Luisa1960
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Ja das stimmt.Rein rechtlich ist es so, daß die leiblichen Kinder ihrer Tochter (eurer Mutter) in der gesetzlichen Erbfolge ihren Platz einnehmen und somit Deine Schwester pflichtteilsberechtigt ist.
Wenn Deine schwester ein leiblicher Nachkomme ist, steht ihr ein Pflichtteil zu von dem Erbe, selbst wenn dir per Testament oder Schenkung alles vermacht wurde. Wieviel das genau ist, müsste ein Notar klären.