G
Gelöscht 120787
Gast
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich übrigens leider nicht.
Da solltest du dir schnellstens eine zulegen. Anwälte sind teuer.
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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich übrigens leider nicht.
Hallo Gelöscht 120787,
schau mal hier: Ich bin verzweifelt: Hoher Mietschaden droht.... Hier findest du vielleicht was du suchst.
Nochmals vielen Dank für deine Antwort.Hallo Lars,
eines ist gewiss, du bleibst auf keinen Eigenanteil sitzen, außer du würdest eine private Vereinbarung mit deinem Vermieter treffen. In dem Fall mischt sich deine Versicherung nicht ein, sondern du allein bezahlst und kannst eventuell den Teil abziehen, den deine Versicherung erstattet. Ansonsten wehrt die Versicherung alle unberechtigten Ansprüche ab.
Du darfst allerdings weder bei einem Handwerker etwas beantragen noch selbst Hand anlegen. Das ist allein Sache des Vermieters. Deine einzige Pflicht ist, dem Vermieter umgehend Bescheid zu sagen und der hat sich dann um alles zu kümmern.
Wenn dein Vermieter ein Immobilienmakler ist, dann kennt er doch das Vorgehen! Will der dich veräppeln?
Selbst wenn deine Versicherung den Boden nicht ersetzt, weil er schon den Zeitwert überschritten hat, dann ist und bleibt es Sache des Vermieters. Dann hat er halt Pech gehabt. Er muss das schon seiner Gebäudeversicherung melden, die Kostenvoranschläge gehen dich nichts an. Die soll er doch bitte seiner Gebäudeversicherung zusenden und die überprüfen dann die Rechtslage und die Höhe der Forderung ggf. mit einem Gutachter.
Für was brauchst du einen Rechtsanwalt? Es ist ein Versicherungsfall und basta. Lass dich nicht einschüchtern. Ich bin hier nur Gast, deshalb kann ich die Kostenvoranschläge nicht öffnen.
1600 € für 14.5 qm nicht verklebten Laminat? In welcher Phantasiewelt lebt dein Makler? Auswechseln kostet hier eventuell 700 € nach meiner Einschätzung. Frage doch einfach mal in einem Geschäft in deiner Nähe nach. Und dann wird nur der Zeitwert erstattet - siehe meine Berechnung in einem vorhergehenden Beitrag. Ist der Boden also über 15 Jahre ( das wird vermutlich bei Laminat als Höchstlebensdauer angesetzt, manche Versicherungen setzen auch nur 10 Jahre an) geht der Nette Vermieter mit NULL heraus und muss einen neuen Boden auf seine Kosten legen.
Ich habe bei den Schäden meines Mieters auch Beifall geklatscht, sicher hat es mich total genervt und vor allem die wochenlange Arbeit und das Gezetter mit den Handwerker, aber thats life. In deinem Fall finde ich es schon dreist und grenzt an den Mieter über den Tisch ziehen wollen. Der Makler hat doch viele Wohnungen in seinem portfolio, der kennt das normale Vorgehen, der hat genügend Handwerker mit denen er ständig zusammenarbeitet. Ich würde dem mal meine Artikel weiterleiten.
Grüße
Beim Entlüften der Heizung in meiner Wohnung habe ich das Entlüftungsventil im Badezimmer nicht richtig geschlossen. Das ist mir erst aufgefallen, nachdem bereits eine gewisse Menge an Wasser unter den Laminat Boden des benachbarten Wohnzimmers geraten ist...
Nochmals vielen Dank für deine Antwort.
Seit Montag gibt es einen neuen Stand, daher will ich hier an dieser Stelle nochmal ein Update für euch alle hier geben... Die Gebäudeversicherung meines Vermieters hat es abgelehnt, eine Entschädigung zu zahlen. Die Begründung ist, dass das Wasser bestimmungsgemäß ausgetreten sei. Ich habe das Schreiben an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet und muss jetzt erstmal abwarten.
Wie alt der Boden ist, kann ich leider nicht beantworten.
Wenn du magst, kann ich den Kostenvoranschlag hier mal verschriftlichen. Wie du und viele andere hier aber ja bereits geschrieben haben, kommt mir die Summe auch astronomisch hoch war. Wie ich das hier ja auch schon mal angedeutet habe, traue ich meinem Vermieter wirklich nicht weiter, als ich ihn werfen kann.
Es gibt da generell einige Dinge, die ich sehr merkwürdig finde. Ein Beispiel ist, dass mein Vermieter damals ein paar Monate nach meinem Einzug auch einfach mal unangekündigt zusammen mit einem Klempner bei mir vor der Wohnungstür stand und in meine Wohnung rein wollte. Wie du ja bereits geschrieben hast, sollte er sich als Makler ja eigentlich auskennen und wissen, dass man sich vorher ankündigen muss.
Noch krasser ist allerdings, dass ich mir zu 99 Prozent sicher bin, dass mein Vermieter vor ein paar
Wochen Hausfriedensbruch begangen hat und einfach ungefragt in meine Wohnung reingegangen ist, während ich auf der Arbeit war. Das Problem ist allerdings, dass ich das Ganze natürlich leider nicht beweisen kann.
Außerdem noch als wichtige Info: Weil ich mit meinem Vermieter wirklich überhaupt nicht mehr klar komme, hatte ich meine Wohnung Ende Mai gekündigt. Mein Vermieter hat mir jetzt am Montag Druck gemacht, dass ich spätestens bis Mitte August ausziehen solle. Seine Begründung war, dass dann anschließend der neue Boden verlegt werden soll, bevor dann Anfang September neue Mieter (welche allerdings noch nicht gefunden worden sind) einziehen können.
Er hat mir damit gedroht, dass ich andernfalls auch noch für September Miete für die Wohnung zahlen müsse, wenn ich bis Mitte August nicht ausgezogen sei. Hier frage ich mich allerdings auch wieder, inwiefern so eine Forderung überhaupt zulässig ist???
Das ist sicher nicht zulässig. Denn solange Du Miete bezahlst, muss die Sache (Wohnung) auch nutzbar für Dich sein.Außerdem noch als wichtige Info: Weil ich mit meinem Vermieter wirklich überhaupt nicht mehr klar komme, hatte ich meine Wohnung Ende Mai gekündigt. Mein Vermieter hat mir jetzt am Montag Druck gemacht, dass ich spätestens bis Mitte August ausziehen solle. Seine Begründung war, dass dann anschließend der neue Boden verlegt werden soll, bevor dann Anfang September neue Mieter (welche allerdings noch nicht gefunden worden sind) einziehen können.
Wasserschäden, ganz egal ob aus Heizungen oder sonstwas gehören zu der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung holt sich die Kosten im Regressfall wieder bei der Mieterhaftpflichtversicherung des Mieters.
Die Gebäudeversicherung meines Vermieters hat es abgelehnt, eine Entschädigung zu zahlen. Die Begründung ist, dass das Wasser bestimmungsgemäß ausgetreten sei. Ich habe das Schreiben an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet und muss jetzt erstmal abwarten.
Er hat mir damit gedroht, dass ich andernfalls auch noch für September Miete für die Wohnung zahlen müsse, wenn ich bis Mitte August nicht ausgezogen sei. Hier frage ich mich allerdings auch wieder, inwiefern so eine Forderung überhaupt zulässig ist???
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