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Inkasso droht

EllaSch1

Neues Mitglied
Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Leider habe ich meine Kreditkarte überzogen und 2 Monate nicht bezahlt. Jetzt wollte ich gerne eine Ratenzahlung vereinbaren aber dies wurde abgelehnt. Die Summe bezieht sich auf ca. €3000.

Habe nun einen Kredit bei meiner Hausbank angefordert mit diesem Betrag und hoffe auf einen positiven Bescheid. Allerdings habe ich noch 4 Werktage Zeit um den Betrag zu begleichen ansonsten wird dies an das Inkasso übergeben.
Das ist das erste mal, dass mir so etwas passiert und ich habe keine Ahnung wie das mit dem Inkasso abläuft. Falls ich den Kredit nicht bekomme hoffe ich, dass ich eine Ratenzahlung mit dem Inkasso vereinbaren kann.Bleibt das ganze zwischen mir und Inkasso wenn eine Ratenzahlung genehmigt wird anonym?

Meine Wichtigste Frage: was für folgen hat das für mich? Bekomme ich einen Schufa Eintrag? Und das aller wichtigste: ich habe einen Leasingvertrag und natürlich Handyvertrag. Hat das irgendwelche negativen Auswirkungen auf mich? Damit meine ich zb., dass die Leasingfirma das mit der negativen Schufa mitbekommt und auf einmal den Vertrag kündigt? Oder wird die Schufa bzw Bonität nur am Anfang geprüft wenn man einen Vertrag abschließt?

Danke für eure Hilfe!!
Lg Ella
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Also ich bin jetzt kein Experte darin aber soviel ich weis kommt bei einem Inkassoverfahren irgendwann mal der GV und wenn bei dir nichts zu holen ist oder du nicht zahlen kannst dann musst du den sog. Offenbarungseid leisten d.h. du erklärst an Eides statt, das du z.Z. nicht Zahlungsfähig bist das geht dann allerdings mit einem Schufaeintrag einher.

Soviel ich weis berührt das nicht deine jetzigen Verträge sondern, nur die potentiellen neuen. Solltest du zwischendurch die Zahlungsfähigkeit erreicht haben dann kannst du jederzeit die Zahlungen wieder aufnehmen. Die Möglichkeit einer Privatinsolvenz bleibt dir auch noch.

Angaben ohne Gewähr.
 
B

blackstone

Gast
Also ich bin jetzt kein Experte darin aber soviel ich weis kommt bei einem Inkassoverfahren irgendwann mal der GV und wenn bei dir nichts zu holen ist oder du nicht zahlen kannst dann musst du den sog. Offenbarungseid leisten d.h. du erklärst an Eides statt, das du z.Z. nicht Zahlungsfähig bist das geht dann allerdings mit einem Schufaeintrag einher.
Merkt man ;-)

Ein Inkassounternehmen ist in erster Linie erstmal ein Dienstleister. Und zwar leistet er den Dienst des Geldeintreibens für den Gläubiger, damit der sich nicht weiter damit befassen muss und seinem Tagesgeschäft nachgehen kann.

Manchmal kaufen Inkassounternehmen die Forderung dem Gläubiger auch einfach ab. Und plötzlich schuldest du das Geld nicht mehr dem ursprünglichen Gläubiger, sondern dem Inkassobüro.

Wie auch immer, wird dich das Inkassobüro erst einmal anschreiben und entweder die Forderung geltend machen, oder dir mitteilen, dass sie beauftragt sind im Namen des Gläubigers das Geld einzutreiben.

Zu diesem Zeitpunkt belaufen sich dann deine Schulden auf:
- den ursprünglich geschuldeten Betrag
- die Mahnkosten
- die Inkassokosten
- die Verzugszinsen

Du musst also damit rechnen, dass es schon mal ne ganze Ecke mehr als die 3000€ werden.


Tatsächlich kann es sein, dass das Inkassounternehmen einer Ratenzahlung zustimmt. Auch wenn der ursprüngliche Gläubiger das nicht tat. Darum solltest du sofort nach dem Inkassobrief dort anrufen.

Da du durch Nichtzahlung vertragsbrüchig geworden bist, kann der Gläubiger das natürlich bei der Schufa melden und du bekommst ein sogenanntes Negativmerkmal. In diesem stehen die Höhe der Forderung, der Gläubiger, die Vertragsnummer mit dem Gläubiger sowie alle von dir geleisteten Zahlungen. Das nennt man dann ein Abwicklungskonto. Wenn die Sache vollständig beglichen ist, existiert der Eintrag noch einige Zeit weiter, die Fristen gehen von einem bis 3 Jahre nach Erledigung. Solange die Sache nicht erledigt ist bleibt sie bestehen.

