Blackjack denkst du das kommt bei der ARGE durch??
" ich habe kaum Möglichkeiten auszugehen und Sexualpartnerinnen kennen zu lernen. Deshalb praktiziere ich Sex mit jeder Frau, die für mich erreichbar und willig ist. Da der Sex für mich befriedigend und kostenlos ist und die ARGE mir keine fünf bis zehn Bordellbesuche im Monat finanziert, bin ich für ein befriedigendes Sexualleben auf diese Möglichkeit beschränkt. Nur weil ich mit jemandem Spaß im Bett habe, muß ich nicht für sie einstehen, das wäre bei einer Prostituierten ja auch nicht der Fall. Das Zusammenlen in einer Wohnung ist allein eine Sache der Bequemlichkeit, schließlich will ich aktiv werden, wenn ich Lust habe und nicht vorher langwierige Treffen arrangieren.
Falls die ARGE aber Sex als Indiz für eine Einstandsgemeinschaft ansehen sollte, ist es für den HE wichtig vorher zu wissen, ob dafür die Häufigkeit des Sexualverkehrs ausschlaggebend ist. Oder die Qualität? Oder bevorzugte Praktiken? Wo ist die Grenze? Dies zu wissen ist für mich wichtig, da ich mich bei Überschreitung sofort von dieser Frau trennen würde und für die Zukunft darauf achten würde, nicht öfter als z.B. 25 mal mit einer Frau Sex zu praktizieren. Niemals wurde ich in dieser Hinsicht beraten, insofern liegt eine fehlerhafte Beratung durch die ARGE vor.
Abgesehen davon bin ich an diese Frau nicht durch ein Treueversprechen gebunden, wenn es sich ergeben sollte, würde ich natürlich jederzeit Sex auch mit einer anderen Frau praktizieren. Müßte ich für diese dann auch einstehen? Oder bin ich per HartzIV grundsätzlich auf sexuelle Abstinenz verpflichtet?
Ergibt sich unter Umständen bei der ARGE ein andere Sichtweise, wenn ich mit mehreren Frauen abwechselnd Sex habe?
Ich bitte die ARGE also nur um genaue Anweisungen, wie ich mein Sexualleben gestalten soll, damit den Wünsche der ARGE entspreche."