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Identitätsdiebstahl?

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Re: Identitätsdiebstahl?
Also bewusster Betrug und sehr Verantwortungslos.
Er ist wohl ein kleiner Gauner,der nicht mal die Dinge im Nachinein klärt und geklärt hat,damit er nicht auffliegt.
Ich wünsche dir viel Glück und das Du dein Geld wieder bekommst.
Beim Scheidungstermin/Gericht kannst du ja all diese Dinge gut mit einfliessen lassen.
 
Ja also ich finde auch, Stromverbrauch gehört zu den Ehrenschulden.

Zu seiner merkwürdigen Formulargestaltung fällt mir zwar auch nichts ein, aber hast Du diesen Strom mitkonsumiert, sollte es fifty/fifty werden. Das versteht sich doch eigentlich von selber. Ausnahme wäre ein dediziertes Gegengeschäft. Ein Aspekt den Du gestemmt hättest und er sollte dafür den Strom übernehmen.

Jedes Beziehungsende hat so ihren Rattenschwanz an Rechnungen & Co. Liebe Katrin, ich hielte es für den besseren Zugang das einfach hinzunehmen - seine seltsame Gebarung beim ausfüllen hin oder her - und den eigenen Anteil erledigen. Zu dem Nachspiel stehen, gehört mich für jedenfalls dazu, um sauber abschließen zu können.

Wenn meine Ex zwei Monate später anrief "ich krieg noch 600.- für blabla" hab ich das nicht einmal weiter nachgeforscht. Aber nicht weil ich gstopft bin, sondern es müssig finde. Mag sein, dass das stolze männliche Perspektive ist. "Sag mir deine Ktonr nochmal und hör auf mit Gejammer und Unterstellungen", ich brauch das für meinen eigenen Stolz. Nicht falsch verstehen, die 600.- schlugen sich dann auf meinen Kochtopf nieder, aber sei's drum!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die TE dort nicht mehr wohnt kann es ihr egal sein, ob es dort Strom gibt oder nicht.
Es ist im Grunde wie mit dem Handy-Vertrag. Der der ihn abschließt muss ihn auch bezahlen.
Egal wer damit telefoniert.

Es ist eine ganz simple Rechtsfrage. Wer den Vertrag abschließt ist Vertragspartner und damit zahlungspflichtig. Hat man keinen Vertrag abgeschlossen muss für die entstandenen Kosten daraus auch nicht bezahlen.
Mensch Kasiopaja..
Für den Anbieter hat Sie den Vertrag abgeschlossen.
Da sie BEIDE Verantwortlich waren für den Stromverbrauch der Whg , und da gibt es nix dran zu rütteln , geht die Rechnung folgend an die neue Wohnadresse. (wie geschehen an SIE )
Das die beiden nun getrennt sind,interessiert die nicht.
Der Stromanbieter geht kaum den Menschen suchen, der ein Fake Profil angesetzt hat
und lässt Sie in Ruhe.

Derweil, bis das geklärt ist, ..will die natürlich ihr Geld für gelieferten Strom.
Da kommt man nicht drum rum.
Der offene Betrag geht rasant in die Höhe Dank der Inkasso und Mahngebühren.
Wenn die kein Bock auf den Zirkus haben, kappen die ganz schnell ihren jetztigen Strom mit einer einmaligen Vorwarnung.
(nicht die in der alten Whg, ist doch logisch)
Von daher Rate ich mit dem Stromnbieter eine Lösung für die Kosten zu finden und wenn es erstmal nur Ratenzahlungen sind.
Da werden erst offene Rechnung bezahlt und dann geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt habt ihr einige Meinungen gehört; da möchte ich meine dazu geben.
Also.
Im Mietvertrag standen beide laut thread. Es gab also eine "zweiköpfige Person", die mit dem Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die zwei Personen Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet wiederum, dass der Vermieter sich an eine beliebige Person wenden kann von der er hofft, dass sie die gesamte Zahlung bestreitet.
Der Vermieter schuldet irgendwann nach beendetem Mietverhältnis die Kaution, voraus gesetzt, dass alles in Ordnung war. Wer die Kaution haben will und wem der Vermieter die Kaution zurück zahlt, bleibt gleich, da er sie - auch wenn er an einen zahlt - an die zweiköpfige Person gezahlt hat.

