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Hilfe, bitte.. :-( Mahnung über 7500 Euro bekommen

G

Gast

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Hallo.

Meine Mutter ist seit einem Jahr im Pflegeheim. Es wurde damals Sozialhilfe beantragt, und einen riesen Bescheid bekommen. Welcher Laie versteht sowas?! :-( Dem Bescheid haben wir entnommen, dass die Unterkunft von meiner Mutter 400 Euro monatlich kostet. Diesen Betrag haben wir dann von ihrer Rente monatlich ans Heim überwiesen. Nun kam eine Mahnung... in Höhe von fast 8000 Euro!

Ich war geschockt und rief dort an, schilderte die Situation und fragte wie so etwas zustande kommt. Die Frau am Telefon meinte, dass normalerweise die komplette Rente + noch ein Teil des Lebensgefährten meiner Mutter ans Heim muss. Außerdem zahlt das Sozialamt nicht regelmäßig.

Ich habe nun Angst, dass ich im ganzen Zahlendschungel nicht mehr durchgeblickt habe und ständig zu wenig ans Heim überwiesen habe! Den Rest der Rente haben wir für Fahrten zu ihr verwendet, sie ist 50 km von hier weg und scheint innerlich zu verfallen, wenn sie nicht täglich Besuch bekommt.

Ich bin so verzweifelt... was soll ich tun???
 
Hallo.

Meine Mutter ist seit einem Jahr im Pflegeheim. Es wurde damals Sozialhilfe beantragt, und einen riesen Bescheid bekommen. Welcher Laie versteht sowas?! :-( Dem Bescheid haben wir entnommen, dass die Unterkunft von meiner Mutter 400 Euro monatlich kostet. Diesen Betrag haben wir dann von ihrer Rente monatlich ans Heim überwiesen. Nun kam eine Mahnung... in Höhe von fast 8000 Euro!

Ich war geschockt und rief dort an, schilderte die Situation und fragte wie so etwas zustande kommt. Die Frau am Telefon meinte, dass normalerweise die komplette Rente + noch ein Teil des Lebensgefährten meiner Mutter ans Heim muss. Außerdem zahlt das Sozialamt nicht regelmäßig.

Ich habe nun Angst, dass ich im ganzen Zahlendschungel nicht mehr durchgeblickt habe und ständig zu wenig ans Heim überwiesen habe! Den Rest der Rente haben wir für Fahrten zu ihr verwendet, sie ist 50 km von hier weg und scheint innerlich zu verfallen, wenn sie nicht täglich Besuch bekommt.

Ich bin so verzweifelt... was soll ich tun???

Hallo,
tut mir leid, dass deine Mutter im Heim lebt.

Alle Einkünfte deiner Mutter (Rente, sonstige Einkünfte, Ersparnisse usw) muss deine Mutter für die Heimunterbrinung ausgeben. Reicht das nicht, werden die Kinder herangezogen und müssen je nach Einkommen für die Unterbringung zahlen. Den Rest zahlt dann das Sozialamt.

Es geht nicht, dass ihr Teile der Rente einbehalten habt um die Fahrten dahin zu finanzieren.
Deiner Mutter steht von ihren Einkünften/Rente ein gewisser Betrag (Taschengeld) zu, aber alles andere muss zur Finanzierung des Pflegeheims eingesetzt werden.

So eine Unterkunft kostet um die 3.000 Euro. Mit den 400 Euro ist sicher euer Aneil als Zuschuss gemeint.
Habt ihr den immer gezahlt?

Setze dich mit dem Sozilamt in Verbindung und sieh dir den Bescheid vorher genau an.
 
Das Heim verschickt monatlich auch eine Rechnung über den Eigenanteil. Habt ihr die nie bekommen? 😕 400 Euro ist illusorisch niedrig. Sprit dürft ihr selbstverständlich auch nicht von der Rente deiner Mutter bezahlen.
Ich würde Ratenzahlung mit dem Heim vereinbaren und umgehend die komplette Rente regelmäßig überweisen.
 
1. Setz Dich bitte umgehend mit dem Sozialamt persönlich in Kontakt und laß Dir den Bescheid ganz genau erklären.
2. Teile bitte umgehend schriftlich dem Heimträger mit, daß Ihr die Zahlungen nach bestem Wissen vorgenommen habt und bis zur Klärung der Angelegneheit bittet von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Ansonsten kommen immer weitere Mahn- und Vollstreckungskosten hinzu, die die Forderung des Heimes noch weiter erhöhen.
3. Finde dann im Gespräch mit dem Heimträger und dem Sozialhilfeträger genau heraus, ob die Forderung begründet ist und wieviel monatlich zu zahlen ist. Zahle den Betrag zukünftig monatlich korrekt.
4. Wenn Du überzeugt bist, daß die Forderung berechtigt ist, versuchst Du eine Vereinbarung mit dem Heim zu schließen, in welchen Raten und in welchem Zeitraum, der bisher zu wenig gezahlte Betrag erstattet wird und bittest den Heimträger diesbezügliche Mahnkosten zu erlassen.
 
