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Hilfe ! Betrügerische Insolvenz !!!

E

exchef

Gast
Hallo,

ich bin der Meinung das ich Betrogen worden bin. Aber wie kann ich dieses Geschehen aufdecken, bzw. wen muss ich alles einschalten.
Ich habe vor 2 Jahren meine Firma verkauft. Um die Firma nicht zu überschulden habe ich Ratenzahlung akzeptiert und diese auch durch die neuen Gesellschafter privat absichern lassen.
Auch hat die Bank mich damals nicht aus der Bürgschaft entlassen ;-((
Da ich den Kaäufer der Firma auch privat kannte habe ich alles brav akzeptiert zumal der Fachanwalt den ich beauftragt habe sagte der Vertrag wäre so O.K - Ihnen kann gar nichts passieren !!!
Jetzt hat der jetzige Inhaber alle Vermögenswerte der Firma an seinen Stiefvater "verschenkt" und will priate Insolvenz anmelden. Dir Firma existiert aber unter neuen Namen wie bisher. Es hat sich nichts geändert. Nur stehe ich mit meinen Forderungen ziemlich blöde da.
Meine Forderungen gegenüber den priv. haftenden Gesellschaftern habe ich tituliert - aber da beide Insolvenz beantragen waren das eben nur Kosten - und sonst gar nichts.
Kennt jemand Möglichkeien ???
 

paps1959

Aktives Mitglied
Da die Übertragung der Firma durch Sie an den nNachfolger erst 2 Jahre her sind, bestehen gute Möglichkeiten auch im
Rahmen der Insolvenz die Schenkung anzufechten.

Es gibt drei Fristen: 10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen, vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen. Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist demnach 10 Jahre lang anfechtbar.
Schließlich führen Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, zu Anfechtungsrechten, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte. Sie sehen, dass die Sanktionen im Gesetz ausführlich und differenziert geregelt sind, um hier möglichst keine Schlupflöcher für Umgehungen zu ermöglichen.
 

Bro-Off

Mitglied
Hallo,

das Problem ist nicht ganz so dramatisch, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Die Schenkung des Geschäftsnachfolgers an seinen Verwandten/Bekannten ist im Falle der Beantragung des Insolvenzverfahrens auf jeden Fall anfechtbar. Dies dürfte entweder zur Rückabwicklung des Geschäftes (Schenkung) führen, oder alternativ zu einer Ausgleichszahlung des Beschenkten in die Insolvenzmasse.
Ggf. kann sogar die Rückabwicklung des Firmenverkaufs an den (nun) insolventen Firmennachfolger geprüft werden.

Als auf jeden Fall einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsuchen, und den Firmennachfolger (im Hinblick auf ein mögliches Insolvenzverfahren) im Auge behalten und ggf. die Fristen für Forderungsanmeldungen bei eröffneter Insolvenz beachten.

Gruß
 
E

exchef

Gast
In dem Sinne sind Ihre Anregungen vielleicht richtig. ABER.
Ich habe gegen die Firma nichts mehr in der Hand, da die Käufer nur privat haften ich aber keinen Einfluss mehr auf die Geschäfte habe.
Dieser Betrug ist gut durchdacht denn jetzt sind die Käufer nicht mehr die Gesellschafter der GmbH, sondern die GmbH haben die beiden für 1 € an irgendwelche Geschäftsleute in Polen verkauft. Somit können selbst die Käufer meiner Anteile nicht mehr belangt werden.
NUR privat und da haben Sie am 27.03.07 einen termin zur EV.
 

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