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Hochzeit und "bis das der Tod euch scheidet"

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

am Wochenende waren wir auf eine wunderschönen Hochzeit.

Da beide geschieden sind entschieden sich die Beiden für eine Hochzeitszeremonie.

Es war ein "Trauredner" bestellt, der musst leider absagen, also übernahm diesen Part kurzerhand der Schwiegervater (y) :)

Jetzt zu meiner Frage:
Wenn sich eine Person aus/nach einer römisch-katholischen Hochzeit scheiden läßt, darf diese ja nicht mehr kirchlich heiraten.

Wenn allerdings der Ehepartner stirbt, dann darf der Hinterbliebene wieder kirchlich heiraten.

Wie ist das jetzt, wenn sich jemand scheiden läßt, danach der Partner stirbt, darf man dann wieder kirchlich heiraten ?

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 119712

Gast
Ja, es ist einfach so, dass die Kirche die Scheidung nicht anerkennt (was Gott zusammengefügt …). Die Kirche hat deswegen auch gar kein Problem mit der Scheidung, nur mit dem „Ehebruch“ der ggf. nach der Scheidung kommt …
 
G

Gelöscht 75962

Gast
Hallo,

am Wochenende waren wir auf eine wunderschönen Hochzeit.

Da beide geschieden sind entschieden sich die Beiden für eine Hochzeitszeremonie.

Es war ein "Trauredner" bestellt, der musst leider absagen, also übernahm diesen Part kurzerhand der Schwiegervater (y) :)

Jetzt zu meiner Frage:
Wenn sich eine Person aus/nach einer kirchlichen Hochzeit scheiden läßt, darf diese ja nicht mehr kirchlich heiraten.

Wenn allerdings der Ehepartner stirbt, dann darf der Hinterbliebene wieder kirchlich heiraten.

Wie ist das jetzt, wenn sich jemand scheiden läßt, danach der Partner stirbt, darf man dann wieder kirchlich heiraten ?

Gruß Hajooo

Äh... Erstens wäre es von Vorteil gewesen, wenn Du den Kirchentyp genannt hättest und zweitens dürften die Katholiken die schwierigsten unter den Christen sein und selbst da gibt's 2 Wege, wie es doch gehen kann.

 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Auch bei der katholischen Kirche ist es möglich nochmal kirchlich zu heiraten.
Meines Wissens nach man muss dann allerdings vor dem Kirchengericht glaubhaft darlegen können, dass die Ehe nie wirklich zustande kam, oder von Anfang an nicht gültig war.

Ich stelle mir das sehr aufwändig vor, aber möglich ist es wohl.
 
G

Gelöscht 75962

Gast
Auch bei der katholischen Kirche ist es möglich nochmal kirchlich zu heiraten.
Meines Wissens nach man muss dann allerdings vor dem Kirchengericht glaubhaft darlegen können, dass die Ehe nie wirklich zustande kam, oder von Anfang an nicht gültig war.

Ich stelle mir das sehr aufwändig vor, aber möglich ist es wohl.
Eine Auflösung kann auch beantragt werden. Im Prinzip ist es so schwierig nicht, das ist mehr in den Köpfen noch schwierig, weil diese Kirche das so lange Zeit quasi vollständig abgelehnt hatte. Was ja auch deren Recht ist, es zu Handhaben wie Sie es meinen. Seit 2014 gibt es nun eindeutige Lockerungen diesbezüglich, natürlich mahlen deren Mühlen so Richtung altrömische Postbotengeschwindigkeit...
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
also der rk-Kirche löst der Tod das Band der Ehe auf,
d.h., man kann wieder kirchlich heiraten.
Ein mir bekannter katholisch-verwitweter Mann hat neu noch mal kirchlich geheiratet, allerdings evangelisch,
dafür musste er einen Dispens bei seinem Bischoff beantragen, der ihm unter der Auflage gewährt wrude, dass evtl. Kinder katholisch erzogen/getauft werden würden.

Dagegen hat er aber dann verstoßen.
 

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