Dieses Negativmerkmal wird deinen Schufa-Score erheblich senken. Da du einen Kredit nicht bedient hast landet die Sache in der Kategorie Banken. Das heißt, alle Banken, die anfragen bekommen mit, dass du einen Kredit nicht bedient hast und die Sache offen ist. Es steht auch da, ob ein sogenannter vollstreckbarer Titel (mehr dazu unten) vorliegt, oder nicht.

Solltest du diesen Negativeintrag schon haben wird es nahezu unmöglich sein, einen Ablösekredit von deiner Bank zu erhalten, da musst du schon mega Glück haben.

------------------------

Wann kommt der GV?

Wenn du dich mit dem Inkassobüro auf Ratenzahlung einigst und immer bezahlst und keine neuen Schulden machst - gar nicht!
Wenn du einen Kredit bei der Hausbank bekommst und diesen bedienst und keine neuen Schulden machst - gar nicht!

Wenn du nichts tust oder nichts zahlst, dann wird der Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
Ein "schöner" gelber Brief mit Unterschrift, dass er zugestellt wurde. Meist kümmert sich darum eine Anwaltskanzlei die mit dem Inkassounternehmen zusammen arbeitet. Es kommen also hinzu:

- Anwaltskosten des Gläubigers
- Kosten der Erstellung des Mahnbescheids
- Weitere Verzugszinsen

Man kann dem Mahnbescheid widersprechen binnen 14 Tagen, aber ist die Forderung gerechtfertig schießt man sich damit ins eigene Knie.


Tut man jetzt immer noch nichts so wird der Gläubiger einen sogenannten volltreckbaren Titel erwirken. Dieser verjährt erst nach 30 Jahren, also Schulden durch Verjährung loswerden ist nicht möglich.
Über diesen Titel wirst du mit dem sogenannten Vollstreckungsbescheid informiert.

Auch hier, 14 Tage Zeit der Widerrede.

Ab jetzt ist es eine Frage der Zeit. Die meisten Gläubiger schreiben jetzt noch mal einen relativ böse klingenden Brief mit Zahlungsultimatum.

Es kommen hinzu:
- Kosten für Vollstreckungsbescheid
- Weitere Verzugszinsen

Und jetzt kommt es auf den Gläubiger an. Er hat den Titel gegen dich. Er bestimmt, ob und wann er einen GV beauftragen wird.

Oft wird auch geprüft, ob du eventuell pfändbar bist. Kriegst dann also im schlimmsten Fall eine Pfändung aufs Konto oder auf den Lohn. Wenn da nichts ist dann kommt der GV klingeln und schaut nach, wo er den Kuckuk raufsetzen kann.

Wenn du nichts hast, kannst du auch nichts bezahlen, aber du musst das beeidigen. Kommt heraus du hast irgendwo Geld versteckt ist das nicht nur weg, sondern du auch wegen Meineids dran. Aber das führt jetzt wirklich zu weit.

Wollte nur informieren, nicht Angst machen. Denn es dauert tatsächlich ne ganze Weile eh der Kuckuksmann auch wirklich vor der Tür steht.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Merkt man ;-)

Ja nech, :D


Ein Inkassounternehmen ist in erster Linie erstmal ein Dienstleister. Und zwar leistet er den Dienst des Geldeintreibens für den Gläubiger, damit der sich nicht weiter damit befassen muss und seinem Tagesgeschäft nachgehen kann.

Manchmal kaufen Inkassounternehmen die Forderung dem Gläubiger auch einfach ab. Und plötzlich schuldest du das Geld nicht mehr dem ursprünglichen Gläubiger, sondern dem Inkassobüro.

Wie auch immer, wird dich das Inkassobüro erst einmal anschreiben und entweder die Forderung geltend machen, oder dir mitteilen, dass sie beauftragt sind im Namen des Gläubigers das Geld einzutreiben.

Zu diesem Zeitpunkt belaufen sich dann deine Schulden auf:
- den ursprünglich geschuldeten Betrag
- die Mahnkosten
- die Inkassokosten
- die Verzugszinsen

Du musst also damit rechnen, dass es schon mal ne ganze Ecke mehr als die 3000€ werden.


Tatsächlich kann es sein, dass das Inkassounternehmen einer Ratenzahlung zustimmt. Auch wenn der ursprüngliche Gläubiger das nicht tat. Darum solltest du sofort nach dem Inkassobrief dort anrufen.

Da du durch Nichtzahlung vertragsbrüchig geworden bist, kann der Gläubiger das natürlich bei der Schufa melden und du bekommst ein sogenanntes Negativmerkmal. In diesem stehen die Höhe der Forderung, der Gläubiger, die Vertragsnummer mit dem Gläubiger sowie alle von dir geleisteten Zahlungen. Das nennt man dann ein Abwicklungskonto. Wenn die Sache vollständig beglichen ist, existiert der Eintrag noch einige Zeit weiter, die Fristen gehen von einem bis 3 Jahre nach Erledigung. Solange die Sache nicht erledigt ist bleibt sie bestehen.

Dieses Negativmerkmal wird deinen Schufa-Score erheblich senken. Da du einen Kredit nicht bedient hast landet die Sache in der Kategorie Banken. Das heißt, alle Banken, die anfragen bekommen mit, dass du einen Kredit nicht bedient hast und die Sache offen ist. Es steht auch da, ob ein sogenannter vollstreckbarer Titel (mehr dazu unten) vorliegt, oder nicht.

Solltest du diesen Negativeintrag schon haben wird es nahezu unmöglich sein, einen Ablösekredit von deiner Bank zu erhalten, da musst du schon mega Glück haben.

------------------------

Wann kommt der GV?

Wenn du dich mit dem Inkassobüro auf Ratenzahlung einigst und immer bezahlst und keine neuen Schulden machst - gar nicht!
Wenn du einen Kredit bei der Hausbank bekommst und diesen bedienst und keine neuen Schulden machst - gar nicht!

Wenn du nichts tust oder nichts zahlst, dann wird der Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
Ein "schöner" gelber Brief mit Unterschrift, dass er zugestellt wurde. Meist kümmert sich darum eine Anwaltskanzlei die mit dem Inkassounternehmen zusammen arbeitet. Es kommen also hinzu:

- Anwaltskosten des Gläubigers
- Kosten der Erstellung des Mahnbescheids
- Weitere Verzugszinsen

Man kann dem Mahnbescheid widersprechen binnen 14 Tagen, aber ist die Forderung gerechtfertig schießt man sich damit ins eigene Knie.


Tut man jetzt immer noch nichts so wird der Gläubiger einen sogenannten volltreckbaren Titel erwirken. Dieser verjährt erst nach 30 Jahren, also Schulden durch Verjährung loswerden ist nicht möglich.
Über diesen Titel wirst du mit dem sogenannten Vollstreckungsbescheid informiert.

Auch hier, 14 Tage Zeit der Widerrede.

Ab jetzt ist es eine Frage der Zeit. Die meisten Gläubiger schreiben jetzt noch mal einen relativ böse klingenden Brief mit Zahlungsultimatum.

Es kommen hinzu:
- Kosten für Vollstreckungsbescheid
- Weitere Verzugszinsen

Und jetzt kommt es auf den Gläubiger an. Er hat den Titel gegen dich. Er bestimmt, ob und wann er einen GV beauftragen wird.

Oft wird auch geprüft, ob du eventuell pfändbar bist. Kriegst dann also im schlimmsten Fall eine Pfändung aufs Konto oder auf den Lohn. Wenn da nichts ist dann kommt der GV klingeln und schaut nach, wo er den Kuckuk raufsetzen kann.

Wenn du nichts hast, kannst du auch nichts bezahlen, aber du musst das beeidigen. Kommt heraus du hast irgendwo Geld versteckt ist das nicht nur weg, sondern du auch wegen Meineids dran. Aber das führt jetzt wirklich zu weit.

Wollte nur informieren, nicht Angst machen. Denn es dauert tatsächlich ne ganze Weile eh der Kuckuksmann auch wirklich vor der Tür steht.
Aber du hast es Top erklärt, das muss man dir lassen. :)
 

EllaSch1

Neues Mitglied
Danke für euere Nachrichten!

@ondina Danke für den ausführlichen Beitrag, das hat mir schon sehr geholfen. Ich werde aufjeden Fall versuchen bei einer Ratenzahlung (falls ich keinen kredit bekomme) den Betrag so schnell wie möglich zu begleichen. Nächste Woche kommt zum Glück Urlaubsgeld und dann kann ich zumindest einen großen Teil zahlen trotzdem habe ich Angst, dass das Inkassso auch auf keine Ratenzahlung eingeht. Dann bin ich echt im A****. Aber ich hoffe mal, dass dies nicht der Fall ist..
Ich bin ja mehr als zahlungswillig und werde auch gleich dort anrufen sobald ich den Brief bekommen habe.

Noch eine Frage: mit wieviel extra Kosten muss ich hier noch rechnen?

Danke Lg
 
B

blackstone

Gast
Pff, Ondina macht ein Vollzitat meines Beitrags und kriegt den Dank für die ausführliche Antwort .... :wein::wein::wein: :D

@EllaSch1
Solange du noch bei Inkasso bist plane ca. 100-300 € mehr ein.
 

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