir gehört. Ich bleibe jedoch hartnäckig. Habe das Finanazamt und die Lohnsteuerhilfe schon kontaktiert. Der Insolvenzverwalter kann mit mir nicht umspringen wie mit meinem Mann. Ich habe keine Schulden (auch keine Rückstände beim Finanzamt oä.). Ich habe ihn aufgefordert einen Gesetztestext vorzulegen, der seine Vorgehensweise rechtfertigt. Darauf erhielt ich keine Antwort.
Also gehe ich davon aus, dass sein Verhalten rechtlich nicht in trockenen Tüchern liegt.
Liebe Leute, ich sage es allen: Juristen sind keine Halbgötter. Auch wenn Sie sich gerne als solche benehmen. Sie machen auch Fehler. Und sogar als Laie sollte man ihnen die Stirn bieten. Es lohnt sich! Nur nicht einschüchtern lassen, die kochen auch nur mit Wasser und dank Internet kann man sich ja heutzutage "schlau lesen".

Viele Grüß

BULGARI
 

paps1959

Aktives Mitglied
Danke Paps,
die Restschuldbefreiung ist leider noch nicht erfolgt.
Erst im Jahr 2010. Folglich kann er die Steuererstattung, die auf meinen Mann entfällt voll pfänden. Viele Grüß

BULGARI
Das er die RSB noch nicht hat, ist mir vollkommen klar.
Aber das Verfahren wird eröffnet. Dann erfolgt die Anmeldung der Forderungen. Diese werden geprüft und festgesstellt.
Anschließend wird die eingezogene Masse verteilt.
Danach ist das Insolvenzverfahren beendet /§200 InsO).
Im Anschluß hat sich der Schuldner wohlzu verhalten und erhält dann am Ende der 6 Jahre seine RSB.

Sollte also bei Ihrem Mann bereits der Schlußtermin gewesen sein, steht im die Steuererstattung ab diesem Termin zu.

Wenn Sie das ganze genauer nachlesen wollen, sollten Sie sich mal an ein Schuldnerforum wie zum Beispiel "pleite-was-nun" wenden.
 

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