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Ich ertrage meinen Ex nicht mehr

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich habe halt Angst dass er wieder trinkt und dann noch unangenehmer wird, als er nüchtern schon ist.
Verständlich.
Was du aber richtigerweise erkannt hast ist, daß du jetzt für dich und euren Sohn Verantwortung übernehmen musst.
Das wird nicht einfach, danach geht es dir besser :)
Wegen Aktenkundig: Es gab mal einen Fall mit der Polizei. Da kam die, weil er mit seinem Freund gestritten hatte, beide sehr betrunken und sich geprügelt. Ist das dann auch in einer Akte?
Vermutlich ja.
Das würde ich im Gedachtnis behalten.
Okay, also wäre der erste Schritt ein Anwalt. Der mir dann den Zuspruch auf die Wohnung sichert?
Das wäre wichtig, da bekommst du bestimmt tipps bei dem Hilfetelefon.
Ich wollte morgen mal beim Hilfetelefon anrufen
Gut :)
Aber das spreche ich mal mit dem Hilfetelefon ab, was deren Einschätzung ist
Genau :)
Vor dem Jugendamt hab ich Angst.
Brauchst du nicht, ich behaupte die sind besser als ihr Ruf.
Sie wollen helfen.
Ich habe Angst, dass er mir einen Strick daraus dreht und alles so wendet, dass ich dann die Böse bin.
Kann ich verstehen, da du aber aktiv auf sie zu gehst, glaube ich das weniger (y)
Eigentlich könnte er ja zu einem Kumpel (der hat schon zugesagt), aber das will er dann doch nicht.
Schlage ihm das konsequent vor, damit er es endlich begreift !
Und was löst er in mir aus? Na ja, Bauchschmerzen halt, Angst, Stress. Nicht nur wegen seiner Art. Auch wegen dem Finanziellen.
In welcher Form ?
Was ist das Positive daran ?
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Okay, also wäre der erste Schritt ein Anwalt. Der mir dann den Zuspruch auf die Wohnung sichert?
Genau. Du stellst einen Härtefallantrag auf Zuweisung der Wohnung.

Vor dem Jugendamt hab ich Angst.
Ich würde Dir empfehlen freiwillig das Jugendamt zu kontaktieren. Denn das Gericht wird so oder so das Jugendamt einschalten, weil es sich um eine familiengerichtliche Sache handelt und ein minderjähriges Kind involviert ist. Lass Dir Familienhilfe zusprechen, eine Person, die regelmäßig mit Euch Kontakt aufnimmt. Das ist in so einer Situation für Dich und das Kind sehr wichtig! Im Fall der Fälle kann der/die Familienhelfer/in eingreifen und Dir zeitweilig einen geschützten Unterschlupf z.B. in einem Frauenhaus oder einer anderen Notunterkunft bieten, falls es wirklich mal sehr eskalieren sollte und Du die Wohnung zeitweilig verlassen musst. Sei bitte nicht dumm und hol Dir in der Situation so viel Hilfe wie Du kannst.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ehewohnungssachen werden tatsächlich beim Familiengericht verhandelt, und einem Ehegatten kann die Wohnung zugewiesen werden, das Jugendamt wirkt entsprechend Par. 50 SGB VIII mit und gibt üblicherweise eine Stellungnahme ab. Allerdings sind TE und Kindesvater nicht verheiratet, und eheähnliche Gemeinschaft gibt's zwar beim Jobcenter, nicht aber beim Familiengericht. Dieser Weg scheidet aus, weil es ihn nicht gibt.

Du kannst auf Entlassung aus dem Mietvertrag klagen, wenn der Partner dich nicht freiwillig daraus entlässt. Das hieße bei Erfolg also, du kannst dir dann eine neue Wohnung suchen Es gibt aber meiner Meinung nach keinen sicheren Weg, um IHN aus der Wohnung zu werfen.

Ich rate auch wie @Sofakissen, mit dem Vermieter zu sprechen. Dieser soll den bestehenden Mietvertrag kündigen und dir dann einen neuen für die gleiche Wohnung anbieten. Aus einem gemeinsamen Mietvertrag rauszukommen ist schwierig, wenn eine Seite dies strikt verweigert.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Ehewohnungssachen werden tatsächlich beim Familiengericht verhandelt, und einem Ehegatten kann die Wohnung zugewiesen werden, das Jugendamt wirkt entsprechend Par. 50 SGB VIII mit und gibt üblicherweise eine Stellungnahme ab. Allerdings sind TE und Kindesvater nicht verheiratet, und eheähnliche Gemeinschaft gibt's zwar beim Jobcenter, nicht aber beim Familiengericht. Dieser Weg scheidet aus, weil es ihn nicht gibt.

Du kannst auf Entlassung aus dem Mietvertrag klagen, wenn der Partner dich nicht freiwillig daraus entlässt. Das hieße bei Erfolg also, du kannst dir dann eine neue Wohnung suchen Es gibt aber meiner Meinung nach keinen sicheren Weg, um IHN aus der Wohnung zu werfen.

Ich rate auch wie @Sofakissen, mit dem Vermieter zu sprechen. Dieser soll den bestehenden Mietvertrag kündigen und dir dann einen neuen für die gleiche Wohnung anbieten. Aus einem gemeinsamen Mietvertrag rauszukommen ist schwierig, wenn eine Seite dies strikt verweigert.
Es sei denn es geht um Gewaltschutz. Dann sind Familiengerichte auch bei Nichtverheirateten zuständig (siehe §111 FamFG). Bitte die TE nicht mit Halbwissen verwirren.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bitte die TE nicht mit Halbwissen verwirren.
Nein, ich habe kein Halbwissen, ich bin ein Jugendamtsmitarbeiter 😆

Bei Gewaltschutzsachen spielen die verwandtsxhaftlichen Beziehungen keine Rolle. Ich kann so ein Kontakt- und Näherungsverbot auch gegen den Nachbarn oder sonstwen erwirken. Auch hier gibt das Jugendamt eine Stellungnahme ab, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. Auf Antrag ist das Jugendamt am Verfahren zu beteiligen.

Ja, ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz wäre möglich. Und das Gericht kann den Täter auch befristet der Wohnung verweisen. Allerdings enden solche Verfahren oft mit "Nichts Genaues weiss man nicht". Nicht selten stellt der andere Betroffene einen eigenen Gewaltschutzantrag, besonders wenn das Opfer sich in der Vergangenheit gewehrt hat. Und läuft mit einem Fachanwalt für Strafrecht auf, denn die in Rede stehenden Handlungen sind ja auch meist strafbar. Der Täter muss eine doppelte Bestrafung fürchten, weshalb er quasi bis auf die Zähne bewaffnet in diese Verfahren geht. In der Folge versinken diese Verhabdlungen in einer Flut von Anträgen, Papieren und imner neuen Terminen.

Wer Gewaltschutzantrag stellt, sollte sich sehr gründlich vorbereiten und einen guten Anwalt mitbringen.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Wer Gewaltschutzantrag stellt, sollte sich sehr gründlich vorbereiten und einen guten Anwalt mitbringen.
... zumal ja noch so gut wie keine körperliche Gewalt im Spiel war/ist, sondern eher die Angst davor!

@4girls: du hast hier wirklich gute Tipps bekommen, ich denke, du solltest jetzt handeln und dir mit Hilfe einer Anwältin/eins Anwalts die nächsten Schritte in Richtung Freiheit gehen.
 

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