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Ich bin am Ende

Wenn dich an das im Briefkopf genannte Amt.
Schildere deine finanziellen Verhältnisse.
Sag ihnen, dass du nicht zahlen kannst und beide Männer gar nicht kennst.

Ob du deinen Großvater und Vater gekannt hast, spielt rechtlich leider keine Rolle, liebe @Junimond

Wer sich um die Bestattung kümmern muss, ist in der Bestattungsordnung des jeweiligen Bundeslands festgelegt, da gibt es eine festgelegte Reihenfolge der Angehörigen.

Entscheidend ist , dass du kein Geld für eine Bestattung hast. Der Tipp, das dem Amt telefonisch zu erklären, kam ja schon und das ist auch sehr sinnvoll.

Was ich auch für wichtig halte, ist, dass du dir rechtliche Beratung einholst. Wenn du nicht von deinem Vater erben möchtest, dann musst du das Erbe ausschlagen. Dafür gibt es Regeln, in welcher Zeit man sich entscheiden muss.

Für diese Entscheidung wäre es natürlich gut zu wissen, ob dein Vater mehr Schulden hat als Vermögen oder umgekehrt.

Ein Anwalt kann auch da weiter helfen.

Wichtig ist zu wissen: wenn du das Erbe NICHT ausschlägst, dann hast du evtl noch einiges an zusätzlichen Aufgaben zu erledigen, z B Mietverträge der Toten kündigen, dich um Räumung der Wohnungen kümmern usw

Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, dann kannst du dafür Hilfe beantragen.

In manchen Bundesländern gibt es dafür eine Stelle, wo du dich kostenlos rechtlich beraten lassen kannst.

In den meisten Bundesländern kannst du stattdessen Beratungshilfe beantragen. Manche Anwälte helfen auch bei dem Antrag, in vielen Kommunen kannst du dir bei einer Stelle den Beratungsschein holen oder zumindest dort beantragen. Mit dem Schein gehst du dann nach Terminvereinbarung zu einem Anwalt.

Wenn du gerade wegen deiner Krankheit mit allem überfordert bist, dann geh zu deinem Arzt oder Hausarzt und lass dich krank schreiben.

Dann kannst du wenigstens im Nachhinein nachweisen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, dich zu kümmern. Das kann wichtig sein, wenn es um Fristen geht oder ähnliches.

Fühl dich unbekannterweise gedrückt, das wird schon!
 
Wenn du sie bestatten lässt bekommst du das Geld vom Amt.
Darauf würde ich mich nicht einlassen, denn da wird vom Bestatter erst mal Vorkasse verlangt was die TE garantiert nicht aufbringen kann, und erfahrungsgemäß machen die Ämter fleißig Ärger, wenn sie das Geld erstatten sollen und zögern das mit allen Mitteln raus, am liebsten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, wenn die Verstorbenen selber nichts hatten um ihr Begräbnis zu zahlen (das wäre zuerst zu klären, ob irgendein Erbe hinterblieben ist), soll das vom Amt direkt erledigt werden, @TE halte Dich da lieber von vornherein heraus.
 
Die billigste Begräbnisart ist meines Wissens Einäscherung mit anonymer Bestattung in einem Sammel-Urnengrab, aber das kann variieren je nachdem wie vor Ort die Friedhofsregelungen und Möglichkeiten (Krematorium vorhanden?) sind. Auf eine teure Erdbestattung für die dann noch mal 10 Jahre Liegezeit mit regelmäßiger Grabpflege finanziert werden müssen braucht sich niemand einlassen, wenn die oben genannte viel billigere Variante erlaubt ist. Das Sozialamt zahlt nämlich auch keine Extrawürste, sondern immer nur die billigstmögliche Begräbnisart.
 
Die billigste Begräbnisart ist meines Wissens Einäscherung mit anonymer Bestattung in einem Sammel-Urnengrab, aber das kann variieren je nachdem wie vor Ort die Friedhofsregelungen und Möglichkeiten (Krematorium vorhanden?) sind. Auf eine teure Erdbestattung für die dann noch mal 10 Jahre Liegezeit mit regelmäßiger Grabpflege finanziert werden müssen braucht sich niemand einlassen, wenn die oben genannte viel billigere Variante erlaubt ist. Das Sozialamt zahlt nämlich auch keine Extrawürste, sondern immer nur die billigstmögliche Begräbnisart.
"Die billigste Begräbnisart ist meines Wissens Einäscherung mit anonymer Bestattung"

Ich habe voraus gezahlt ~ 1500,00 €.
 
Erbschaft ausschlagen (innerhalb von 6 Monaten?), falls noch Schulden zu begleichen sind?
Vielleicht kann hier noch jemand mehr dazu schreiben, der Ahnung hat?
Vielleicht gibt es ja auch was zu erben?
Und das ganze kann von der Erbschaft bezahlt werden?
( Und wird sich im Nachhinein vielleicht sogar lohnen?)
Kenn mich leider nicht aus,wie man so etwas herausfinden kann....
 
Über die Stelle die kontaktiert hat zuerst mal, das Ordnungsamt.
Das wird Auskunft geben können, an wen man sich an den Orten (die zwei müssen nicht am gleichen Ort gelebt haben) für weitere Auskünfte wenden kann.
Vielleicht gibt es Nachlaßverwalter (nur dann wenn etwas zu verwalten ist, aber irgendwie glaube ich das nicht),
oder wenn die zwei selber auf Staatskosten gelebt haben was wahrscheinlicher ist, ist das dortige Sozialamt die Ansprechstelle, wo man sich über die Lebensverhältnisse der beiden vor ihrem Tod informieren kann. Ggf. sind (Sozial-)Wohnungen auszuräumen, aber wenn das Erbe ausgeschlagen wird und dadurch quasi der Staat zum Erben (von Schulden) wird, bleibt auch das nicht an der TE hängen, dafür ist dann ggf. das Sozialamt vor Ort zuständig, Entrümpelung auf Staatskosten dürfte denen nicht unbekannt sein.
 
Tut mir leid für dich. Verständlich, dass dich das Ganze mitnimmt.

Wenn man wegen der Begräbnisse auf dich zugekommen ist, bist du höchstwahrscheinlich die nächste Angehörige.
Zu klären wäre, ob in beiden Fällen ein Nachlass vorhanden ist und wer erbberechtigt ist. Dadurch lassen sich vielleicht auch die Bestattungskosten regeln.
Als Kind hast du laut gesetzlicher Erbfolge vermutlich einen Anspruch auf einen Anteil, falls Erbe vorhanden ist. Eventuell existiert auch ein Testament.

Zuständig für die Klärung ist das Nachlassgericht des Ortes, wo die Verstorbenen gewohnt haben. Es meldet sich aber nur, wenn ein Testament hinterlegt ist, ansonsten muss man dort selbst nachfragen.
 

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