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Ich führe Krieg gegen Kindsvater

@Sk190191
Wenn du die Wohnung gemeinsam mit dem Vater eures Kindes gemietet hast, dann kannst du ihn da weder hinauswerfen noch das Schloss austauschen. Ihr seid gemeinsam als eine Einheit Mieter der Wohnung. Wer die Miete zahlt, spielt keine Rolle. Die Formulierung "das Amt zahlt die Wohnung" führt zu Missverständnissen. Das Jobcenter erkennt den Bedarf für den Wohnraum an, aber entweder
- zahlst du selbst per Überweisung an den Vermieter oder
-überweist das Jobcenter direkt. Dann hast du DEINEN Mietanteil an das Jobcenter abgetreten.

Man kann auf Entlassung aus dem Mietvertrag klagen, aber das ist graue Theorie. Praktisch ziehst du dort einfach aus, und stellst die Mietzahlung ein. Alles andere muss man mit dem Vermieter besprechen.

Deine Lange ist schlecht. Du hast Depressionen, und bist am Limit. Derzeit nimmt der Vater 3 Mal die Woche das Kind. Ohne diese Entlastung wird es für dich noch viel schwieriger. Wer kümmert sich dann, du? Diese Betreuung sollte also weiter bestehen.

Suche weiter eigenen Wohnraum. Das ist die Lösung der dringendsten Probleme. Das Jobcenter übernimmt auch Mietkosten, die über der Grenze der Angemessenheit liegen. Dazu muss man nachweisen, das es keine billigere Wohnung gibt. Weiter ist nachzuweisen, dass dir das Leben in der Wohnung mit dem Kindesvater nicht zugemutet werden kann. Du kannst argumentieren, dass er dir mit Gewaltanwendung droht, Alkoholiker ist und auch jederzeit wiederkommen kann. Er hat ja ein Recht sich in der Wohnung aufzuhalten.

Suche also konkret jemand, der dir bei der Wohnungssuche hilft und dich eventuell bei den Wegen zum Jobcenter begleitet. Hilfreich ist oft ein Schreiben des Psychotherapeuten, bei dem du offenbar in Behandlung ist. Der soll aufschreiben warum du diese Wohnung benötigst.

Über das Sorgerecht brauchst du dir erstmal keine Gedanken machen. Der Vater gibt durch sein Handeln zu erkennen, dass du die Hauptlast der Erziehung tragen sollst. Also kannst du mir dem Kind auch umziehen. Du musst nur sicherstellen, dass er sein Kind weiter wie gewohnt haben kann. Das ist ja grob gegeben, wenn du zu deiner Familie 30km weg ziehst. Er kann das Kind dann 2 Tage am Stück haben oder so und fertig.
 
Und der soll dreimal wöchentlich das Kind kriegen?
Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht. Kinder haben eine Anspruch auf Umgang zu beiden Elternteilen. Steht im BGB. Einschränken kann den Umgang nur das Familiengericht. Dieses wird in der Regel nur auf Antrag tätig Dann muss dargelegt werden, dass der Umgang das Kindeswohl gefährdet. Einfache Erziehungsmängel genügen nicht. Wie der Vater das Kind betreut wissen wir nicht. In der Praxis gibt es oft einen Unterschied zwischen dem Verhalten zur Mutter und dem zum Kind. Und hier konkret sagt der Vater im Zweifel, dass seine Eltern ja auch noch da sind und aufpassen.

Ich würde abraten, da jetzt eine neue Front zu eröffnen. Sowas landet oft vor Gericht und diesen Stress kann die TE nicht gebrauchen.
 

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