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Ich bin verzweifelt: Hoher Mietschaden droht...

Hallo Leute.

Nach mehreren Wochen will ich mich hier auch nochmal melden, da es jetzt mittlerweile einen neuen Stand gibt.

Nochmal kurz zu der Sache mit der Kündigungsfrist: Ich habe inzwischen eine neue Wohnung und werde jetzt am Wochenende umziehen. Für August zahle ich dann für zwei Wohnungen Miete, aber das ist mir jetzt mittlerweile egal und ich bin einfach nur froh, wenn ich bald umgezogen bin und mit meinem aktuellen Vermieter dann nach der baldigen Übergabe (hoffentlich) nie wieder etwas zu tun haben muss. Zumal es ja bei einem Umzug schon mal vorkommen kann, dass man doppelt Miete bezahlen muss.

Dann zu der Sache mit dem Wasserschaden, was natürlich noch wichtiger ist: Meine Haftpflichtversicherung hat einen Sachverständiger vorbeigeschickt, der gestern fast eine Stunde lang da war.

Seine Einschätzung:

"Ich teile das der Versicherung mit und mache eine Kostenschätzung. Und schaue mir anschließend den Kostenvoranschlag an. Ich mache keine Entscheidung darüber, ob das versichert ist oder nicht. Wenn jemand ein Fehlverhalten an den Tag legt und dann ein Schaden entsteht, dann ist das für mich Haftpflichtrecht. Ob das jetzt in dem Fall so ist, entscheiden die Juristen. Wahrscheinlich kommt: Jawoll, ist versichert!".

Ich will mich jetzt noch nicht zu früh freuen - aber so, wie es aussieht, habe ich anscheinend wirklich Glück und meine Haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich einspringen.
Ich drücke alle Daumen , dass es klappt mit der Versicherung und auf bei Wohnungsübergabe zum Schluss immer juristischen Beistand mitnehmen, wer weiß was da noch kommt
 
Ich danke euch!

Ja, ich habe auf jeden Fall vor, bei der Übergabe jemanden mitzunehmen. Ich hoffe, dass ich meine Mietkaution komplett zurückbekomme (kann mir aber gut vorstellen, dass mein Vermieter sich da querstellen wird) und ich das ganze Thema dann bald endlich abhaken kann.

Was ich übrigens noch nicht erwähnt hatte und was mich auch extrem gewundert hat: Mein Vermieter war bei dem Termin dabei und war einige Minuten vor dem Sachverständiger vor Ort. Ich hatte dann nochmal ein "unschönes" Gespräch mit ihm über den Boden. Woraufhin ich dann meinte, dass selbst für den Fall, dass die Versicherung nicht einspringen sollte, ja nur den Zeitwert des Bodens bezahlen müsste. Mein Vermieter meinte daraufhin ernsthaft, dass ich in dem Fall den kompletten Boden bezahlen müsse. Entweder wollte der mich verar***en und hat sich extra dumm gestellt, oder der Typ hatte wirklich keine Ahnung davon. Was mich dann wiederum extrem wundern würde, zumal er ja mit Sicherheit schon lange genug Makler und Vermieter sein dürfte und sich daher eigentlich mit so etwas auskennen müsste...

Der Sachverständiger meinte dann allerdings auch nochmal, dass die Haftpflichtversicherung (sofern sie denn einspringen sollte), nur den Zeitwert bezahlen würde. Und mein Vermieter daher nicht aus der Nummer rauskommen würde, ohne einen Eigenanteil zu bezahlen.

Also quasi das, was alter vemieterhase hier auch schon mal geschildert hatte.

Hoffen wir es. Ist ja wirklich eine doofe Geschichte, die dir da das Leben verhagelt. Hoffentlich ist es bald vorbei.
Vielen Dank! Ja, die ganze Geschichte hat mich in den letzten Monaten wirklich stark belastet. Ich hoffe wirklich, dass ich aus der Nummer mit einem blauen Auge rauskomme.

Zum Abschluss des Termins hatte ich den Sachverständiger übrigens gefragt, ob sich meine Haftpflichtversicherung dann bei mir melden würde. Seine Antwort war: "Wahrscheinlich hören Sie da nie wieder etwas von!".

Also nach dem Motto, dass meine Haftpflichtversicherung wohl einspringen wird und ich aus der Nummer komplett raus bin. Will mich da wie gesagt noch nicht zu früh freuen - aber ich scheine wahrscheinlich Glück zu haben...
 