Hallo,
tut mir leid, dass deine Mutter im Heim lebt.

Alle Einkünfte deiner Mutter (Rente, sonstige Einkünfte, Ersparnisse usw) muss deine Mutter für die Heimunterbrinung ausgeben. Reicht das nicht, werden die Kinder herangezogen und müssen je nach Einkommen für die Unterbringung zahlen. Den Rest zahlt dann das Sozialamt.

Ich glaube nicht, dass das 100 %ig stimmt was du schreibst. Richtig ist, dass das Heim die ganze Pension des Heimbewohners einnimmt. Da ist es egal ob jemand nur 800 Euro/Monat oder 8000 Euro/Monat Pension hat. Alle werden gleich behandelt. Klar derjenige mit 800 Euro Mindestpension lacht sich ins Fäustchen weil man ihm nicht viel nehmen kann und trotzdem genauso lebt wie jemand mit 8000 Euro Pension im Heim. Aber es ist mir neu, dass Kinder da mit reingezogen werden wenn die Pension nicht reicht. Schließlich wurde die Sippenhaft abgeschafft und es gibt auch alte Menschen die kinderlos sind. Was ist dann mit denen?🙄
 
Kinder sind ihrem Eltern gegenüber selbstverständlich unterhaltspflichtig und werden herangezogen. Siehe das Urteil, dass auch Kinder zahlen müssen, die lange keinen Kontakt zu ihrem Eltern hatten.
Wenn man keine Kinder hat, wird die Rente einbehalten und der Rest wird vom Sozialamt gezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grds. werden Heimkosten erstmal aus eigenem Einkommen (Rente etc.), dem eigenen Vermögen und der Pflegeversicherung gezahlt. Sowie aus den Mitteln eines evtl. vorhandenen Ehepartners.

Übersteigen die Heimkosten diese Mittel wird Sozialhilfe gewährt. Der Sozialhilfeanspruch ist aber nachrangig zu dem Unterhaltsanspruch gegenüber Ehegatten und Kindern. Das Sozialamt prüft daher die Unterhaltspflicht von Ehegatten und Kindern und läßt sich bei Berücksichtigung entsprechender Freigrenzen einen Teil der Kosten (je nach Einkommens- und Vermögenslage der Kinder bis zum vollen Betrag) von ihnen erstatten.

Dem liegt der Gedanke unseres Sozialsystems zugrunde, daß Ehegatten sowie Eltern und Kinder einander zum Unterhalt verpflichtet sind, bevor die Allgemeinheit für deren Lebensunterhalt aufkommt.

Wenn der Heimbewohner weder Ehegatten noch Kinder hat oder diese aufgrund geringen Einkommens und schutzwürdigen Vermögens nicht leistungsfähig sind, kann das Sozialamt kein Geld zurückfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube nicht, dass das 100 %ig stimmt was du schreibst. Richtig ist, dass das Heim die ganze Pension des Heimbewohners einnimmt. Da ist es egal ob jemand nur 800 Euro/Monat oder 8000 Euro/Monat Pension hat. Alle werden gleich behandelt. Klar derjenige mit 800 Euro Mindestpension lacht sich ins Fäustchen weil man ihm nicht viel nehmen kann und trotzdem genauso lebt wie jemand mit 8000 Euro Pension im Heim. Aber es ist mir neu, dass Kinder da mit reingezogen werden wenn die Pension nicht reicht. Schließlich wurde die Sippenhaft abgeschafft und es gibt auch alte Menschen die kinderlos sind. Was ist dann mit denen?🙄

google mal nach "Elternunterhalt" 😉
Könnte dich eventuell auch mal treffen als Kind.
 
"Richtig ist, dass das Heim die ganze Pension des Heimbewohners einnimmt. Da ist es egal ob jemand nur 800 Euro/Monat oder 8000 Euro/Monat Pension hat. Alle werden gleich behandelt. Klar derjenige mit 800 Euro Mindestpension lacht sich ins Fäustchen weil man ihm nicht viel nehmen kann und trotzdem genauso lebt wie jemand mit 8000 Euro Pension im Heim. Aber es ist mir neu, dass Kinder da mit reingezogen werden"

Selten so viel Falsches in einem Beitrag gelesen....Mitnichten werden irgendwelche üppigen Gelder von Heimen pauschal "eingezogen". Und selbstverständlich gibt es den Elternunterhalt. Und derjenige mit Mindestpension lebt ganz gewiss nicht genauso wie ein Wohlhabender, weil er sich all`die Extras, die den Alltag leichter und ein bisschen bunter machen, schlichtweg nicht leisten kann.
 

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