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Hilfe wegen überhöhter Werkstattrechnung (Rechtsanwalt)

Phalle

Aktives Mitglied
Ich hatte neulich mein Auto in der Werkstatt, die Kupplung machte Probleme.
Vor der Abgabe hatte ich ausdrücklich verlangt mir zu sagen was es maximal kosten würde. Der Herr meinte dann allerhöchstens 1200 EUR, sowas würde er ständig machen.

Jetzt habe ich das Fahrzeug abgeholt und wegen angeblicher unvorhergesehener Schwierigkeiten (wie üblich) beläuft sich die Rechnung jetzt auf 1500 EUR!

Damit bin ich nicht einverstanden und habe mit ihm am Telefon diskutiert dass ich das bezahlen werde was ausgemacht war, und er mich nicht unterrichtet hat dass es voraussichtlich teurer wird.
Nun hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aus Erfahrung in meiner Firma kenne ich das Spielchen Mahnbescheid, Widerspruch usw...

Wäre es ratsam hier auch einen Anwalt einzuschalten? Oder darauf zu warten ob die Gegenseite es wirklich zum Gerichtsverfahren kommen lässt, dessen Ausgang unsicher ist und weitere Kosten für ihn verursacht?
 
Also ich meine das die Rechnung nicht höher als 10% über dem Kostenvoranschlag liegen darf.

Wenn das aber lediglich eine Kupplungsreparatur war - soviel kostet ja normalerweise nicht mal eine nagelneue komplette Kupplung.
 
Wirst das zwar nicht gerne hören - aber ohne einen schriftlichen Kostenvoranschlag wirst Du Dich schwertun.

Falls es bis zum Gericht geht steht Aussage gegen Aussage - und dann hast obendrein noch Anwaltskosten und Gerichtsgebühren an der Backe...
 
Deshalb habe ich mehrfach (unter Zeugen) gefragt ob es auch wirklich nicht teurer werden kann, und das man mich bei Problemen umgehend unterrichten soll.

Angeblich musste man Schrauben auffräsen, weil die total festwaren und erheblicher Zeitaufwand blabla.

Die Frage ist jetzt, die Theorie kenne ich zu Genüge, es kommt ein Mahnbescheid, dem wird widersprochen, dann kommt es - wenn die Gegenseite denn weitermacht - zum streitigen verfahren, was aber für die Gegenseite so viele Kosten verursachen würde mit ungewissem Ausgang.

Soll ich einen Rechtsanwalt nehmen oder erstmal warten und dann widersprechen? Von meiner Firma her weiß ich dass man es dann meist doch nicht zum Verfahren hat kommen lassen, weil man falls es einen Vergleich gibt oder man gar verliert, eher mehr draufgelegt hat als die Forderung eigentlich war.
 
Im Prinzip geht es ja nicht um viel Geld. Wenn er 10% über den Voranschlag darf, dann ist man bei 1320 - er verlangt 1500. Lohnt sich da ein Rechtstreit überhaupt?Du müßtest präzisieren um was es genau geht.
Die Markenhändler z.B. haben für Standardarbeiten ( wie z.B. einen Wechsel der Kupplung ) Festpreise.
 
@ mike

sind das nicht 20%, die ein Kostenvoranschlag abweichen darf?


@ phalle

des weiteren kommt es auch darauf an, ob es ein verbindlicher oder unverbindlicher Kostenvoranschlag war. Mündlich ist dann immer so eine Sache.
 
Wenn´s 20% wären - ich weiß es nicht genau - ginge es nur um maximal 60 Euro. Da lohnt sich gar nix.

Mein Ansatz war ein anderer: Wenn eine ( diesselbe ) Arbeit irgendwo anders um 50% im Preis niederer zu haben ist, könnte man den sog. Wucher§ anwenden.😀



Hier! Zitat:

Ganz ohne rechtliche Bedeutung ist der Kostenvoranschlag aber auch nicht: Wenn der Handwerker erkennt, dass er den angebotenen Preis wesentlich (so ab zirka 10 bis 15 Prozent) überschreiten wird, muss er Ihnen das mitteilen. Sie können dann den Auftrag kündigen, müssen aber die bis dahin erbrachte Leistung auch bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip geht es ja nicht um viel Geld. Wenn er 10% über den Voranschlag darf, dann ist man bei 1320 - er verlangt 1500. Lohnt sich da ein Rechtstreit überhaupt?Du müßtest präzisieren um was es genau geht.
Die Markenhändler z.B. haben für Standardarbeiten ( wie z.B. einen Wechsel der Kupplung ) Festpreise.

Naja, mike, prozentual mag sich das ja nicht so wild ausnehmen - aber am Monatsende 180 Ocken mehr oder weniger in der Tasche - macht schon einen Unterschied. Zumal solche Reparaturen meistens unerwartet abfallen und einen entsprechenden Krater in's Bankkonto schlagen...🙁
 
Geht ja nicht darum, ob das viel oder wenig Geld ist. Die Frage ist, ob es sich lohnt zu streiten. Die 180 Euro wird der eigene Anwalt schon mal als Gebühr für sein erstes Schreiben verlangen, oder so.
Immerhin scheint der TE ja öfters schon in dieser Werkstatt gewesen sein - denn es wäre selten das jemand Reparaturen nicht sofort bar bezahlt haben will. Im anderen Fall stünde der Werkstatt sogar ein Zurückbehaltungsrecht vor. Na ja, dann klag mal wegen der 180 Euro - ohne Auto.

Ich würde mich ärgern, aber nicht klagen - aber mir fiele garantiert eine andere Rückanwort ein.....
 

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