Hallo Lars 2023,

dein Vermieter ist absolut dreist. Da hilft es nur, wenn du ihm Paroli bietest.
Ich als Vermieter muss der Versicherung nachweisen, wie alt mein Boden ist und dann berechnet die Versicherung den Zeitwert. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden darf er sich mit deiner Versicherung herumärgern. Genauso wie deine Versicherung sich mit der Gebäudeversicherung des Vermieters streiten darf, wer nun letztenldich zuständig ist. Du hast damit absolut nichts zu tun.
Lehne dich mal ganz entspannt zurück und vor allem: lass dich vom Vermieter nicht unter Druck setzen. Deine Versicherung ist für ihn Ansprechpartner - nicht du!!
Normalerweise ist jeder Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung gedeckt- so steht es in der Police der Gebäudeversicherung. Kann ja jeder in seiner eigenen Police nachlesen. Inwieweit man dir natürlich Fehlverhalten unterstellt und zu Recht oder Unrecht nicht zahlt ist dann zwischen Gebäudeversicherung und deiner Privaten Haftpflichtversicherung zu regeln.
Als mein Handwerker bei meinem Neubau einen Wasserschaden wegen einer undichten Schelle verursacht hat, hat zuerst meine Gebäudeversicherung den Schaden reguliert und dann den Handwerker bzw dessen Haftpflichtversicherung in Regress genommen. Mich hat es damals auch sehr gewundert, warum nicht sofort die Haftpflicht des Handwerkers die Regulierung übernommen hat. Die Antwort war so weit ich mich erinnere: Ich soll froh sein, denn die Gebäudeversicherung zahlt Neuwert, Haftpflicht nur Zeitwert. Wobei das in meinem Fall egal gewesen wäre, da ich erst einen Monat vorher in mein Haus gezogen war.
Aber wie gesagt, dass ist nicht dein Problem-sondern das der Versicherungen und deines Vermieters. In deinem Fall shit für den Vermieter.
Wie letztendlich dein Vermieter zu seinem Geld kommt, ist auch nicht dein Problem, sondern seines.
Siehe mein Erlebnis mit meinem Mieter. Natürlich kann es vorkommen, dass die Hafptpflichtversicherung nicht sämtlichen Schaden, der zu bezahlen wäre, übernimmt. Aber das sind Ausnahmefälle wie in meinem Fall. Hier hatte der Mieter einfach seine Sorgfaltspflicht mehr als grob verletzt und gewütet wie ein Vandale (mit Hasenstall und Sandkasten den Boden im Wintergarten total zerkratzt). In diesem Fall würde aber deine Versicherung auf dich zukommen und sagen, dass du einen Teil selbst übernehmen musst und begründen. Das halte ich in deinem Fall für ausgeschlossen.
Ich befürchte dein Vermieter bekommt für den Boden nichts, da der Boden bereits abgewohnt ist. Ärgerlich, aber wenn der rechnerische Zeitwert 0 Euro sind, dann ist es eben so. Ich habe mich auch geärgert, aber das ist Schicksal eines Vermieters..-)
Natürlich habe ich meinem Mieter nach der Nebenkostenabrechnung 2023 die Kaution, bis auf einen kleinen Teil für die Nebenkostenabrechnung der Monate Jan/Feb23, die erst im Mai 24 erfolgt, zurückbezahlt. Das ist auch gutes Recht meines Mieters.
Sollte dein Vermieter das nicht genauso handhaben, dann setze ihm eine Frist und drohe dabei gleich an, dass du ansonsten die Forderung einem Rechtsanwalt übergibst. Dazu braucht du keine Rechtschutzversicherung, denn dein Vermieter muss die Kosten des Anwalts bezahlen.
Manche Vermieter denken, wegen ein paar hundert Euro Kaution schaltet kein Mieter einen Anwalt ein. Ich bin da anderer Ansicht und ich bin Vermieterin. Aber ich finde, man sollte fair und anständig bleiben.
Dein Mietverhältnis endet im August. Duie Nebenkostenabrechnung für Jan-August 23 kommt vermutlich im Mai/Juni 24. Dein Vermieter kann also von der Kaution einen Anteil bis zur letzten regulären Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2023.
Bitte komm nicht auf die Idee, die letzte Miete nicht zu bezahlen und auf die Kaution zu verweisen.
Da könnte der Vermieter dich verklagen.
Schau in deinen Mietvertrag welche Renovierungen du vornehmen musst. Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen und steht , du musst die Wohnung renoviert verlassen, ist diese Klausel e unwirksam. Was wurde also hierzu im Mietvertrag geregelt? Lass es uns wissen.

Grüße
 
hallo Lars
jetzt muss ich mich nochmals zu Wort melden. Stell dich bitte nicht auf dem Standpunkt, dein Vermieter kann erst nach deinem Mietverhältnis die Reparatur des Bodens durchführen.
Dann könnte er tatsächlich Schadensersatz wegen entgangener Miete verlangen. Wenn er möchte, kann er natürlich den Schaden während deiner Mietzeit beheben - so bist du aus der Nummer raus.
Du musst dazu aber nicht den Schlüssel abgeben, aber dem Vermieter während dem laufendem Mietverhältnis ermöglichen die Mängel zu beseitigen.
Ich persönlich würde das dem Mieter auch schriftlich mitteilen. Der Schaden ist ja nun schon eine Weile her, also genügend Zeit bis zu deiner offiziellen Kündigung den Schaden zu beheben.
Mein Schreiben an dem Vermieter( mit Nachweis zum Beispiel Mail mit Zustellbestätigung) wäre.
Am .... habe ich Ihnen einen Wasserschaden in meiner Wohnung angezeigt. Bisher wurde noch keine Abhilfe geschaffen. Mittlerweile habe ich das Mietverhältnis zum 31.08.2023 gekündigt. Nachdem der Schaden bisher noch nicht behoben wurde, bitte ich diesen zeitnah zu beheben. Die Wohnung ist jederzeit für Handwerker zugänglich.
Somit bist du für eventuelle Forderungen auf der sicheren Seite. Denn ich befürchte hier will er dir an dein Geld. Schadensersatz würde deine privte Versicherung nicht bezahlen, wenn die Wohnung wegen einer Reparatur nicht sofort weitervermietet werden kann. Grüße
 
Hallo Lars 2023,

dein Vermieter ist absolut dreist. Da hilft es nur, wenn du ihm Paroli bietest.
Ich als Vermieter muss der Versicherung nachweisen, wie alt mein Boden ist und dann berechnet die Versicherung den Zeitwert. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden darf er sich mit deiner Versicherung herumärgern. Genauso wie deine Versicherung sich mit der Gebäudeversicherung des Vermieters streiten darf, wer nun letztenldich zuständig ist. Du hast damit absolut nichts zu tun.
Lehne dich mal ganz entspannt zurück und vor allem: lass dich vom Vermieter nicht unter Druck setzen. Deine Versicherung ist für ihn Ansprechpartner - nicht du!!
Normalerweise ist jeder Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung gedeckt- so steht es in der Police der Gebäudeversicherung. Kann ja jeder in seiner eigenen Police nachlesen. Inwieweit man dir natürlich Fehlverhalten unterstellt und zu Recht oder Unrecht nicht zahlt ist dann zwischen Gebäudeversicherung und deiner Privaten Haftpflichtversicherung zu regeln.
Als mein Handwerker bei meinem Neubau einen Wasserschaden wegen einer undichten Schelle verursacht hat, hat zuerst meine Gebäudeversicherung den Schaden reguliert und dann den Handwerker bzw dessen Haftpflichtversicherung in Regress genommen. Mich hat es damals auch sehr gewundert, warum nicht sofort die Haftpflicht des Handwerkers die Regulierung übernommen hat. Die Antwort war so weit ich mich erinnere: Ich soll froh sein, denn die Gebäudeversicherung zahlt Neuwert, Haftpflicht nur Zeitwert. Wobei das in meinem Fall egal gewesen wäre, da ich erst einen Monat vorher in mein Haus gezogen war.
Aber wie gesagt, dass ist nicht dein Problem-sondern das der Versicherungen und deines Vermieters. In deinem Fall shit für den Vermieter.
Wie letztendlich dein Vermieter zu seinem Geld kommt, ist auch nicht dein Problem, sondern seines.
Siehe mein Erlebnis mit meinem Mieter. Natürlich kann es vorkommen, dass die Hafptpflichtversicherung nicht sämtlichen Schaden, der zu bezahlen wäre, übernimmt. Aber das sind Ausnahmefälle wie in meinem Fall. Hier hatte der Mieter einfach seine Sorgfaltspflicht mehr als grob verletzt und gewütet wie ein Vandale (mit Hasenstall und Sandkasten den Boden im Wintergarten total zerkratzt). In diesem Fall würde aber deine Versicherung auf dich zukommen und sagen, dass du einen Teil selbst übernehmen musst und begründen. Das halte ich in deinem Fall für ausgeschlossen.
Ich befürchte dein Vermieter bekommt für den Boden nichts, da der Boden bereits abgewohnt ist. Ärgerlich, aber wenn der rechnerische Zeitwert 0 Euro sind, dann ist es eben so. Ich habe mich auch geärgert, aber das ist Schicksal eines Vermieters..-)
Natürlich habe ich meinem Mieter nach der Nebenkostenabrechnung 2023 die Kaution, bis auf einen kleinen Teil für die Nebenkostenabrechnung der Monate Jan/Feb23, die erst im Mai 24 erfolgt, zurückbezahlt. Das ist auch gutes Recht meines Mieters.
Sollte dein Vermieter das nicht genauso handhaben, dann setze ihm eine Frist und drohe dabei gleich an, dass du ansonsten die Forderung einem Rechtsanwalt übergibst. Dazu braucht du keine Rechtschutzversicherung, denn dein Vermieter muss die Kosten des Anwalts bezahlen.
Manche Vermieter denken, wegen ein paar hundert Euro Kaution schaltet kein Mieter einen Anwalt ein. Ich bin da anderer Ansicht und ich bin Vermieterin. Aber ich finde, man sollte fair und anständig bleiben.
Dein Mietverhältnis endet im August. Duie Nebenkostenabrechnung für Jan-August 23 kommt vermutlich im Mai/Juni 24. Dein Vermieter kann also von der Kaution einen Anteil bis zur letzten regulären Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2023.
Bitte komm nicht auf die Idee, die letzte Miete nicht zu bezahlen und auf die Kaution zu verweisen.
Da könnte der Vermieter dich verklagen.
Schau in deinen Mietvertrag welche Renovierungen du vornehmen musst. Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen und steht , du musst die Wohnung renoviert verlassen, ist diese Klausel e unwirksam. Was wurde also hierzu im Mietvertrag geregelt? Lass es uns wissen.

Grüße
Vielen Dank für deine Antwort.

Bin da wie gesagt absolut bei dir und war in den vergangenen Monaten auch immer wieder "verwundert" darüber, dass er mich immer wieder auf den Boden angesprochen hat, da meine Haftpflichtversicherung ja wie gesagt der richtige Ansprechpartner dafür ist.

Kann auf jeden Fall sehr gut sein, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst und der Boden bereits abgewohnt ist. Der Sachverständige hatte meinen Vermieter bei dem Termin ebenfalls gefragt, wie alt der Boden denn sei - was mein Vermieter allerdings nicht beantworten konnte, weil er die Immobilie erst vor ein paar Jahren gekauft hatte. Ich weiß. dass das Baujahr 1979 beträgt, aber wie alt der Boden war, kann ich dadurch natürlich nicht sagen. Allerdings: In meinem ehemaligen Zimmer im Haus meiner Eltern war ebenfalls Laminatboden, der mittlerweile knapp 20 Jahre alt ist - und der Boden sieht besser aus als der Laminatboden in meiner (alten) Wohnung. Hinzu kommt, dass der Boden bereits vor meinem Einzug vor knapp zwei Jahren an manchen Stellen recht stark beschädigt war.
Ich bin natürlich auch nur ein Laie, aber ich würde auch vermuten, dass der Boden bereits schon recht alt sein dürfte und möglicherweise sogar schon abgewöhnt ist.

Dann auch nochmal kurz als Info: Ich habe mit meinem Vermieter jetzt relativ kurzfristig einen Termin für die Schlüsselübergabe vereinbart, der bereits morgen stattfindet. Voraussichtlich wird dann wie gesagt noch ein Kollege von mir mit dabei sein...

Das mit dem Rechtsanwalt ist eine gute Idee. Nach der Geschichte mit dem Boden habe ich die Befürchtung, dass mein Vermieter mir das Ganze nun "heimzahlen" will und kann mir daher sehr gut vorstellen, dass er sich nun bei der Mietkaution querstellen wird. Übrigens hatte er mir zwischenzeitlich mal einen Bautrockner geliehen und sprach von Kosten in Höhe von 400 Euro...

Die letzte Miete hatte ich bereits bezahlt. Ich hatte die Wohnung damals bereits bei meinem Einzug gestrichen und gehe daher davon aus, dass ich damit "durch" bin. Ich werde heute Abend aber vorsichtshalber trotzdem nochmal in meinen Mietvertrag reinschauen.

Dann nochmal kurz zu der Sache mit der Renovierung: Nach der Übergabe morgen hat mein Vermieter ja dann knapp drei Wochen Zeit, sich darum zu kümmern... Würdest du an meiner Stelle dann trotzdem nochmal eine Mail schreiben?
 
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