Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Immer noch kein Arbeitszeugnis erhalten

J

Janina

Gast
Hallo ihr da draußen,

seit 3 Monaten warte ich auf mein Arbeitszeugnis.

Bei der Übergabe meiner Kündigung bat ich um eine Ausstellung des Arbeitszeugnis, 1 Monat danach hab ich erneut angefragt und dann erneut nach einem Monat wieder angefragt (per Mail und sogar beim personaler). Ich bekomme keine Rückmeldung oder sonstiges, also hab ich erneut per Mail um eine Ausstellung des Arbeitszeugnisses gebeten und eine Frist gesetzt.

Was kann ich noch tun? Ich möchte ungern das ganze rechtlich klären. Außerdem muss ich gestehen, das wir im Streit auseinander gegangen sind und weder die Firma noch ich irgendwas miteinander zu tun haben möchte.

Dennoch ist es deren Pflicht mir ein Zeugnis auszustellen....
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo ihr da draußen,

seit 3 Monaten warte ich auf mein Arbeitszeugnis.

Bei der Übergabe meiner Kündigung bat ich um eine Ausstellung des Arbeitszeugnis, 1 Monat danach hab ich erneut angefragt und dann erneut nach einem Monat wieder angefragt (per Mail und sogar beim personaler). Ich bekomme keine Rückmeldung oder sonstiges, also hab ich erneut per Mail um eine Ausstellung des Arbeitszeugnisses gebeten und eine Frist gesetzt.

Was kann ich noch tun? Ich möchte ungern das ganze rechtlich klären. Außerdem muss ich gestehen, das wir im Streit auseinander gegangen sind und weder die Firma noch ich irgendwas miteinander zu tun haben möchte.

Dennoch ist es deren Pflicht mir ein Zeugnis auszustellen....
Setz denen eine Frist von 14 Tagen und drohe damit ansonsten das Arbeitszeugnis einzuklagen.
Ob Du es tatsächlich tust ist eine andere Sache.
Aber alleine die Drohung wird die Sache vermutlich beschleunigen.
 
S

Schlot

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum [xxx] hatte ich Sie mehrfach aufgefordert, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen, zuletzt mit Schreiben vom [xxx] unter Fristsetzung zum [xxx].

Zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses sind Sie gem. §§ 630 BGB, 109 GewO gesetzlich verpflichtet.

Ich fordere Sie letztmalig auf, mir das Arbeitszeugnis nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 09. Juni 2022, auf dem Postweg zukommen zu lassen.

Nach erneutem fruchtlosem Fristablauf werde ich meinen Anspruch ohne weitere Vorankündigung gerichtlich durchsetzen.

Bitte achten Sie darauf, mein Zeugnis in einem DIN A4-Umschlag mit verstärkter Rückwand zu senden, da ich ein geknicktes oder beschädigtes Zeugnis nicht akzeptieren werde.

Mit freundlichen Grüßen

Janina
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Setz denen eine Frist von 14 Tagen und drohe damit ansonsten das Arbeitszeugnis einzuklagen
Wieviele Fristen sollten noch geesetzt werden?

also hab ich erneut per Mail um eine Ausstellung des Arbeitszeugnisses gebeten und eine Frist gesetzt
.

Hier hift nur der Gang zum zuständigen Arbeitsgericht, für die Klageerhebung usw. und selbst für die Verhandlung wird kein Anwalt benötigt. Mit Glück wird es vor der Verhandlung im Güte Gespräch geklärt.

Ansonsten zahlt man bei der Verhandlung auch seine Kosten wenn man gewinnt.

Je nachdem was es einem Wert ist könnte man einen Brief vom Anwalt schreiben lassen.

Aber das ganze birgt auch die Gefahr das das Zeugnis dann negative Formulierungen erhält die man dann auch wieder rechtlich beheben lassen muss.
 

Sporty321

Neues Mitglied
Hallo ihr da draußen,

seit 3 Monaten warte ich auf mein Arbeitszeugnis.

Bei der Übergabe meiner Kündigung bat ich um eine Ausstellung des Arbeitszeugnis, 1 Monat danach hab ich erneut angefragt und dann erneut nach einem Monat wieder angefragt (per Mail und sogar beim personaler). Ich bekomme keine Rückmeldung oder sonstiges, also hab ich erneut per Mail um eine Ausstellung des Arbeitszeugnisses gebeten und eine Frist gesetzt.

Was kann ich noch tun? Ich möchte ungern das ganze rechtlich klären. Außerdem muss ich gestehen, das wir im Streit auseinander gegangen sind und weder die Firma noch ich irgendwas miteinander zu tun haben möchte.

Dennoch ist es deren Pflicht mir ein Zeugnis auszustellen....
Arbeitszeugnisse ausstellen ist nervig und man braucht Zeit dafür.

Mein Vorschlag: übersende deinem Ex-Arbeitgeber ein Zeugnis im Entwurf als word-Datei oä, so wie du es gerne haben möchtest.
Es sollte realistisch sein weder untertrieben noch übertrieben.

Dann hat er die Arbeit nicht und muss keine Bedenken haben, dass du bestimmte Formulierungen streichst oder noch nachgetragen haben möchtest.

Er braucht nur noch unterschreiben, kann gegebenenfalls kleine Änderungen anbringen, muss es nur noch auf dem Firmenbriefpapier ausdrucken und es zurückschicken.

Win-Win für beide.
Falls er es nicht macht, kannst du ihn immer noch drauf verklagen, aber das wird er sich auch überlegen...
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben