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Insolvenz, Schwerbehinderung und Selbständigkeit

FrauAufRädern

Neues Mitglied
Hallo zusammen,


ich stehe vor dem Schritt, Insolvenz beantragen zu müssen. Alles ist etwas kompliziert, und ich möchte möglichst viel vorher wissen, um nichts falsch zu machen, bzw. mich auch drauf einstellen zu können.

Ich bin 100% schwerbehindert, Merkzeichen aG, B, H. Zusätzlich bin ich freiberuflich selbständig, mit einem Nebengewerbe als Handel.

Meine Schuldnerberaterin meint, dass ich Privatinsolvenz beantragen kann, konnte die Aussage allerdings bis dato noch nicht verifizieren. Also erste Frage: Privat- oder Regelinsolvenz?

Zudem ist die Frage nach erhöhten Freibeträgen durch die Schwerbehinderung. Beim Finanzamt kann ich jährlich die 3700 Euro absetzen als Pauschalbetrag, sowie zusätzlich 15.000 gefahrene Autokilometer (4500 Euro), die ich beruflich und privat verbrate.

Kennt sich hier jemand aus, was berücksichtigt wird in Bezug auf die Behinderung?

Wie ist es mit Ausgaben fürs Geschäft, kann ich darüber weiter selber entscheiden oder muss ich mich für alles rechtfertigen?

Wie ist es mit Beiträgen für Krankenkasse (bin freiwillig versichert, sauteuer...) und evt. Beiträgen für private Rentenvorsorge (bin nicht über die BfA pflichtversichert?

Ich würde mich über Tipps sehr freuen, um mich weiter vorbereiten zu können, auch über Tipps, nach denen ich vielleicht noch nicht gefragt habe, die jemandem einfallen.

Danke und liebe Grüße

FrauAufRädern
 
A

Alexander1110

Gast
Nach England ziehen denn dann hast das Ganze in nem Jahr hinter dir und bist schuldenfrei.
Und die deutschen Gläubiger müssen es akzeptieren .

google mal

Insolvenz England
 
E

Erytheia

Gast
zunächst einmal solltest Du davon ausgehen, das Dir zum Lebensunterhalt nur der Mindestbetrag erhalten bleibt und der Rest, auch Steuervergütungen an Deine Gläubiger geht und das über 6 Jahre - danach bist Du schuldenfrei.
 

FrauAufRädern

Neues Mitglied
Hallo,


danke für die Antworten!

Ja, England, Frankreich etc., das ist mir alles viel zu unsicher. Ich lebe hier, arbeite hier und Punkt.

Mir geht es um den Pfändungsfreibetrag.

Das Auto ist gegen alles gesichert, denn das Amt hat sich einen Sicherungsvertrag unterschreiben lassen für 5 Jahre, und noch ist das neue Auto gar nicht bei mir. Zahlen musste ich dafür nix, denn dafür verdiene ich zu wenig.

Ich bin bei der Schuldnerberatung der ASB gewesen, andere gute Tipps nehme ich gerne an.

Mir kam es auch komisch vor, dass mir die Privatinsolvenz als Möglichkeit gesagt wurde, ich hatte nicht so das Gefühl, dass das richtig ist...

Wird sowohl das private wie auch das geschäftliche Konto gesperrt?

Ich möchte einfach viel vorher wissen, um nicht zusätzlich zu den Sorgen, die ich eh schon gerade habe, unvorbereitet noch andere zu haben...

Lg FaR
 

Landkaffee

Urgestein
Hallo,


danke für die Antworten!

Ja, England, Frankreich etc., das ist mir alles viel zu unsicher. Ich lebe hier, arbeite hier und Punkt.

Mir geht es um den Pfändungsfreibetrag.

Das Auto ist gegen alles gesichert, denn das Amt hat sich einen Sicherungsvertrag unterschreiben lassen für 5 Jahre, und noch ist das neue Auto gar nicht bei mir. Zahlen musste ich dafür nix, denn dafür verdiene ich zu wenig.

Ich bin bei der Schuldnerberatung der ASB gewesen, andere gute Tipps nehme ich gerne an.

