Nein das stimmt nicht.
Eine Anordnung muss sich immer auf ein Gesetz hier SGB oder eine dazu bezügliche Rechtsverordnung stützen.
Da dir seine Grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit Art. 11 eingeschränkt wurde, muss es dazu zumindest ein Urteil geben.
Mir ist lediglich die tägliche Erreichbarkeit bekannt.
Ich hätte die Vereinbarung, die übrigens dreimaliges Duschen am Tag oder die 100 Meter laufen in 10,0 beinhalten kann (Willkürlichkeit), nicht unterschrieben!
Dann hätten sie es als Erlass verfügen müssen. Darauf wäre ich gespannt, weil sie dann den Bezug zum Gesetz herstellen müssen.
Doch was du freiwillig unterzeichnest, dass musst du eben selbst verantworten.
Übrigens Zitierst du hier aus anderen Foren ohne Quellenangabe?🙂
Doch genau das stützt meine Aussage.