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in der Ausbildung gekündigt wegen angeblichen Diebstahl

  • Starter*in Starter*in Tomek2207
  • Datum Start Datum Start
arbeitsgericht ist kostenlos.
bei ihk gibts auch spezialberatung für azubies.

dazu kommt noch. deine ausbildung hat vorrang...er KANN das nicht einfach durch vorwand kündigen!
lediglich mit einer tasche voller einschlägiger abmahnungen...also pausenlos mopserei..sähe es schlecht aus für dich.

der extremfall...ein lehrling mit bummel-einstellung..wurde unlängst sogar so entschieden---die ausbildung ist lebensprägend---da sind nur ganz ganz harte gründe ein rauswurfgrund.
vielleicht endet die finanzielle unterstützung der lehr-stelle ...und der chef macht deshalb solchen mist.
du hast außerdem zeugen...den kollegen,der die farbe mischte...der wird sicher bestätigen,daß du nicht klauen wolltest.
bleib extrem sachlich,laß dich nicht provozieren.
geh überall mit einem zeugen hin.ist einfach besser...auch wegen gedächtnisschwund-----
viel glück!!!
 
ja danke schonmal. also habe 2 abmahnungen mal bekommen aber da war der chef sehr schlecht gelautn und ich bin ca 5 min zuspät gekommen, sehr selten hab ich mal verschlafen. Naja mal sehen was das noch alles gibt!
 
Hab noch das gefunden:

http://66.102.9.104/search?q=cache:...ionen.shtml+Kündigungsgründe+Ausbildung&hl=de


Du kannst selbst erst mal alle möglichen "negativen Sachen" zusammentragen.Jedoch sind paarmaliges Verschlafen GARANTIERT kein Abmahngrund!
Da muß der Chef schon HÄRTERE SACHEN vorbringen!

wenn Du ihn ganz scharf herabgewürdigt hättest...oder DAUERND was vorfällt...

Eine Kündigung der Ausbildung ist wohl auch immer durch die IHK abzusegnen..denk ich mal.Denn: es ist ein ganz WICHTIGER VERTRAG.Du stehst da unter besonderem Schutz...Obhutspflicht des Ausbildungsbetriebes.
Willkür gibts ...erst nach der Ausbildung...bei den Arbeitsstellen..da ist heutzutage kaum mit "sozialem Arbeitgeberverhalten " zu rechnen...

Zur Not...selbst bei "Unschuldigkeit"...mußt Du halt eine Rundumentschuldigung vorsorglich zwischen den Zähnen rauswürgen(ausnahmsweise Kompromiß..)...denn: DU BRAUCHST DEN BERUFSABSCHLUSS!
 
Unreg meinte:
arbeitsgericht ist kostenlos.

so ein unsinn. kein gericht ist kostenlos. zahlen muss immer der, der verliert. trotzdem würde ich auch den gang vor gericht nicht scheuen, immerhin geht es um ´ne menge ...


m.
 
Usdgf meinte:
so ein unsinn. kein gericht ist kostenlos. zahlen muss immer der, der verliert. trotzdem würde ich auch den gang vor gericht nicht scheuen, immerhin geht es um ´ne menge ...


m.

Puh... Mut zur Lücke...

Ich trage jetzt zum Phänomen "drei Köpfe, fünf Meinungen" bei und füge dem aber hinzu, dass ich die nachfolgende Info sicher vom Anwalt weiß, als ich mich mal wegen Arbeitsstreitigkeiten beraten ließ:

Arbeitsgericht ist die einzige Kostenausnahme bei der nicht der bezahlt, der verliert, sondern beide IMMER ihren eignen Anteil - ganz gleich, wer Recht bekommt. Deshalb scheuen so viele den Gang zum Arbeitsgericht und es ist eine absolute Frechheit der deutschen Gesetzgebung. Wehrmutstropfen für Azubis, die eh kaum Geld haben: Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Gel06
 

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