Das Verhältnis Vermieter-Mieter wäre dann geklärt.

Da ein Vermieter keine Absprache mit nur einer Partei der "zweiköpfigen Person" treffen kann, gibt es auch keine Kündigung von nur einem von zwei Partnern und daher gibt es auch keine Dreimonatsfrist.
Eine Kündigung von einem von zwei Partnern ist somit wirkungslos.
Daraus ergibt sich, dass der ausziehende Partner gerne wo anders leben kann - keine Frage - er bleibt aber Mieter und schuldet mit der anderen Person die gesamte Miete solange, bis das Mietverhältnis beider endet.

Die gezahlte Kaution ist alleinig für Reparaturen oder für Nachforderungen genau in der Weise gedacht, wie sie vertraglich vereinbart wurde.
Wurde nicht vereinbart, dass sie für Mietrückstände benutzt werden kann, so ist das so.
Der verbleibende Teil würde weiter Mietrückstände schulden.
Der Vermieter würde nach Ende des Mietverhältnisses die (Reparatur-) Kaution schulden. Der Vermieter könnte auf Mietzahlungen klagen und der Mieter auf Rückzahlung der Kaution.
Dass sich praktischerweise aufrechnen lässt, ist unbedeutend, wenn es nicht vereinbart wurde.

Nun kommen wir zum Innenverhältnis der "zweiköpfigen Person".
Wer auszieht, kann die Wohnung nicht mehr nutzen. Daher kann - kann(!) er einen Anspruch gegen den anderen geltend machen, weil der die andere Wohnungshälfte mit nutzt.
Der Verbleibende kann aber erwidern, dass der Weichende selbst schuld ist, wenn er geht.
Also kommt es auf die Absprache der ehemaligen Partner an, ob der Weichende dem Verbleibenden seinen Mietanteil weiter zahlt oder ob er mit ihm einig ist, dass der Verbleibende die Wohnung komplett selbst alleine nutzt.

Hieraus ergibt sich ebenfalls, ob einer dem anderen gegenüber einen Ausgleich beanspruchen kann, wenn er von seinem Konto die Gesamtmiete überweist: die Miete wäre dann weg, einer könnte lediglich vom anderen die Hälfte zurück verlangen.

Innerhalb der Wohnung kann jeder Verträge abschließen wie er will.

Der eine schließt einen handy Vertrag ab und der andere nutzt es mit oder einer schließt einen Stromvertrag ab und erlaubt die Mitnutzung.
Wer geschäftsfähig ist und einen Vertrag abschließt, der hat alleine die Folgen zu tragen.
Man kann auch einen Pizza-Liefervertrag für den Partner abschließen, wenn man keine Pizza isst und die nur der Partner essen soll.
Es ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter und wird regelmäßig dann ausgeführt, wenn man bei fleurop einen Kranz bestellt, der auf das Grab eines Bekannten geliefert werden soll.

Den Stromvertrag hat der Partner abgeschlossen.
Da die TE den Partner nicht explizit beauftragt hat, ist und bleibt er Vertragspartei, egal ob der Strom auf eine Kuhwiese an einen Weidezaun geht oder ob er in die Wohnung der TE geht.

Hat er den Vertrag weiterhin in ihrem Namen aber ohne Auftrag abgeschlossen, so hat er als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt und bleibt er Vertragspartner.
Wollte er nämlich beweisen, dass er es nur für sie und nicht für sich getan hat, so wäre er für das ihm günstigere beweispflichtig.

