Hallo Lars 2023,
dein Vermieter ist absolut dreist. Da hilft es nur, wenn du ihm Paroli bietest.
Ich als Vermieter muss der Versicherung nachweisen, wie alt mein Boden ist und dann berechnet die Versicherung den Zeitwert. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden darf er sich mit deiner Versicherung herumärgern. Genauso wie deine Versicherung sich mit der Gebäudeversicherung des Vermieters streiten darf, wer nun letztenldich zuständig ist. Du hast damit absolut nichts zu tun.
Lehne dich mal ganz entspannt zurück und vor allem: lass dich vom Vermieter nicht unter Druck setzen. Deine Versicherung ist für ihn Ansprechpartner - nicht du!!
Normalerweise ist jeder Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung gedeckt- so steht es in der Police der Gebäudeversicherung. Kann ja jeder in seiner eigenen Police nachlesen. Inwieweit man dir natürlich Fehlverhalten unterstellt und zu Recht oder Unrecht nicht zahlt ist dann zwischen Gebäudeversicherung und deiner Privaten Haftpflichtversicherung zu regeln.
Als mein Handwerker bei meinem Neubau einen Wasserschaden wegen einer undichten Schelle verursacht hat, hat zuerst meine Gebäudeversicherung den Schaden reguliert und dann den Handwerker bzw dessen Haftpflichtversicherung in Regress genommen. Mich hat es damals auch sehr gewundert, warum nicht sofort die Haftpflicht des Handwerkers die Regulierung übernommen hat. Die Antwort war so weit ich mich erinnere: Ich soll froh sein, denn die Gebäudeversicherung zahlt Neuwert, Haftpflicht nur Zeitwert. Wobei das in meinem Fall egal gewesen wäre, da ich erst einen Monat vorher in mein Haus gezogen war.
Aber wie gesagt, dass ist nicht dein Problem-sondern das der Versicherungen und deines Vermieters. In deinem Fall shit für den Vermieter.
Wie letztendlich dein Vermieter zu seinem Geld kommt, ist auch nicht dein Problem, sondern seines.
Siehe mein Erlebnis mit meinem Mieter. Natürlich kann es vorkommen, dass die Hafptpflichtversicherung nicht sämtlichen Schaden, der zu bezahlen wäre, übernimmt. Aber das sind Ausnahmefälle wie in meinem Fall. Hier hatte der Mieter einfach seine Sorgfaltspflicht mehr als grob verletzt und gewütet wie ein Vandale (mit Hasenstall und Sandkasten den Boden im Wintergarten total zerkratzt). In diesem Fall würde aber deine Versicherung auf dich zukommen und sagen, dass du einen Teil selbst übernehmen musst und begründen. Das halte ich in deinem Fall für ausgeschlossen.
Ich befürchte dein Vermieter bekommt für den Boden nichts, da der Boden bereits abgewohnt ist. Ärgerlich, aber wenn der rechnerische Zeitwert 0 Euro sind, dann ist es eben so. Ich habe mich auch geärgert, aber das ist Schicksal eines Vermieters..-)
Natürlich habe ich meinem Mieter nach der Nebenkostenabrechnung 2023 die Kaution, bis auf einen kleinen Teil für die Nebenkostenabrechnung der Monate Jan/Feb23, die erst im Mai 24 erfolgt, zurückbezahlt. Das ist auch gutes Recht meines Mieters.
Sollte dein Vermieter das nicht genauso handhaben, dann setze ihm eine Frist und drohe dabei gleich an, dass du ansonsten die Forderung einem Rechtsanwalt übergibst. Dazu braucht du keine Rechtschutzversicherung, denn dein Vermieter muss die Kosten des Anwalts bezahlen.
Manche Vermieter denken, wegen ein paar hundert Euro Kaution schaltet kein Mieter einen Anwalt ein. Ich bin da anderer Ansicht und ich bin Vermieterin. Aber ich finde, man sollte fair und anständig bleiben.
Dein Mietverhältnis endet im August. Duie Nebenkostenabrechnung für Jan-August 23 kommt vermutlich im Mai/Juni 24. Dein Vermieter kann also von der Kaution einen Anteil bis zur letzten regulären Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2023.
Bitte komm nicht auf die Idee, die letzte Miete nicht zu bezahlen und auf die Kaution zu verweisen.
Da könnte der Vermieter dich verklagen.
Schau in deinen Mietvertrag welche Renovierungen du vornehmen musst. Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen und steht , du musst die Wohnung renoviert verlassen, ist diese Klausel e unwirksam. Was wurde also hierzu im Mietvertrag geregelt? Lass es uns wissen.
Grüße