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Hund in Wiesbaden von Polizei erschossen....

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Daoga

Urgestein
Wobei der große Unterschied ist, dass sich ein Polizeihund abrufen lässt.
Hätte der im aktuellen Beispiel vielleicht auch, nur lag das in der Hand des Halters, der das Tier bewußt auf die Leute gehetzt hat. Ich meine, bei einem Messerstecher ist es einfach, da schießt man nicht auf das Messer (zu klein, zu schwierig zu treffen), sondern auf den Angreifer. Beim Hund ist es anders, da wird auf die Waffe (Hund) geschossen und der tatsächliche Angreifer kommt ungeschoren davon.
 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Hätte der im aktuellen Beispiel vielleicht auch, nur lag das in der Hand des Halters, der das Tier bewußt auf die Leute gehetzt hat. Ich meine, bei einem Messerstecher ist es einfach, da schießt man nicht auf das Messer (zu klein, zu schwierig zu treffen), sondern auf den Angreifer. Beim Hund ist es anders, da wird auf die Waffe (Hund) geschossen und der tatsächliche Angreifer kommt ungeschoren davon.
In der Theorie möglicherweise.
Aber wenn man sich die Situation vorstellt: der Besitzer alkoholisiert und aggressiv, der Hund trug zuvor schon einen Maulkorb, der dann abgenommen wurde, die Auseinandersetzung mit den anderen Gästen, dann kommt Polizei dazu, also Menschen in Uniform die für einen Hund oft schon im Normalfall ungewöhnlich/bedrohlich sind, evtl. Blaulicht, alle sind nervös, aufgeregt, die Stimmung aufgeputscht, laut, geladen.
Dann ist der Besitzer weg und es kommt jemand in Uniform mit Fanggerät ... wenn du mich fragst, in der Situation gab es keine Chance mehr den Hund runter zu bringen.

Und ja, der Besitzer wird relativ ungeschoren davonkommen :-(.
 
Zuletzt bearbeitet:

CompletelyLost

Aktives Mitglied
Ich kann nichts verstehen was da nicht zu verstehen ist.
Ein Haustier steht einem doch ganz anders nahe.

Das kannst du auch vergleichen damit, wenn dein Opa/Papa.. stirbt oder ein alter fremder Mann irgendwo auf der Welt.
Da bist du doch auch ganz anders beteiligt.
Danke, nun kapiere ich das. Für mich ist Tier irgendwie gleich Tier. Wer einen Hund hat, der wird sich vermutlich als tierlieb empfinden. Isst dann aber seinen Burger. Das war bei mir ein Widerspruch.

Danke, das hat bei mir für ein Klick gesorgt.
 

CompletelyLost

Aktives Mitglied
Ich glaube, ich verstehe, was du meinst, completely.
Diesen Unterschied - und eben eine Zwischenbemerkung: Als TE bin ich damit einverstanden, dass jetzt das Thema sich auch erweitert und eine Art "OT" entsteht - machen wir im Grunde tagtäglich.

Auch ich. Ich könnte nie meinem Hund etwas antun oder ein Schwein essen, das ich selbst aufgezogen habe.
Aber dennoch esse ich Fleisch. Vermutlich ist es die Anonymität, die die Grenzen verschiebt.

Das ist das eine. Das andere, worum s mir ging - und vielleicht habe ichs nicht klar genug ausgedrückt; umso wichtiger, dass du nachhakst, danke - :

Ich wandte mich gegen das Abrichten von Hunden als "Beißmaschinen" durch gewissenlose Halter, aber auch gegen das m.E. vorschnelle Töten eines Hundes durch die Polizei - da sollte es andere Mötlichkeiten geben, ein solch falsch abgerichtetes Tier vorübergehend "auszuschalten".

Nachtrag @Cloudy: Du hast Teil 1 meines Beitrags auf den Punkt gebracht, danke.
Ja, danke! Ich habe den Unterschied nun auch verstanden. Ich habe da tatsächlich eine innerlich völlig andere Art zu denken als ihr anderen.
 

Mandrayke

Aktives Mitglied
Du möchtest den Hund töten, das ganze nennt sich im deutschen Selbstjustiz.
Uff, nicht wirklich. 😩🙄

@Shorn spricht von reiner Selbstverteidigung, die völlig normal, angebracht und gerechtfertigt im Falle eines Tierangriffs ist... Und nicht jede Selbstverteidigung endet im Tode eines der Kampfteilnehmer. Selbstjustiz hingegen ist eine Reaktion im Nachhinein auf eine bereits geschehene Tat, während man den Weg der Justiz ignoriert. Das kann doch nicht so schwer zu unterscheiden sein?

Selbstverteidigung: Ich verteidige mich gegen einen Angriff und stoppe, sobald der Angriff endet.

Mutwillige Körperverletzung (Engl. wanton assault): Ich greife jemanden oder etwas in voller Kontrolle meiner Sinne an, ohne aber das Gegenüber töten zu wollen. Dabei geht es mir um die Erregung durch die Tat, ohne größeren Hintergedanken.

Böswillige Körperverletzung (Engl. malicious assault): Ich greife jemanden oder etwas in voller Kontrolle meiner Sinne an, ohne Töten zu wollen, da ich ein niederes Ziel verfolge (Z.b. Raub, Diebstahl)

Totschlag (Engl. manslaughter): Im Affekt, ohne dass ein tätlicher Angriff auf mich besteht, verliere ich die Kontrolle, und töte jemanden oder ein Tier. Zum Beispiel wegen eines Streits oder einer wahrgenommenen Bedrohung, die im Nachhinein aber nicht als akut eingestuft werden kann.

Mord (murder): Ich ziehe los mit dem Plan, jemanden oder etwas kalt zu machen, und halte zu keinem Zeitpunkt inne, um meine Tat zu überdenken.

Selbstjustiz: Egal, was passiert ist (Und: Egal, was ich dann tue), ich übernehme im Namen der Gesellschaft die Rechtsprechung auf Basis meiner persönlichen Werte, unabhängig davon ob diese genau im Einklang mit geltendem Recht sind oder in eine völlig andere Richtung als das Gesetz gehen.
 
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