Die TE kann den Vertrag unter ihrem eigenen Namen(!) also mit Nichtwissen bestreiten.

Würde sie die Zahlung bestreiten, so würde sie anerkennen, dass es eine Regelung gab - und müsste sich, nachdem sie mit dem Anbieter abgeschlossen hat - sich im Innenverhältnis wiederum an den Exparter wenden.

Allerdings sind bereits Mahngebühren entstanden, die sie nicht zu vertrete hat, was es für sie einfacher macht, dass der Partner die Rechnung übernimmt - da er sie verschuldet hat - und sie sich erst danach an Kosten beteiligt, falls sie es wünscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bewusster Betrug und sehr Verantwortungslos.
Er ist wohl ein kleiner Gauner,der nicht mal die Dinge im Nachinein klärt und geklärt hat,damit er nicht auffliegt.
Ich wünsche dir viel Glück und das Du dein Geld wieder bekommst.
Beim Scheidungstermin/Gericht kannst du ja all diese Dinge gut mit einfliessen lassen.

Danke! Das werde ich auch machen. Werde auch mit den ehemaligen Vermieter sprechen ob sie vllt helfen da sie ja von ihm um Geld betrogen worden sind .
Einfach schade ist das
Jetzt habt ihr einige Meinungen gehört; da möchte ich meine dazu geben.
Also.
Im Mietvertrag standen beide laut thread. Es gab also eine "zweiköpfige Person", die mit dem Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die zwei Personen Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet wiederum, dass der Vermieter sich an eine beliebige Person wenden kann von der er hofft, dass sie die gesamte Zahlung bestreitet.
Der Vermieter schuldet irgendwann nach beendetem Mietverhältnis die Kaution, voraus gesetzt, dass alles in Ordnung war. Wer die Kaution haben will und wem der Vermieter die Kaution zurück zahlt, bleibt gleich, da er sie - auch wenn er an einen zahlt - an die zweiköpfige Person gezahlt hat.

Das Verhältnis Vermieter-Mieter wäre dann geklärt.

Da ein Vermieter keine Absprache mit nur einer Partei der "zweiköpfigen Person" treffen kann, gibt es auch keine Kündigung von nur einem von zwei Partnern und daher gibt es auch keine Dreimonatsfrist.
Eine Kündigung von einem von zwei Partnern ist somit wirkungslos.
Daraus ergibt sich, dass der ausziehende Partner gerne wo anders leben kann - keine Frage - er bleibt aber Mieter und schuldet mit der anderen Person die gesamte Miete solange, bis das Mietverhältnis beider endet.

Die gezahlte Kaution ist alleinig für Reparaturen oder für Nachforderungen genau in der Weise gedacht, wie sie vertraglich vereinbart wurde.
Wurde nicht vereinbart, dass sie für Mietrückstände benutzt werden kann, so ist das so.
Der verbleibende Teil würde weiter Mietrückstände schulden.
Der Vermieter würde nach Ende des Mietverhältnisses die (Reparatur-) Kaution schulden. Der Vermieter könnte auf Mietzahlungen klagen und der Mieter auf Rückzahlung der Kaution.
Dass sich praktischerweise aufrechnen lässt, ist unbedeutend, wenn es nicht vereinbart wurde.

Nun kommen wir zum Innenverhältnis der "zweiköpfigen Person".
Wer auszieht, kann die Wohnung nicht mehr nutzen. Daher kann - kann(!) er einen Anspruch gegen den anderen geltend machen, weil der die andere Wohnungshälfte mit nutzt.
Der Verbleibende kann aber erwidern, dass der Weichende selbst schuld ist, wenn er geht.
Also kommt es auf die Absprache der ehemaligen Partner an, ob der Weichende dem Verbleibenden seinen Mietanteil weiter zahlt oder ob er mit ihm einig ist, dass der Verbleibende die Wohnung komplett selbst alleine nutzt.

