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Inflationsprämie

der erste teil... wie kommst du darauf? der zweite teil, stimmt.
Steht im Link von Sterblichkeit.
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Zitat:

Wenn Sie die Prämie zahlen, müssen Sie das grundsätzlich für alle tun. Ausnahmen können Sie nur machen, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.
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........ und der muss, nach meiner Erfahrung - gut begründet sein.
 
Wobei man in diesem Fall ja erstmal nachweisen muss dass alle anderen die Prämie bekommen haben und das wird nicht so einfach sein.

Daher nochmals die Frage, was denn in der Vereinbarung beinhaltet ist und ob das schriftlich fixiert wurde.
 
Steht im Link von Sterblichkeit.
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Zitat:

Wenn Sie die Prämie zahlen, müssen Sie das grundsätzlich für alle tun. Ausnahmen können Sie nur machen, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.
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........ und der muss, nach meiner Erfahrung - gut begründet sein.

ein sachlicher grund wäre z.b. unterschiedliche lohnhöhe, unterschiedlich lange betriebszugehörigkeit, usw. der ag muss nur unmittelbar vergleichbare mitarbeiter gleich behandeln. eine sekretärin also gleich wie eine andere sekretärin, einen lagerarbeite gleich wie einen anderen lagerarbeiter usw.
 
ein sachlicher grund wäre z.b. unterschiedliche lohnhöhe, unterschiedlich lange betriebszugehörigkeit, usw. der ag muss nur unmittelbar vergleichbare mitarbeiter gleich behandeln. eine sekretärin also gleich wie eine andere sekretärin, einen lagerarbeite gleich wie einen anderen lagerarbeiter usw.
Darum wäre dann eine unterschiedliche Höhe der Prämie begründet , aber nicht das komplette Verweigern.

Aber letztlich hilft das hier ja nicht weiter, denn die TE kann ja nicht beweisen, dass andere die Prämie bekommen haben.
So kann sie sich nur auf die schriftlich vorliegenden Vereinbarungen stützen.
 
ein sachlicher grund wäre z.b. unterschiedliche lohnhöhe, unterschiedlich lange betriebszugehörigkeit, usw. der ag muss nur unmittelbar vergleichbare mitarbeiter gleich behandeln. eine sekretärin also gleich wie eine andere sekretärin, einen lagerarbeite gleich wie einen anderen lagerarbeiter usw.
Da alle von der Inflation betroffen sind und die Inflationsprämie genau deswegen gezahlt werden darf, sind das keine Sachgründe die Prämie bei einzelnen ganz sein zu lassen. Bestenfalls eine unterschiedliche Höhe ließe sich damit begründen.
 
Da alle von der Inflation betroffen sind, sind das keine Sachgründe die Prämie bei einzelnen ganz sein zu lassen. Bestenfalls eine unterschiedliche Höhe ließe sich damit begründen.

klingt gut... stimmt nur leider nicht. der Ag kann aus sachlichem grund eine unterschiedlich hohe zahlung, ggf. bei einigen An auch gar keine prämie leisten. so kann der Ag insbesondere nach der einkommenshöhe des jeweiligen An unterscheiden und nur An bis zu einem bestimmten einkommen die prämie gewähren, den anderen An hingegen nicht.

Ag=Arbeitgeber
AN=Arbeitnehmer

ist übrigens wie bei jeder freiwilligen leistung des Ag... bei jeder prämie. ich helfe einem nichtjuristen gerne. 🙂
 
klingt gut... stimmt nur leider nicht. der Ag kann aus sachlichem grund eine unterschiedlich hohe zahlung, ggf. bei einigen An auch gar keine prämie leisten. so kann der Ag insbesondere nach der einkommenshöhe des jeweiligen An unterscheiden und nur An bis zu einem bestimmten einkommen die prämie gewähren, den anderen An hingegen nicht.

Ag=Arbeitgeber
AN=Arbeitnehmer
Das wird schwierig zu begründen sein. Und letztlich kann es sogar zu einer bei einer Prüfung zu einer Lohn- und Sozialversicherungs-Nachzahlung führen.
 

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