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Hilfe! Muss ich die "Schulden" zahlen?

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Musiker

Gast
Hier mein Problem:
Vor 4 Jahren war ich Teil eines 2-koepfigen Produzententeams. Von unserem Verlag haben wir 1998 gemeinsam 40.000DM Vorschuss bekommen, also jeder 20.000. Ich habe 10.000Dm von meinem Teil dem Partner gegeben, zum gemeinsamen Aufbau eines Tonstudios. Dafuer habe ich aber keine Rechnung bekommen. Der Partner hat von diesem Geld Studiogeraete gekauft, und in seinem Haus ein Studio aufgebaut.
4 Jahre spaeter waren wir Pleite, und ich hatte bei ihm ca. 5.000 Euro Schulden. Wir haben einen Vertrag ueber die Aufloesung des Produzententeams gemacht, der auch sagt dass ich diese Schulden bezahlen muss. Den habe ich auch leider unterschrieben.
Gleich danach bin ich nach Holland umgezogen, wo ich noch lebe.
Erst nach 3 Jahren hat mich mein ex-Partner an die Schulden schriftlich erinnert. Laut hollaendischem Gesetz sind die Schulden/die Rechnung nichtig, falls innerhalb des ersten Jahres keine Zahlungserinnerung kommt.
Muss ich diese Schulden noch zurueckzahlen?
Vielen, vielen Dank im voraus fuer die Hilfe!
Musiker
 
Hallo Musiker.

Ich kenne mich mit deutschen gesetzen leider nicht aus, aber mit holländischen.
Das ganze ist eine deutsche Geschichte und kann, denke ich mal, nicht vor einem Holländischen Gesetz landen. Das Deutsche Gericht gilt obwohl das Holländische Gesetz nachher nötig ist um die Schulden einzutreiben (Lohnpfändung).

Deine Schulden werden in Holland wegen der Geringfügingen Menge durch das 'Kantongerecht' behandelt.

Wer hat dir denn gesagt das ein Gesetz gibt das Schulden nach einem Jahr verjähren? Na egal, aber wenn die geschichte weiter geht suche dir jemand anderen der dich berät...
Die holländische 1-Jahres-Sache ist kein Gesetz sondern eine Richtlinie der 'Kantonrechter' in holland das auch nur für kleinstbeträge angewandt wird.
Es gibt viele Situationen in denen die Richter diese Reglung nicht anwenden.
Du kannst dich z.B. nicht rausreden falls du den Umzug nicht bekannt gegeben hast. Hast du deinen Ex-Partner deine Adresse mitgeteilt? Kannst du das Belegen z.B durch Briefe an die neue Adresse die du zwischenzeitlich bekommen hast? Wenn nicht ist es leicht für den Partner zu behaupten das er erst jetzt die Adresse rausgefunden hat.
Ich denke mal wenn du etwas aus freien Willen unterschreibst musst du dich Grundsätzlich auch daran halten, das gilt in allen Ländern.
Es ist für einen Deutschen allerdings sehr schwierig Schulden in Holland einzutreiben. Wenn du die nicht freiwillig zahlst wird es früher oder später zu einem Gerichtsvollzieher (deurwaarder) in Holland gehen. Der kann die Schulden allerdings nur eintreiben nachdem er vom Gericht das für deinen Wohnort zuständig ist die zustimmung bekommen hat ("executoriale titel").
Wenn es soweit kommt solltest du auf jeden Fall zu dieser Verhandlung hingehen da deine Abwesenheit als dein Einverständnis gesehen wird.
Wenn du aber keinen guten Grund hast die Schulden nicht zu zahlen, bewirkt jede Aktion nur eine Verlängerung. Letztendes werden die Schulden immer mehr.
Du hast hier keinen richtigen Grund angegeben weshalb du die Schulden nicht zahlen möchtest. (naja wer will das schon..)
Internationales inkasso kann sehr teuer sein. Meistens kommst du damit durch weil die Firmen das Risiko nicht nehmen wollen. Aber wenn die durchkommen und du musst zahlen dann musst du laut holländischem Gesetz auch die Kosten zahlen die nötig sind um die Schulden einzutreiben und das kann schnell nochmal 5000 euro sein.
Ich kann dir nur empfehlen mit dem ex-Patrtner im Dialog zu bleiben. Beantworte alle Briefe usw. überlege ob es dir das Risiko wert ist später das doppelte zahlen zu müssen. Wenn du das Geld hast, überlege dir es einfach zu zahlen. Oder versuche eine Zahlungsreglung.

Viele Grüsse

... der Holländer 🙂
 
Erst mal die Frage warum Du das Geld nicht zurück zahlen willst , immerhin sind es ja DEINE Schulden.... ziemlich unfair 🙁 :mad:

Und ich denke mal es spielt keine rolle wo Du Dich aufhälst denn zum Zeitpunkt der unterschrift hast Du hier gelebt und wenn Dein Ex Partner vor gericht geht wird das wohl hier in Deutschland sein oder ?

(nur Vermutung kenn mich nicht sooo gut aus )
 
Hallo Musiker,

ich will mich sachlich zu dem Thema äußern, ohne moralische Kommentare zur Problematik, ob man Schulden bezahlen soll oder nicht.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 drei Jahre (§ 195 BGB).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist ... (§ 199 BGB).

Wenn er die Schuld tituliert hat (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), dann gilt diese Frist nicht.
Hier habe ich noch gute Informationen gefunden (lies es Dir mal durch) : http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm
 
Man kann aber ein europ. Inkassounternehmen beauftragen und so die Schulden im Ausland eintreiben und dann wird es richtig teuer.Also besser vorher zahlen oder eine Teilzahlung vereinbaren. Alles andere wäre auch zumindest moralischer Betrug. Wenn man allerdings durch Umzug die Zahlung verhindern will ist es Betrug.
knotti
 
Zuerst braucht der Gläubiger mal einen belgischen Titel. ( oder war´s Holland? ) Das wird nicht einfach sein und sicherlich eine ganze Stange Geld kosten. Über ein europäisches Inkassobüro passiert genau dasselbe - nur halt nochmal teurer.
Mmmmh, Umzug oder unbekanntes Verziehen ist noch kein Betrug. Meistens nur eine Notwendigkeit. Es sei denn, man hätte z.B. in einem Kreditvertrag mit der Bank, unterschrieben das man jeden Wohnsitzwechsel zu melden hat. Aber bei normalen Geschäften? Was haben sich mir schon Schuldner durch Umziehen entzogen.....Das ist kein Delikt, wenn man ihn wiedergefunden hat, geht die Leier von vorne los.
 

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