Hieraus ergibt sich ebenfalls, ob einer dem anderen gegenüber einen Ausgleich beanspruchen kann, wenn er von seinem Konto die Gesamtmiete überweist: die Miete wäre dann weg, einer könnte lediglich vom anderen die Hälfte zurück verlangen.

Innerhalb der Wohnung kann jeder Verträge abschließen wie er will.

Der eine schließt einen handy Vertrag ab und der andere nutzt es mit oder einer schließt einen Stromvertrag ab und erlaubt die Mitnutzung.
Wer geschäftsfähig ist und einen Vertrag abschließt, der hat alleine die Folgen zu tragen.
Man kann auch einen Pizza-Liefervertrag für den Partner abschließen, wenn man keine Pizza isst und die nur der Partner essen soll.
Es ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter und wird regelmäßig dann ausgeführt, wenn man bei fleurop einen Kranz bestellt, der auf das Grab eines Bekannten geliefert werden soll.

Den Stromvertrag hat der Partner abgeschlossen.
Da die TE den Partner nicht explizit beauftragt hat, ist und bleibt er Vertragspartei, egal ob der Strom auf eine Kuhwiese an einen Weidezaun geht oder ob er in die Wohnung der TE geht.

Hat er den Vertrag weiterhin in ihrem Namen aber ohne Auftrag abgeschlossen, so hat er als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt und bleibt er Vertragspartner.
Wollte er nämlich beweisen, dass er es nur für sie und nicht für sich getan hat, so wäre er für das ihm günstigere beweispflichtig.

Die TE kann den Vertrag unter ihrem eigenen Namen(!) also mit Nichtwissen bestreiten.

Würde sie die Zahlung bestreiten, so würde sie anerkennen, dass es eine Regelung gab - und müsste sich, nachdem sie mit dem Anbieter abgeschlossen hat - sich im Innenverhältnis wiederum an den Exparter wenden.

Allerdings sind bereits Mahngebühren entstanden, die sie nicht zu vertrete hat, was es für sie einfacher macht, dass der Partner die Rechnung übernimmt - da er sie verschuldet hat - und sie sich erst danach an Kosten beteiligt, falls sie es wünscht.

Vielen Dank! Jz verstehe ich das Ganze auch mal richtig. Ich wäre ja schon zufrieden wenn er die Hälfte des Ganzen bezahlen würde... nur ist es wirklich sehr schwer ein normales Gespräch mit ihm zu führen...
 
Danke! Das werde ich auch machen. Werde auch mit den ehemaligen Vermieter sprechen ob sie vllt helfen da sie ja von ihm um Geld betrogen worden sind .
Einfach schade ist das
Hallo Katrin, kurze Nachfrage noch mal, in wie weit der Ex den Vermieter betrogen hat?

Um den Stromvertrag kann es ja kaum gehen, da dem Vermieter es egal ist, wer von den Mietern einen Dienstleister beauftragt, um Strom in die vermietete Wohnung zu liefern.
Der Vermieter ist in der Sache kein Vertragspartner, hat demnach keine Ansprüche und kann daher auch nicht um einen zu beanspruchenden Vermögensvorteil gebracht worden sein.

Geht es um geschuldete Miete?
Aus dem ehemaligen Mietverhältnis hat der Vermieter ja Ansprüche gegen Euch beide gleichermaßen. Wenn einer von Euch die Ansprüche befriedigt, hat der Vermieter keine Ansprüche mehr.
Wenn der Vermieter sich an Deinen Mann gewendet hat und der nicht zahlt, kann er sich noch an Dich wenden. Erst danach könnte überlegt werden, ob Ihr beide - nämlich gemeinsam - einen Vertrag mit dem Mieter mit der Absicht geschlossen habt, Zahlungen nie zu leisten. Dies wäre dann wohl Eingehungsbetrug, den aber bei zwei Hauptmietern nicht der Mann alleine dem Vermieter gegenüber begehen kann.

