Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
am Wochenende waren wir auf eine wunderschönen Hochzeit.
Da beide geschieden sind entschieden sich die Beiden für eine Hochzeitszeremonie.
Es war ein "Trauredner" bestellt, der musst leider absagen, also übernahm diesen Part kurzerhand der Schwiegervater
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn sich eine Person aus/nach einer römisch-katholischen Hochzeit scheiden läßt, darf diese ja nicht mehr kirchlich heiraten.
Wenn allerdings der Ehepartner stirbt, dann darf der Hinterbliebene wieder kirchlich heiraten.
Wie ist das jetzt, wenn sich jemand scheiden läßt, danach der Partner stirbt, darf man dann wieder kirchlich heiraten ?
Gruß Hajooo
am Wochenende waren wir auf eine wunderschönen Hochzeit.
Da beide geschieden sind entschieden sich die Beiden für eine Hochzeitszeremonie.
Es war ein "Trauredner" bestellt, der musst leider absagen, also übernahm diesen Part kurzerhand der Schwiegervater
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn sich eine Person aus/nach einer römisch-katholischen Hochzeit scheiden läßt, darf diese ja nicht mehr kirchlich heiraten.
Wenn allerdings der Ehepartner stirbt, dann darf der Hinterbliebene wieder kirchlich heiraten.
Wie ist das jetzt, wenn sich jemand scheiden läßt, danach der Partner stirbt, darf man dann wieder kirchlich heiraten ?
Gruß Hajooo
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