V
Versuch
Gast
Wenn dich an das im Briefkopf genannte Amt.
Schildere deine finanziellen Verhältnisse.
Sag ihnen, dass du nicht zahlen kannst und beide Männer gar nicht kennst.
Ob du deinen Großvater und Vater gekannt hast, spielt rechtlich leider keine Rolle, liebe @Junimond
Wer sich um die Bestattung kümmern muss, ist in der Bestattungsordnung des jeweiligen Bundeslands festgelegt, da gibt es eine festgelegte Reihenfolge der Angehörigen.
Entscheidend ist , dass du kein Geld für eine Bestattung hast. Der Tipp, das dem Amt telefonisch zu erklären, kam ja schon und das ist auch sehr sinnvoll.
Was ich auch für wichtig halte, ist, dass du dir rechtliche Beratung einholst. Wenn du nicht von deinem Vater erben möchtest, dann musst du das Erbe ausschlagen. Dafür gibt es Regeln, in welcher Zeit man sich entscheiden muss.
Für diese Entscheidung wäre es natürlich gut zu wissen, ob dein Vater mehr Schulden hat als Vermögen oder umgekehrt.
Ein Anwalt kann auch da weiter helfen.
Wichtig ist zu wissen: wenn du das Erbe NICHT ausschlägst, dann hast du evtl noch einiges an zusätzlichen Aufgaben zu erledigen, z B Mietverträge der Toten kündigen, dich um Räumung der Wohnungen kümmern usw
Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, dann kannst du dafür Hilfe beantragen.
In manchen Bundesländern gibt es dafür eine Stelle, wo du dich kostenlos rechtlich beraten lassen kannst.
In den meisten Bundesländern kannst du stattdessen Beratungshilfe beantragen. Manche Anwälte helfen auch bei dem Antrag, in vielen Kommunen kannst du dir bei einer Stelle den Beratungsschein holen oder zumindest dort beantragen. Mit dem Schein gehst du dann nach Terminvereinbarung zu einem Anwalt.
Wenn du gerade wegen deiner Krankheit mit allem überfordert bist, dann geh zu deinem Arzt oder Hausarzt und lass dich krank schreiben.
Dann kannst du wenigstens im Nachhinein nachweisen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, dich zu kümmern. Das kann wichtig sein, wenn es um Fristen geht oder ähnliches.
Fühl dich unbekannterweise gedrückt, das wird schon!