Oder geht es um Mietausgleich zwischen Euch?
Ob einer von zwei Ehepartnern mit dem anderen gemeinsam einen Mietvertrag eingeht und die Absicht hat, die Miete /oder seinen Anteil nie zu zahlen, dürfte durch den anderen Ehepartner schwierig zu beweisen sein, da eine Ehe ja gerade deswegen geschlossen wird, um der jeweils anderen Partei durchs Leben zu helfen.

Du siehst, dass ein Betrugstatbestand schwierig darzustellen sein kann.
Beschuldigt man jemanden, wo schon die Tatsachen gegen einen Betrug sprechen dennoch des Betruges, so macht man sich der Falschbeschuldigung schuldig und liefert die Beweise gleich mit.
Das wäre natürlich Öl auf die Mühle des Gegenüber.
 
Trotzallen ist SIE die Mieterin und dieser Zeit in der Wohnung gemeldet gewesen und der Strom ging damit an die Wohnung.
Wenn Sie nachweisen kann,das ihr Mann dort auch gemeldet war (wenn er es war) kann Sie darauf Hinweisen,das Sie keine Ahnung davon hatte.
Wie weit das hilft ist ne andere Frage,denn..
Das Geld muss so oder so erstmal gezahlt werden,sonst machen die die Stromleitung dicht,bis das ganze geklärt ist.

Trotzdem ist die TE nicht die Vertragspartnerin und somit nicht verantwortlich. Schon mal etwas vom deutschen Recht gehört? Heißt Bürgerliches Gesetzbuch.

Man muss aber auch bedenken, dass es ein Laienforum ist, und somit auch nicht bestandskräftige Laienmeinungen den Weg in die Öffentlichkeit finden.
 
@Bodenschatz
Ich habe meine Miete und andere finanzielle Kosten bei meinem Vermieter gezahlt. Nach seinem Auszug aus der Gemeinsamen Wohnung habe ich mit den Vermieter gesprochen und einen eigenen Vertrag unterschrieben. Im vorherigen Mietvertrag war festgehalten, dass beide Mietparteien die Hälfte der Miete zahlen.
Auch habe ich allein die Kaution gezahlt.
Die mietschulden fordert der ehemalige Vermieter nur von meinem Exmann

B
 
Dann hattet ihr - aus meiner Sicht -eine Mischung von gemeinsamen aber dennoch getrennten Verträgen. Es widerspricht sich in sich.
Man kann nicht zwei Hauptmieter haben und von jedem die volle Miete als Gesamtschuldner verlangen aber gleichzeitig nur von jedem die Hälfte verlangen.
Entweder bewohnt einer die halbe Wohnung und schuldet nur die Hälfte oder beide "betreten gemeinsam" die gesamte Wohnung - und ein jeder schuldet die gesamte Miete, da er den gesamten raum nutzen darf - zusammen mit dem Partner.

Vertraglich und damit zivilrechtlich schuldet Dein Mann dem Vermieter wohl seinen hälftigen Mietanteil. Aber für was? für die halbe Wohnung oder die ganze?
Ob er durch Nichtzahlung einen Betrug begangen hat und die strafrechtliche Komponente greift, kann man schlecht beurteilen.

Bezüglich der Kaution bin ich in so einer Konstellation überfragt. Rein vom Baugefühl her solltest Du aber den Kautionsbetrag zurück erhalten. Entweder vom Vermieter, an den Du es gezahlt hast, oder an Deinen Mann, der empfangen hat ohne vorab ausgelegt zu haben.

Ich fürchte aber , dass die Sache bei nicht gütiger Einigung im Rahmen der Scheidung behandelt werden müsste.
Gut wäre das nicht, weil mehr Kosten mehr Streitwert verursachen und damit die Anwaltskosten und Verfahrenskosten steigen könnten.
 
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