Katrin1186
Mitglied
Danke für den Tipp! Das werde ich ich machen!Bitte vergiss nicht schriftlich per Einschreiben beim Stromanbieter und dem Inkassobüro zu widersprechen und die Sachlage darzulegen.
Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Danke für den Tipp! Das werde ich ich machen!Bitte vergiss nicht schriftlich per Einschreiben beim Stromanbieter und dem Inkassobüro zu widersprechen und die Sachlage darzulegen.
Mensch Kasiopaja..Wenn die TE dort nicht mehr wohnt kann es ihr egal sein, ob es dort Strom gibt oder nicht.
Es ist im Grunde wie mit dem Handy-Vertrag. Der der ihn abschließt muss ihn auch bezahlen.
Egal wer damit telefoniert.
Es ist eine ganz simple Rechtsfrage. Wer den Vertrag abschließt ist Vertragspartner und damit zahlungspflichtig. Hat man keinen Vertrag abgeschlossen muss für die entstandenen Kosten daraus auch nicht bezahlen.
Also bewusster Betrug und sehr Verantwortungslos.
Er ist wohl ein kleiner Gauner,der nicht mal die Dinge im Nachinein klärt und geklärt hat,damit er nicht auffliegt.
Ich wünsche dir viel Glück und das Du dein Geld wieder bekommst.
Beim Scheidungstermin/Gericht kannst du ja all diese Dinge gut mit einfliessen lassen.
Jetzt habt ihr einige Meinungen gehört; da möchte ich meine dazu geben.
Also.
Im Mietvertrag standen beide laut thread. Es gab also eine "zweiköpfige Person", die mit dem Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die zwei Personen Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet wiederum, dass der Vermieter sich an eine beliebige Person wenden kann von der er hofft, dass sie die gesamte Zahlung bestreitet.
Der Vermieter schuldet irgendwann nach beendetem Mietverhältnis die Kaution, voraus gesetzt, dass alles in Ordnung war. Wer die Kaution haben will und wem der Vermieter die Kaution zurück zahlt, bleibt gleich, da er sie - auch wenn er an einen zahlt - an die zweiköpfige Person gezahlt hat.
Das Verhältnis Vermieter-Mieter wäre dann geklärt.
Da ein Vermieter keine Absprache mit nur einer Partei der "zweiköpfigen Person" treffen kann, gibt es auch keine Kündigung von nur einem von zwei Partnern und daher gibt es auch keine Dreimonatsfrist.
Eine Kündigung von einem von zwei Partnern ist somit wirkungslos.
Daraus ergibt sich, dass der ausziehende Partner gerne wo anders leben kann - keine Frage - er bleibt aber Mieter und schuldet mit der anderen Person die gesamte Miete solange, bis das Mietverhältnis beider endet.
Die gezahlte Kaution ist alleinig für Reparaturen oder für Nachforderungen genau in der Weise gedacht, wie sie vertraglich vereinbart wurde.
Wurde nicht vereinbart, dass sie für Mietrückstände benutzt werden kann, so ist das so.
Der verbleibende Teil würde weiter Mietrückstände schulden.
Der Vermieter würde nach Ende des Mietverhältnisses die (Reparatur-) Kaution schulden. Der Vermieter könnte auf Mietzahlungen klagen und der Mieter auf Rückzahlung der Kaution.
Dass sich praktischerweise aufrechnen lässt, ist unbedeutend, wenn es nicht vereinbart wurde.
Nun kommen wir zum Innenverhältnis der "zweiköpfigen Person".
Wer auszieht, kann die Wohnung nicht mehr nutzen. Daher kann - kann(!) er einen Anspruch gegen den anderen geltend machen, weil der die andere Wohnungshälfte mit nutzt.
Der Verbleibende kann aber erwidern, dass der Weichende selbst schuld ist, wenn er geht.
Also kommt es auf die Absprache der ehemaligen Partner an, ob der Weichende dem Verbleibenden seinen Mietanteil weiter zahlt oder ob er mit ihm einig ist, dass der Verbleibende die Wohnung komplett selbst alleine nutzt.
Hieraus ergibt sich ebenfalls, ob einer dem anderen gegenüber einen Ausgleich beanspruchen kann, wenn er von seinem Konto die Gesamtmiete überweist: die Miete wäre dann weg, einer könnte lediglich vom anderen die Hälfte zurück verlangen.
Innerhalb der Wohnung kann jeder Verträge abschließen wie er will.
Der eine schließt einen handy Vertrag ab und der andere nutzt es mit oder einer schließt einen Stromvertrag ab und erlaubt die Mitnutzung.
Wer geschäftsfähig ist und einen Vertrag abschließt, der hat alleine die Folgen zu tragen.
Man kann auch einen Pizza-Liefervertrag für den Partner abschließen, wenn man keine Pizza isst und die nur der Partner essen soll.
Es ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter und wird regelmäßig dann ausgeführt, wenn man bei fleurop einen Kranz bestellt, der auf das Grab eines Bekannten geliefert werden soll.
Den Stromvertrag hat der Partner abgeschlossen.
Da die TE den Partner nicht explizit beauftragt hat, ist und bleibt er Vertragspartei, egal ob der Strom auf eine Kuhwiese an einen Weidezaun geht oder ob er in die Wohnung der TE geht.
Hat er den Vertrag weiterhin in ihrem Namen aber ohne Auftrag abgeschlossen, so hat er als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt und bleibt er Vertragspartner.
Wollte er nämlich beweisen, dass er es nur für sie und nicht für sich getan hat, so wäre er für das ihm günstigere beweispflichtig.
Die TE kann den Vertrag unter ihrem eigenen Namen(!) also mit Nichtwissen bestreiten.
Würde sie die Zahlung bestreiten, so würde sie anerkennen, dass es eine Regelung gab - und müsste sich, nachdem sie mit dem Anbieter abgeschlossen hat - sich im Innenverhältnis wiederum an den Exparter wenden.
Allerdings sind bereits Mahngebühren entstanden, die sie nicht zu vertrete hat, was es für sie einfacher macht, dass der Partner die Rechnung übernimmt - da er sie verschuldet hat - und sie sich erst danach an Kosten beteiligt, falls sie es wünscht.
Hallo Katrin, kurze Nachfrage noch mal, in wie weit der Ex den Vermieter betrogen hat?Danke! Das werde ich auch machen. Werde auch mit den ehemaligen Vermieter sprechen ob sie vllt helfen da sie ja von ihm um Geld betrogen worden sind .
Einfach schade ist das
Trotzallen ist SIE die Mieterin und dieser Zeit in der Wohnung gemeldet gewesen und der Strom ging damit an die Wohnung.
Wenn Sie nachweisen kann,das ihr Mann dort auch gemeldet war (wenn er es war) kann Sie darauf Hinweisen,das Sie keine Ahnung davon hatte.
Wie weit das hilft ist ne andere Frage,denn..
Das Geld muss so oder so erstmal gezahlt werden,sonst machen die die Stromleitung dicht,bis das ganze geklärt ist.
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)