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Ich weiß nicht was meine Schwester von mir will

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 135903
  • Datum Start Datum Start
Rein rechtlich ist es so, daß die leiblichen Kinder ihrer Tochter (eurer Mutter) in der gesetzlichen Erbfolge ihren Platz einnehmen und somit Deine Schwester pflichtteilsberechtigt ist.
Ja das stimmt.
Wenn Deine schwester ein leiblicher Nachkomme ist, steht ihr ein Pflichtteil zu von dem Erbe, selbst wenn dir per Testament oder Schenkung alles vermacht wurde. Wieviel das genau ist, müsste ein Notar klären.
 
Ich glaube, bei euch vermischen sich mehrere Dinge: alte Verletzungen in der Familie, dein Wunsch nach einer Schwester und das Thema Erbe.

Deine Schwester hat vermutlich selbst viel Schmerz, Ablehnung oder Ungerechtigkeit erlebt. Das kann erklären, warum sie so stark auf das Geldthema reagiert. Es rechtfertigt aber nicht, dass sie dich beschimpft, unter Druck setzt oder erwartet, dass du ihre Telefon- und Reisekosten übernimmst. Du warst damals ein Kind und bist nicht verantwortlich für die Entscheidungen der Erwachsenen.

Ich würde den Kontakt deshalb nur langsam weiterführen und klare Grenzen setzen. Die Frage nach einem möglichen Erbanspruch sollte getrennt davon sachlich und rechtlich geklärt werden. Persönlicher Kontakt sollte nicht davon abhängen, ob du etwas bezahlst.

Entscheidend ist, wie sie reagiert, wenn du freundlich, aber deutlich Nein sagst. Zeigt sie trotzdem echtes Interesse an dir, kann sich vielleicht vorsichtig etwas entwickeln. Geht es danach weiterhin fast nur um Geld, weißt du ebenfalls, woran du bist.

Familie sollte man sich nicht erkaufen müssen.
 
Wenn sie Geld will, soll sie sich doch an den Vater wenden. Ich würde den Kontakt lassen. Wenn es schon so los geht, dann weißt du, dass es immer um ihren Vorteil gehen wird. Später, wenn du dich vielleicht schon an sie gewöhnt hast, wird es noch schwerer werden ihr etwas abzuschlagen oder den Schlussstrich zu ziehen, wenn es eskaliert.
 
Ich bin unsicher ob ich den Kontakt möchte oder nicht.

Mir wäre das kein Problem, ihr diese paar Euros zu überweisen, noch dazu, wo sie ebenso ein Enkerl deiner Großeltern war.
Vielleicht kommts so, dass ihr euch einmal sehr gut versteht und rein schon wegen der Familienzugehörigkeit kann man sagen, ich bin nicht alleine hier, hab eine große Schwester, mit der ich zwar derzeit fremdle, aber wer weiß, ob das nicht mal ganz anders wird?
 
Mir wäre das kein Problem, ihr diese paar Euros zu überweisen, noch dazu, wo sie ebenso ein Enkerl deiner Großeltern war.
Vielleicht kommts so, dass ihr euch einmal sehr gut versteht und rein schon wegen der Familienzugehörigkeit kann man sagen, ich bin nicht alleine hier, hab eine große Schwester, mit der ich zwar derzeit fremdle, aber wer weiß, ob das nicht mal ganz anders wird?

Finde ich schwierig. Wenn die TE der Schwester z. B. Geld für eine Telefonflat überweist, kommt recht sicher bald die nächste Bitte um Geld.

Da die TE die Großeltern betreut hat und die Schwester trotz Bitten daran keinerlei Interesse gezeigt hat, wüsste ich auch nicht, warum sie nun zu gleichen Teilen vom Erbe profitieren sollte.
 
Mir wäre das kein Problem, ihr diese paar Euros zu überweisen, noch dazu, wo sie ebenso ein Enkerl deiner Großeltern war.
Vielleicht kommts so, dass ihr euch einmal sehr gut versteht und rein schon wegen der Familienzugehörigkeit kann man sagen, ich bin nicht alleine hier, hab eine große Schwester, mit der ich zwar derzeit fremdle, aber wer weiß, ob das nicht mal ganz anders wird?
Liebe TE, diesen "Rat" würde ich nicht umsetzen.
Die große Schwester würde dich ausnehmen wie die berühmte Weihnachtsgans.
Sie interessiert sich für die Kohle, nicht für dich.
Sonst hätte sie sich zu einem anderen Zeitpunkt gemeldet.
Ich würde nicht den kleinsten Finger geben, sonst ist schnell die Hand weg.
 
Deine Schwester ist 19 Jahre älter als Du.
Als Eure Mutter starb, hatte die Schwester eine eigene Wohnung, Du aber nicht.
Daher kamst Du zu den Eltern Deiner Mutter.
Zuerst verstarb von ihnen der Mann, dann die Frau.

Erben werden die Kinder der Grosseltern geworden sein, folglich deine Mutter und deren Geschwister. Oder Deine Mutter alleine – worauf deren Geschwistern der Pflichtteil blieb.
Oder Deine Mutter eben nicht, weil sie vorverstorben ist. Oder deren Geschwister nicht weil es keine gibt.
Dann aber erben Mutters Kinder zu gleichen Teilen – also Du und Deine Geschwister.

Wenn es aber ein Testament der Oma gab, kannst Du darin als Erbin bestimmt worden sein. Deinen Geschwistern fällt dann ( beim „Enterben“ ) der Pflichtteil zu.

Dass die Schwester eine flat bezahlt haben will ist Quatsch.

Sie müsste Dich fragen, was Du von Oma geerbt hast und wieviel das alles wert ist , und von dem Wert bekäme sie die Hälfte von ihrer/der Hälfte die sie ja nicht erben konnte, und das ganze nicht nach Gegenständen sondern in Geld.

Der Pflichtteil verjährt wenn man die Frist versäumt, innerhalb der er geltend gemacht werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, was deine Schwester von dir will liegt ja klar auf der Hand.
Die Frage ist dann wohl eher, warum sie glaubt dass du jetzt zahlen sollst.

Auch wenn es dich interessiert würde ich da gar nicht so sehr den Fokus drauflegen, denn im Grunde ist egal und deine Schwester wird dir das auch selbst gar nicht erklären können, denn sonst hätte sie das schon längst getan. 😉
 

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