Mir kam es auch komisch vor, dass mir die Privatinsolvenz als Möglichkeit gesagt wurde, ich hatte nicht so das Gefühl, dass das richtig ist...

Wird sowohl das private wie auch das geschäftliche Konto gesperrt?

Ich möchte einfach viel vorher wissen, um nicht zusätzlich zu den Sorgen, die ich eh schon gerade habe, unvorbereitet noch andere zu haben...

Lg FaR

Nix zahlen für ein Auto? ???? Denkwürdig.

Kannst Du mir ´mal beim Verstehen helfen?


Liest sich für mich so leider nach "Ente" (Ente gleich Falschmeldung)
LG
Landkaffee
 
Zuletzt bearbeitet:

FrauAufRädern

Neues Mitglied
Hallo,


erst noch einmal danke für die ausführlichen Infos, die mir weiter helfen.

Erstmal zum Auto: Es wurde im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung gewährt, in der geregelt ist, unter welchen Umständen behinderte Menschen Zuschüsse zu einem Auto bekommen, das sie entweder brauchen, um die Arbeit zu erreichen oder überhaupt arbeiten zu können. Das Auto darf nebenher auch privat genutzt werden. Ohne dieses könnte ich gar nicht arbeiten.

Nach einer Trennung (bald Scheidung) sind Schulden von einem Haus sowie einer einzigen größeren Rechnung übrig geblieben. Mein bald Ex-Mann wird mir Unterhalt zahlen müssen, es sind gemeinsame Schulden. Im Rahmen der Möglichkeiten möchte ich mich beteiligen, aber nicht nach vielen Jahren noch irgendwelche Regreßforderungen riskieren.

Die Schuldnerberaterin sagte ganz klar, wenn mein Mann sich nicht auf Absprachen einläßt (er zahlt Schulden, aber keinen Unterhalt) wäre ich mit Insolvenz auf jeden Fall auf der sicheren Seite, damit es kein Faß ohne Boden wird.

Auf der verlinkten Seite werde ich gleich noch einmal weiter lesen.

Liebe Grüße

FaR
 

Landkaffee

Urgestein
Hallo,


erst noch einmal danke für die ausführlichen Infos, die mir weiter helfen.

Erstmal zum Auto: Es wurde im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung gewährt, in der geregelt ist, unter welchen Umständen behinderte Menschen Zuschüsse zu einem Auto bekommen, das sie entweder brauchen, um die Arbeit zu erreichen oder überhaupt arbeiten zu können. Das Auto darf nebenher auch privat genutzt werden. Ohne dieses könnte ich gar nicht arbeiten.

Nach einer Trennung (bald Scheidung) sind Schulden von einem Haus sowie einer einzigen größeren Rechnung übrig geblieben. Mein bald Ex-Mann wird mir Unterhalt zahlen müssen, es sind gemeinsame Schulden. Im Rahmen der Möglichkeiten möchte ich mich beteiligen, aber nicht nach vielen Jahren noch irgendwelche Regreßforderungen riskieren.

Die Schuldnerberaterin sagte ganz klar, wenn mein Mann sich nicht auf Absprachen einläßt (er zahlt Schulden, aber keinen Unterhalt) wäre ich mit Insolvenz auf jeden Fall auf der sicheren Seite, damit es kein Faß ohne Boden wird.

Auf der verlinkten Seite werde ich gleich noch einmal weiter lesen.

Liebe Grüße

FaR

Es handelt sich also nur um einen Zuschuss zum Auto und m.W. kannst Du das Auto nicht ganz frei Prviat nutzen. So darfst Du z.B. nicht gerade ´mal einem Freund den Autoschlüssel zuwerfen und sagen:"Klar, kannst Du Deiner Frau Blumen holen.. ."

