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Insolvenz, Schwerbehinderung und Selbständigkeit

Hallo Landkaffee,

das Gesetz, was ich meinte, sind ca. 5 Seiten, wo man einen groben Überblick bekommt. Natürlich sollst Du nicht alles durchlesen 🙂.

Danke für die Tipps wegen Foren und psychologischer Beratung, letzteres hab ich auch nicht falsch verstanden.

Ich brauch halt einfach mehr Infos, weil es ja doch alles sehr weitreichende Entscheidungen sind. Ich kann hier ja auch nicht alles in 5 Sätzen erklären, das geht gar nicht.

Auf der Suche bin ich einfach nach Tipps, wer mir helfen kann, wo ich weitere Infos finde. Wenn Du mir da nicht helfen kannst, ok. Wenn Du Zweifel hast, auch ok, kann ich Dir hier im Netz nicht nehmen. Aber vielleicht gibt es hier ja andere, die mir noch mehr dazu sagen können, es wäre jedenfalls schick...


Lg

FaR


Mein Tipp bezog sich auf kein Forum, sondern auf eine Liste.

LG
LK
 
Der Tipp zum Wechsel auf ein Spezialforum für Schulden und Insolvenz, wie www.pleite-was-nun.info war nicht der schlechteste.

Nun ja, es liegt an Ihnen.

Zu Ihren Fragen.

Ja, die Behinderung und der damit verbundene Mehraufwand kann auf Antrag zur Erhöhung des Freibetrages führen.
Da Sie jedoch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit und EU-Rente haben, wäre das Verhältnis der Einnahmen und der zeitliche Umfang zu prüfen.
Ich gehe mal davon aus, dass es nicht mit einem oder 2 Sätzen zu klären ist.
Wahrscheinlich läuft es auf eine Zusammenrechnung der Einkünfte hinaus.
Die selbständige Tätigkeit müsste durch den IV freigegeben werden.
Anderen Falls läuft die finanzielle Seite der Selbständigkeit nur über den IV.
Hier besteht also spezieller Beratungsbedarf.

Da Sicherungsrechte am Auto bestehen und es dringend benötigt wird (G) sehe ich kein Problem mit dem weiteren Besitz.
Allerdings würde das Amt durch die Finanzierung zum Gläubiger.
Also auch hier besteht spezieller Beratungsbedarf.
 

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