weidebirke
Urgestein
Nein, Du wirst nicht abgeschoben. Dein Aufenthalt wird bis zum 18. Geburtstag verlängert.
Dann musst Du zügig eine Ausbildung vorweisen können und es wird noch einmal für die Dauer Deiner Ausbildung verlängert. In der Zwischenzeit kannst Du Dich um eine deutsche Staatsbürgerschaft kümmern.
Bis zu Deiner Volljährigkeit müssen sich Deine Eltern kümmern, "alt genug" bist Du ab 18.
Habt Ihr einen Sozialarbeiter oder einen Vertrauenslehrer an der Schule? Frag den mal, ob er Dir hilft und Deinen Eltern mal auf die Sprünge hilft.
Dann musst Du zügig eine Ausbildung vorweisen können und es wird noch einmal für die Dauer Deiner Ausbildung verlängert. In der Zwischenzeit kannst Du Dich um eine deutsche Staatsbürgerschaft kümmern.
Bis zu Deiner Volljährigkeit müssen sich Deine Eltern kümmern, "alt genug" bist Du ab 18.
Habt Ihr einen Sozialarbeiter oder einen Vertrauenslehrer an der Schule? Frag den mal, ob er Dir hilft und Deinen Eltern mal auf die Sprünge hilft.