Du, sorry, irgendwas stimmt hier für mein Gefühl nicht an Deiner Schilderung. Naja, ist ja nur mein Gefühl. *denk*
Mit den von Dir genannten Merkzeichen im Ausweis und ... .
*denk* Vielleicht habe ich auch nur zu wenig Phantasie.
*seufz*

LG
Landkaffee
 

FrauAufRädern

Neues Mitglied
Hallo Landkaffee,


vielleicht liest Du Dir einfach mal das Gesetz durch, und dazu meine weiter oben geschriebenen Ausführungen, dass es einen Sicherungsvertrag zwischen dem Amt und mir gibt. Dieses Auto ist nicht Gegenstand irgendwelcher Maßnahmen, das ist genau geregelt und auch schon vielfach so geschehen. Das ist auch gut so, denn so kann kein schwerbehinderter Mensch das Geld mißbrauchen, was ihm vom Staat gegeben wird, um arbeiten zu können, und kein Geldeintreiber kann sich dran vergreifen.

Schwerbehindertenrecht ist in den Tiefen nicht immer einfach zu verstehen, jahrelange Erfahrung hat mich einen großen Vorsprung kriegen lassen.

Insolvenzrecht ist für mich ansonsten ein Buch mit 7 Siegeln, und deshalb hab ich hier meine Fragen gestellt in der Hoffnung, konstruktive Antworten zu kriegen.

Lg FaR
 

Landkaffee

Urgestein
Hallo Landkaffee,


vielleicht liest Du Dir einfach mal das Gesetz durch, und dazu meine weiter oben geschriebenen Ausführungen, dass es einen Sicherungsvertrag zwischen dem Amt und mir gibt. Dieses Auto ist nicht Gegenstand irgendwelcher Maßnahmen, das ist genau geregelt und auch schon vielfach so geschehen. Das ist auch gut so, denn so kann kein schwerbehinderter Mensch das Geld mißbrauchen, was ihm vom Staat gegeben wird, um arbeiten zu können, und kein Geldeintreiber kann sich dran vergreifen.

Schwerbehindertenrecht ist in den Tiefen nicht immer einfach zu verstehen, jahrelange Erfahrung hat mich einen großen Vorsprung kriegen lassen.

Insolvenzrecht ist für mich ansonsten ein Buch mit 7 Siegeln, und deshalb hab ich hier meine Fragen gestellt in der Hoffnung, konstruktive Antworten zu kriegen.

Lg FaR
Ich soll mir das Schwerbehindertenrecht durchlesen.
Sorry, könnte es sein, dass an Deiner Darstellung etwas nicht so stimmig ist?
Konstruktive Antworten zum Insolvenzrecht..... .
Kannst Du von mir nicht bekommen, sorry.
Ich zweifel ja schon an Deiner Darstellung.
Auch empfehle ich Dir den Besuch einer Rechtsberatungsstelle bzw. eines dann fachlich kompetenten Anwaltes.
Evtl. und naja, ich kenne Dich ja nicht persönlich, wäre auch noch psychologische Hilfe angebracht, um das was vor Dir liegt, alles so durch zu stehen. (ich sage nicht, dass Du da krank bist, denke nur an Rückenstärkung.) - Manchmal bringt es aber auch schon der Besuch einer Behindertenberatungsstelle in einer dann etwas größeren Stadt, weil die dann Erfahrungen haben.
Es gibt im Netz auch mindestens eine Liste von Menschen mit Handicap, die sich mit u.a. der Thematik Handicap und beruflicher Selbständigkeit befasst.
Manch eine ist da sicher in ähnlicher Situation wie Du und zwar aktuell oder eben gewesen.

LG
Landkaffee
 

FrauAufRädern

Neues Mitglied
Hallo Landkaffee,

das Gesetz, was ich meinte, sind ca. 5 Seiten, wo man einen groben Überblick bekommt. Natürlich sollst Du nicht alles durchlesen :).

Danke für die Tipps wegen Foren und psychologischer Beratung, letzteres hab ich auch nicht falsch verstanden.

Ich brauch halt einfach mehr Infos, weil es ja doch alles sehr weitreichende Entscheidungen sind. Ich kann hier ja auch nicht alles in 5 Sätzen erklären, das geht gar nicht.

Auf der Suche bin ich einfach nach Tipps, wer mir helfen kann, wo ich weitere Infos finde. Wenn Du mir da nicht helfen kannst, ok. Wenn Du Zweifel hast, auch ok, kann ich Dir hier im Netz nicht nehmen. Aber vielleicht gibt es hier ja andere, die mir noch mehr dazu sagen können, es wäre jedenfalls schick...


Lg

FaR
 

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