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Ich M 23 stehe auf minderjährige zwischen 15-17 und weiß nicht, was ich dagegen tun kann.

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Dann musst Du lernen damit umzugehen. Mich juckt es Null was andere Menschen über mich denken, Familie und Freundeskreis mal ausgenommen. Ansonsten sollte Dir die Meinung anderer Menschen egal sein. Hauptsache Du bist glücklich mit dem Mädel und es ist alles legal 😉
Naja, da hast du auch recht.
 
Aufgrund der spezifischen Altersangabe klingt das für mich eher nach Fetisch als nach allem anderen.

Kannst du halt ausleben, verboten ist es ja nicht. Kommentare dazu werden aber immer kommen, das ist ebenfalls nicht verboten.

Musst du dir halt überlegen, was dir wichtiger ist.
 
Wenn die Eltern einer 15jährigen NICHT einverstanden mit dir als intimen Umgang sind und dir den Kontakt untersagen, können sie dich anzeigen, wenn ihr dennoch intim werden solltet.
Ich würde dies sofort tun.
 
Wenn die Eltern einer 15jährigen NICHT einverstanden mit dir als intimen Umgang sind und dir den Kontakt untersagen, können sie dich anzeigen, wenn ihr dennoch intim werden solltet.
Ich würde dies sofort tun.
Können sie, rauskommen wird nichts, wenn sie von anfang an damit einverstanden war.
 
Klar kann das rauskommen.
(Es ist egal, ob das Mädchen einverstanden war. Denen kann man viel erzählen. Die ELTERN würden dich anzeigen. Nicht das girl. Ist das eigentlich alles gemalter Braten oder hast du bereits ein Goth-Mädchen am Haken?)
 
Klar kann das rauskommen.
(Es ist egal, ob das Mädchen einverstanden war. Denen kann man viel erzählen. Die ELTERN würden dich anzeigen. Nicht das girl. Ist das eigentlich alles gemalter Braten oder hast du bereits ein Goth-Mädchen am Haken?)
Du solltest dich mit der Gesetzesauslage auseinandersetzen.
 
Ein Rat, der dir auch gut zu Gesicht stünde. 🙂
Guck mal:


Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn das Mädchen 16 ist, kann man leider wenig gegen ältere Beischläfer unternehmen.
@jaja
 
Du solltest dich mit der Gesetzesauslage auseinandersetzen.
Da kannst Dich zwar dahinter verstecken, mehr hast Du ja nicht auf dem Kasten. Gerade so am Rande der Legalität. Aber ich kann Dir versichern, dass wird Dir nichts nützen, dass ist nur noch eine Frage der Zeit. Das habe ich alles schon gehabt.

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass die Eltern bzw. ein Elternteil dabei zu sieht, wie ihr Kind ins Unglück rennt? Das ist bei Dir vorprogrammiert. Sie müssen jung sein. Wie weit Eltern dabei gehen würden, dass über lasse ich Deiner Fantasie.
 
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