Mandrayke
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Sexuelle Interaktion zwischen Lehrer und Schüler stellen einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und eine potentielle gefährliche Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses dar und sind gemäß § 174 StGB strafbar.
Auch wenn man über 18 ist, so könnte man Bevorzugung, Vorteilnahme usw. Unterstellen, sodass der Lehrer suspendiert oder versetzt würde.
Korrekt, aber du hast ja schon gelesen, dass sie nicht mehr Schülerin ist, ja?